50 Mbit vs. 300 Mbit Vertrag - Nachteile bei Priorisierung oder ähnliches?

  • Puh, du verwechselst hier einige Dinge und was du schreibst macht so keinen Sinn aber ich hab keine Lust diese Diskussion wieder zu führen.

    Es gibt keine Priorisierung abhängig, der Marke, des Tarifes oder anderer persönlicher Merkmale, glaub es oder lass es mehr hab ich zu dem Thema nicht zu sagen.

  • Danke an euch alle für eure echt sehr interessanten Beiträge :)


    Ich stecke da nicht so tief drin im Thema, kann aber für mich Zusammenfassen:

    - es findet keine Priorisierung (ob Empfang und wenn ja wie stark oder schwach bzw. Bandbreite) statt, ob ich z.B. einen 50 Mbit oder einen 300 Mbit Vertrag habe

    - was gedrosselt wird, ist einfach nur die Bandbreite auf 50 Mbit, aber das hat nichts mit Empfangsqualität bzw. überhaupt Empfang oder nicht zu tun

    - wenn ich so einem Fall an einem zum gleichen Zeitpunkt nur 20 Mbit pro Kunde zur Verfügung stehen, dann gilt das für jeden, egal ob 50 Mbit oder 300 Mbit


    Korrigiert mich bitte, wenn ich da etwas falsch verstanden habe!


    Danke nochmal euch allen :)

  • Etwas komplexer muss es schon sein, weil es ja auch noch verschiedene Zellen, Bänder, Technologien und zugehörige Verbindungsqualitäten gibt, wo die gerechte Aufteilung rein praktisch ihre Grenzen haben muss. Dass der Durchsatz für mehrere Sekunden ganz auf null sinkt, kommt jedenfalls vor und wird nicht immer für alle gelten.

  • Etwas komplexer muss es schon sein, weil es ja auch noch verschiedene Zellen, Bänder, Technologien und zugehörige Verbindungsqualitäten gibt, wo die gerechte Aufteilung rein praktisch ihre Grenzen haben muss. Dass der Durchsatz für mehrere Sekunden ganz auf null sinkt, kommt jedenfalls vor und wird nicht immer für alle gelten.


    Das wiederum verwirrt mich jetzt ... wie darf ich das verstehen?

    Gibt es also doch irgendwo eine Priorisierung nach maximal verfügbarer Datengeschwindigkeit/Nutzergruppen innerhalb der Netzanbieter?

  • Weil ich im österreichischen Forum andauernd von der Priorisierung les, hab ich da jetzt doch nochmal nachgeforscht. Dass es technisch nicht möglich ist, scheint zumindest falsch zu sein, weil es in Österreich offensichtlich praktiziert wird und das weitgehend die selbe Technik ist. Der Hauptunterschied ist wohl, dass es in Österreich ziemlich weitgehende Veröffentlichungspflichten dafür gibt, während es in Deutschland als Betriebsgeheimnis betrachtet wird.


    Das ist z.B. die Seite der Telekom in Österreich dazu: https://www.magenta.at/internet/bandbreitenoptimierung


    Bei 4G-Zugangsnetz (also wohl inklusiv 5G NSA) gibts 11 Verwendungsgruppen, wo die unterste im Überlastfall noch 5% der Bandbreite der höchsten kriegt, und zwar unabhängig von den regulären Bandbreiten, auf die es aber jeweils gedeckelt ist (das ist damit eine nicht ganz triviale Optimierungsrechnung).


    Bei 5G ist es dagegen abhängig von den regulären Bandbreiten, wobei Tarife zur stationären Verwendung erstmal 80% Abschlag kriegen. Manche Tarife kriegen dann noch 20, 60, 80 oder 90 Prozent Abschlag. Ansonsten ist es proportional zu den so reduzierten Bandbreiten (vermutlich auch wieder gedeckelt, falls weniger als die nominellen Abschläge nötig ist).


    Beispiel für die Angaben bei einem konkreten Tarif (100 Mbit/s, ansonsten alles in den höchsten Klassen): https://www.rtr.at/files/stagi…025A956_RAGB_414_2026.pdf


    Die ganzen Dokumente gibts hinterlegt bei der RTR (Äquivalent zur BNetzA): https://www.rtr.at/TKP/service…_vertragsbedingungen.html


    Hutchison hat offenbar generell 4 Leistungsprofile, wobei A die 10fache Priorität von D hat und die Nutzungsklasse stationär nochmal halbiert wird.


    Gemini weiß übrigens auch Prioritäten für Deutschland nach Marke, wonach z.B. Vodafone > Otelo > Lidl Connect. Ich glaub da zwar kein Wort, aber dass es Priorisierungen für den Überlastfall gibt, halt ich auch in Deutschland und insbesondere bei Vodafone für wahrscheinlich.

  • Mag sein das dies in Österreich so erlaubt ist, aber in Deutschland ist es das nun einmal nicht.

    Wobei ich mir die Dokumente nicht durchgelesen habe und nicht sicher bin ob überhaupt über das selbe gesprochen wird.

  • Soweit ich seh, ist aber alles, was da eventuell in Betracht käme, reines EU-Recht, das in Österreich genauso gilt. Bezüglich Transparenz gibts halt in Deutschland die TK-Transparenzverordnung der BNetzA, wo im Wesentlichen bloß diese sehr mäßig nützlichen PIBs gefordert werden (und wo sinnvollere Informationen wie in Österreich sogar ausdrücklich verboten sind). Im Mobilfunk ist ausschließlich eine Angabe der »geschätzten maximalen Datenübertragungsrate« erlaubt (und gegebenenfalls eine Drosselung, aber nur wenn sie volumenbedingt ist). Selbst wenn sie wollten, dürften sie in Deutschland eine Priorisierung im Überlastfall nicht reinschreiben.

  • Wo steht das es verboten ist solche Angaben in Deutschland rein zu schreiben? Bei anderen Diensten ist es auch erlaubt solche Angaben zu machen. Wäre mir neu wenn der Mobilfunk hier eine besondere Stellung einnimmt, aber ich kenn natürlich auch nicht alle Schriftstücke und Regeln der BNetzA.

  • Zitat

    Das Produktinformationsblatt enthält ausschließlich folgende Angaben: [...]

    § 1 Abs. 2 TKTransparenzV. Zu den Pflichtangaben gehört übrigens auch noch eine Auflistung der Zero-Rating-Dienste.

  • Das bezieht sich aber nur auf das Produktinformationsblatt, man will verhindern das die Netzbetreiber mit unnötigen Angaben von den wichtigen Angaben ablenken, daher sagt die BNetzA, folgendes muss drauf und fertig.

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