Beiträge von BigBlue007

    Der Rechtsgedanke dieser Formulierung besteht aber schlicht und ergreifend nur darin, dass eine Dienstleistung, die bereits während der 14 Tage Widerrufsrecht erbracht wird, natürlich nicht widerrufen werden kann. Weil sie ja bereits erbracht wurde. Beispiel: Jemand bestellt im Internet einen Handwerker zu sich nach Hause, der irgendwas reparieren soll. Dieser kommt dann vor Ablauf der 14 Tage und beginnt mit seiner Arbeit. In diesem Fall wäre es natürlich widersinnig, wenn man NACH oder während Erbringung der Dienstleistung widerrufen könnte. Man kann lediglich auf dem normalen zivilrechtlichen Weg die Qualität der Dienstleistung anfechten, aber natürlich nicht deren Bestellung widerrufen, wenn sie bereits erbracht wurde oder die Erbringung bereits im Gange ist.


    Ein Mobilfunkvertrag, der lediglich aktiviert, aber noch nicht genutzt wurde, wird von dieser Formulierung des Paragraphen natürlich nicht erfasst, da die Dienstleistung ja noch nicht erbracht, sondern lediglich die nötigen Voraussetzungen geschaffen wurden, um sie nutzen zu können.

    Verkaufe eine "Ur"-PS3, also die erste in D verkaufte Version mit 60GB HDD, HW-PS2-Unterstützung, SACD-Kompatibilität usw. - die Unterschiede dürften ja bekannt sein.


    Das Teil befindet sich in einwandfreiem Zustand, kommt in der OVP mit allem, was original mitgeliefert wurde. Der Controller ist neu und unbenutzt! Rechnung (März 07) gibts ebenfalls dazu.


    Preis: EUR 449,- inkl. versichertem Versand.

    Mit "Anlernen" ist da nix - wär ja auch schlimm, wenn das so einfach ginge. Wobei - gehen wird das wahrsch. schon irgendwie... ;)


    Ich hatte mal einen Ersatzöffner für ein Garagentor bekommen, da musste innen eine Dipschalter-Kombination identisch mit der Kombination am Tor eingestellt werden. Die Öffner sind wahrsch. herstellerspezifisch; Du müsstest also den Ersatzöffner dort bestellen, wo das Tor (bzw. eben der Antrieb) herkommt.

    Re: Gekauftes Handy ist nicht "in Ordnung", Polizei oder Anwalt?


    Zitat

    Original geschrieben von hien
    Im Auto waren 3 Jugendliche, was ich auch durch den Schriftwechsel vermutet habe, mit russischem Akzent.


    Ich hoffe, das war kein vorurteilsbehafteter Vorwurf - akzentfrei deutsch sprichst (oder zumindest schreibst) Du ja nun auch nicht gerade. Wenn Du mit dieser Schreibe hier im Biete ein Edelhandy anbieten würdest, würde ich mir auch so meine Gedanken machen... :rolleyes: ;)

    Wenn der Händler als Ersatz für defekte Ware einen neuen Artikel liefert, dann ist der Reklamationsvorgang damit abgeschlossen. Dass er sich dadurch, wie er ja selbst zugibt, selbst "entlastet", ist schön für ihn, muss mich als Kunde aber nicht interessieren. Davon abgesehen ist die Frage, ob der Hersteller den Fall als Garantie anerkennt oder nicht, für mich als Kunde in diesem Fall von keinerlei Relevanz, da ich mich ja an meinen Händler gewandt und daher Gewährleistungsansprüche gemäß BGB geltend gemacht habe. Ob der Händler jetzt vom Hersteller irgendwas bekommt, kann mir völlig egal sein.


    Der Händler hat eine neue Karte verschickt, somit muss man davon ausgehen, dass er hierdurch seiner Gewährleistungspflicht nachgekommen ist (was er übrigens nach 1 Jahr keineswegs so ohne Weiteres gemusst hätte, aber das ist sein Problem). Das Geblubber, was da auf dem Lieferschein steht, würde mich nicht weiter interessieren.

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Beim ersten Spiel (Drehscheibe) kam mir Raabs aktion aber recht seltsam vor. Der hat wirklich nur die Scheibe gedreht, und ist selbst keinen Millimeter von der Stelle gewandert. Das halte ich für reichlich unmöglich. Da kann die Technik noch so gut sein. Weil man sich immer auch nach vorne abstößt.


    Genau wie Olufemi hattest also auch Du als Kind keinen Spielplatz mit so einer Scheibe in Deiner Umgebung... :D