Natürlich stimmt das.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004758.pdf
Leute, verliert mal nicht die Kontrolle...
Ich lese da, dass das öffentliche Interesse an der Beantwortung der Geheimhaltung zu einer funktionstüchtigen Strafverfolgung zurück steht, weil diese noch nicht abgeschlossen ist.
Bei der Beantwortung welcher Frage wird darauf verwiesen, dass die Beantwortung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde?