Laufzeitkorrektur Glasfaserverträge Musterbrief Verbraucherzentrale

  • Hallo,

    ich habe einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser, der im Nov. 25 aktiviert wurde. Den Vertrag abgeschlossen habe ich im Oktober 22, die Auftragsbestätigung erhielt ich im Juni 23.

    Nach DG starten die 24 Monate Vertragslaufzeit mit der Aktivierung. Nach Auslegung der Verbraucherzentrale ist jedoch die Auftragsbestätigung relevant. Es gibt einen Musterbrief zur Laufzeitkorrektur.


    Gibt es bereits Erfahrung damit, wie die DG - oder andere Anbieter auf den Musterbrief reagieren?

    (Ich möchte keine Diskussion über Finanzierung und Planungssicherheit des Ausbaus starten. Ich werde den Anschluss weiterhin nutzen.)


    Danke!

  • Da musst du mal hrgajek fragen, ob die schon Hinweise in der Redaktion dazu haben.

    Deutsche Glasfaser ist ein "Problemfall". Da läuft einiges unrund. Wenn Du Kunde bleiben möchtest, macht der Musterbrief wenig Sinn und bindet dort nur schon heute stark überlastete Ressourcen AKA Kundenservice.


    Die Klage wurde angestrengt, weil einigen Kunden von DG weg wollten, weil die nicht in die Gänge gekommen waren. Da war das natürlich relevant.


    Falls Du auf einen Wechsel zu einem anderen Glasfaser-Anbieter aus bist: Wo schon eine Glasfaser liegt, ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein Konkurrent eine weitere Glasfaser dazu legt - Ausnahmen gibt es vielleicht in Großstädten.


    Eher ist theoretisch denkbar, dass z.B. Telekom eines Tages bei DG einkaufen kann. Aber auch das ist vorerst erst mal "Zukunftsmusik."


    Idealfall wäre, dass jeder bei jedem Einkaufen kann (oder muss).

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