Natürlich ist so ein Nachweis nicht einfach. Wenn es der Verbraucherzentrale jedoch gelingt, mehrere solche Fälle zu sammeln, die alle gemeinsam haben, dass die gekündigten Kunden vergleichsweise hohen Datenverbrauch aufweisen, mag das ein Gericht möglicherweise überzeugen.
Das heißt nicht, dass die einzelne Kündigung nicht rechtmäßig war oder zurückgenommen werden müsste.