Moin,
meine Prepaidkarte wurde nicht auf meinen Namen, sondern auf den Verkäufer (Telefonshop) registriert.
Ist das zulässig?
Maninweb
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Moin,
meine Prepaidkarte wurde nicht auf meinen Namen, sondern auf den Verkäufer (Telefonshop) registriert.
Ist das zulässig?
Maninweb
Nein, es ist nicht zulässig
Das sagte mir der Shopinhaber anders. Dann hat er wohl gelogen. Die KI von Google sagt folgendes:
"Nein, eine Prepaid-SIM-Karte darf in Deutschland nicht dauerhaft auf den Shop oder den Verkäufer registriert werden, wenn sie anschließend von einem Kunden genutzt wird. Seit dem 1. Juli 2017 ist nach § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaid-Karten verpflichtend.
Frage: Was bedeutet "dauerhaft" und "anschließend"?
Maninweb
Frage: Was bedeutet "dauerhaft" und "anschließend"?
Jetzt noch zwei weitere Threads zu deinem Problemchen, für das dir im ersten Thread schon einige Lösungsmöglichkeiten und alle Antworten gegeben wurden? Registriere die Karte über den im ersten Thread mehrfach geposteten Link auf dich und meide zukünftig als "Unerfahrener" (wie du dich im ersten Thread selbst eingeordnet hast) solche "Verkaufsstellen" und vielleicht auch solche Anbieter.
Am besten fragst du zu deiner hier gestellten Frage noch einmal deine KI! Die Registrierungspflicht ist nämlich nicht § 111 TKG, sondern § 172 TKG. § 111 TKG ist "Preisanzeige". Bei der Gelegenheit noch ein weiterer Tipp: Nimm den Hinweis bei Gemini ganz unten ernst: "Gemini ist eine KI und kann Fehler machen!" Immer gegenchecken!
Man kann das als (illegalen) Dienst am Kunden betrachten, wenn der Kunde zu **** oder **** ist, eine Karte selbst zu aktivieren, oder andere Gründe gegen eine erfolgreiche Aktivierung durch den Kunden selbst sprechen (kein gültiger Ausweis, nicht "unterstützte" Staatsbürgerschaft, Sprachbarriere, etc.). Gerade bei den Ethnoprovidern dürften solche Fälle weit überdurchschnittlich oft vorkommen. Das setzt ein gewisses Vertrauen in einen Telefonverkäufer voraus. (Wer bei dem letzten Satz nicht gelacht hat, hat's nicht verstanden.)
Wenn die Karte offiziell auf eine andere Person registriert ist, kann man sich nicht wirklich absichern. Gegen eigene Dusseligkeit und räuberische Apps sichert man sich mit einer "Drittanbietersperre" ab. Dann kann man mit dem Guthaben nur noch die Dienste des "Netzbetreibers" in Anspruch nehmen aber sonst nichts damit bezahlen. Untergeschobene Abos und Apps aus zwielichtigen Quellen (wie den offiziellen Appstores) dürften der Hauptgrund für verschwindendes Prepaidguthaben sein.
OK nun weiß ich schon etwas mehr und habe den Fall der Bundesnetzagentur zur weiteren Verfolgung gemeldet.
Maninweb.
p.s.: Dass die KI den falschen Paragraf nannte, habe ich auch schon festgestellt.
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