Mobilfunktarif mit Identifizierungsnachweis durch PostIdent

  • Ich möchte nicht die ohnehin bei Prepaid oder Postpaid in D zwingend erforderliche Identifizierung vermeiden, sondern alle Identifizierungsverfahren, bei denen mein Personalausweis in nicht kontrollierbaren Datenbanken bei Dienstleistern irgendwo auf der Welt landen. Daher: PostIdent, Liefer-Check, eID. Die von Ihnen genannten Zweitverwerter verwenden nach meinem Kenntnisstand alle Video-Verfahren.

    Postident wird auch durch Drittanbieter durchgeführt, die Post selbst betreibt schon lange keine eigenen Postfilialen. Dein Personalausweis wird vom Kioskbetreiber in Empfang genommen, begutachtet, gescannt und kopiert.

  • Die Post ist auch schon ein Drittanbieter und außerdem der größte Adresshändler. Ich bevorzuge auch Postident, und wahrscheinlich halten sie Vorschriften und Abmachungen halbwegs ein, aber allzu viel Vertrauen ist da wirklich nicht angebracht.


    Bei Postpaid ist jedenfalls keine Legitimation vorgeschrieben. Im Fall von Allmobil kann ich auch sagen, dass es praktisch keine gegeben hat. Die SIM ist mit Briefkastenpaket gekommen; das war glaub ich per GLS. Die 2. SIM, die man bei Vodafone nach Portierung kriegt, war dann ein normaler Brief, IIRC über PIN.

  • Die Post ist auch schon ein Drittanbieter und außerdem der größte Adresshändler. Ich bevorzuge auch Postident, und wahrscheinlich halten sie Vorschriften und Abmachungen halbwegs ein, aber allzu viel Vertrauen ist da wirklich nicht angebracht.


    Bei Postpaid ist jedenfalls keine Legitimation vorgeschrieben. Im Fall von Allmobil kann ich auch sagen, dass es praktisch keine gegeben hat. Die SIM ist mit Briefkastenpaket gekommen; das war glaub ich per GLS. Die 2. SIM, die man bei Vodafone nach Portierung kriegt, war dann ein normaler Brief, IIRC über PIN.

    Wie bereits angegeben ist eine Identifizierungsprüfung sowohl bei Prepaid wie auch bei Postpaid seit 2017 (TKG 2004 §111) erforderlich, seit 12-2023 ist bei Postpaid auch eine Ausweisprüfung erforderlich.

    https://www.bmi.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1

    https://www.pxl-vision.com/de/…e-bei-postpaid-vertraegen

  • Die »Auslegungshinweise« sind bloß eine Meinung der BNetzA. Dass die Firmen, die gern Ausweiskontrollen verkaufen würden, das etwas anders darstellen wollen, ist nachvollziehbar, aber noch irrelevanter. Die BNetzA ist schonmal deswegen verurteilt worden, weil sie die Ausweiskontrolle in den Shops der Anbieter und per eID regeln wollte, wozu sie schon bei Prepaid keine Ermächtigung hat: https://mueller.legal/de/aktue…m-karten-ist-rechtswidrig , Urteil z.B. hier: https://openjur.de/u/2309711.html


    Aber tatsächlich drückt sie sich ja ziemlich vorsichtig aus:

    Zitat

    Im Falle des Abs. 2 S. 1 [Prepaid] sind die erhobenen Daten vor Speicherung anhand der dort enumerativ gelisteten Ausweisdokumente zu überprüfen. Auch im Falle der Postpaidverträge sind die Daten vor Speicherung zu überprüfen. Hier ist das vU frei in der konkreten Ausgestaltung der Überprüfung. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Erhebung wahrer Daten, so dass standardisierte Abläufe, bestenfalls ebenfalls unter Nutzung von Ausweisdokumenten, seitens der vU zu etablieren sind.

    Reale Bedeutung hat das bloß deswegen, weil sie auch die Bußgeldbehörde ist. Dafür muss sie aber nachweisen, dass Daten unter Verletzung der Sorgfaltspflichten tatsächlich falsch gespeichert worden sind (kostet bis 300000 €); das Verfahren an sich kann sie nur bei Prepaid beanstanden.


    Aber dass die Kundendaten plausibilisiert werden müssen, ist wohl auch der Grund, dass die erste SIM-Karte in meinem Fall als Briefkastenpaket verschickt worden ist und nicht als gewöhnlicher Brief. Mit diesen Auslegungshinweisen von etwas später hat sich da nichts geändert. Real ist mir nicht bekannt, dass bei Postpaid irgendwer die volle Ausweiskontrolle wie bei Prepaid macht.

  • Postident wird auch durch Drittanbieter durchgeführt, die Post selbst betreibt schon lange keine eigenen Postfilialen. Dein Personalausweis wird vom Kioskbetreiber in Empfang genommen, begutachtet, gescannt und kopiert.

    Die Postagentur arbeitet in der Infrastruktur der Deutschen Post / DHL und ich habe diese jederzeit als Ansprechpartner. Das sieht bei den Onlineverfahren deutlich dubioser aus.


    https://www.ccc.de/de/updates/…er-club-hackt-video-ident

    https://www.ccc.de/system/uplo…_auf_Video-Ident_v1.2.pdf

    https://www.die-eid-funktion.d…chte-erfahrung-mit-webid/


    Die »Auslegungshinweise« sind bloß eine Meinung der BNetzA. Dass die Firmen, die gern Ausweiskontrollen verkaufen würden, das etwas anders darstellen wollen, ist nachvollziehbar, aber noch irrelevanter. Die BNetzA ist schonmal deswegen verurteilt worden, weil sie die Ausweiskontrolle in den Shops der Anbieter und per eID regeln wollte, wozu sie schon bei Prepaid keine Ermächtigung hat: https://mueller.legal/de/aktue…m-karten-ist-rechtswidrig , Urteil z.B. hier: https://openjur.de/u/2309711.html

    In dem Beitrag geht es um die Zusendung von Personalausweisdaten.

    Einmal editiert, zuletzt von ToKri2023 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ToKri2023 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Stimmt so nicht.

    Ohne Argument kein Diskurs und da bleibe ich bei den angegebenen Zitaten. Im übrigen bringt die Diskussion was nun zwingende erforderlich ist oder nicht herzlich wenig, entscheiden ist, wie die Provider und deren Reseller agieren und die setzen in D eine Identifizierung um, mehr und mehr über Video-Verfahren.

  • In dem Beitrag geht es um die Zusendung von Personalausweisdaten.

    Der Hauptpunkt in dem Urteil (ab Randnummer 123 in der Telekom-Version) ist die fehlende Ermächtigung für eine Regelung der Prüfung von Ausweisen innerhalb vom eigenen Betriebsbereich der Anbieter bei direktem Kundenkontakt:

    Zitat

    Nr. 1 der Verfügung [...] erweist sich als rechtswidrig, weil es an einer Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der streitgegenständlichen Regelung fehlt. Nr. 1 der Verfügung 61/2016 regelt Verfahrensanforderungen für die Erhebung der Anschlussinhaberdaten durch einen von dem Diensteanbieter in seinen Vertrieb eingebundenen und unmittelbar anwesenden Dritten mit der Prüfung der Echtheit des Identitätsdokuments sowie der Übereinstimmung des künftigen Anschlussinhabers mit der in dem Identitätsdokument ausgewiesenen Person.


    Was die Praxis angeht, kannst du davon ausgehn, dass die Anbieter nicht gegen die Bundesnetzagentur klagen würden, wenn sie das alles ohnehin machen wollten. Mir ist nicht bekannt, dass irgendwer die volle Prepaid-Legitimation durch Dritte auch bei Postpaid macht. Aber wenn du eh niemandem was glaubst, bringt es auch nichts, hier danach zu fragen. Falls du ein eSIM-fähiges Smartfon hast, könntest du aber bei GMX FreePhone einen kostenlosen Test machen, wie die deine Daten prüfen (wohl erst nach der Freischaltung per Brief an die angegebene Adresse).

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