Beiträge von BigBlue007

    Da kann ich nur sagen: "Banausen"! :D


    Das Besondere an Alessi im Unterschied zu Koziol ist dies: Praktisch alle Objekte von Alessi stammen von z.T. sehr berühmten Designern. Phillipe Starck, Richard Sapper, Michael Graves, um mal die bekanntesten zu nennen. DIE kucken von niemandem ab - umgekehrt wird ein Schuh draus. Koziol - egal, wie alt die Bude ist - macht nichts anderes als diese Produkte zu kopieren. Ich persönlich finde das stillos. Und es lohnt sich in den meisten Fällen nicht einmal, da die Sachen von Koziol ja i.d.R. gar nicht so sehr viel billiger sind.


    Alessi macht übrigens nicht nur aus Metall, sondern auch ebensoviel aus Kunststoff. Auch elektrische Geräte mit dem Alessilabel gibt es, so z.B. sehr geniale Espressomaschinen (sind wirklich genial, kann ich aus eigener Erfahrung sagen), Uhren, Toaster u.v.a.m..


    Aber was erzähle ich das jemandem, der Alessi nicht mal kannte... :eek: :D :D

    Re: Michael Jackson oder: Immer mit der Nase im Wind


    Lieber Arm dran als Nase ab... :D:D


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Er war der "King of Pop", jetz zeigt sich, dass er doch nur ein Mensch ist (die MiB haben gelogen :D )


    Das glaube ich nicht, Tim... ääh... Chevygnon. ;)


    Denn ich möchte nicht wissen, was zum Vorschein kommt, wenn die Nase dann ab ist. :eek:

    Wenn die 3 Austausche durch den Provider erfolgten, dann ja. Der Hersteller tauscht auf der Grundlage seiner freiwilligen Garantie - der kann tauschen, so oft er will, da kannst Du wenig gegen tun. Der Provider dagegen ist in diesem Falle Dein Händler, gegenüber dem Du die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung hast. 2 bis 3 Nachbesserungen muß man hinnehmen, dann aber reichts auch. Du kannst dann in der Tat den Kaufvertrag wandeln oder Minderung verlangen.


    Das Problem dürfte allerdings sein, daß der Mobilfunkvertrag davon wahrscheinlich unberührt bleibt, d.h. Du kannst allenfalls den Kaufpreis des Handys (falls es einen gab) zurückfordern. Da Du das sicher nicht willst, solltest Du besser auf Lieferung eines fabrikneuen Ersatzgerätes bestehen.

    Und genau deswegen soll das hier natürlich auch nicht breitgetreten werden, und insbes. hätte ich auch nicht erwartet oder gar gewünscht, daß Du Dich hier meldest.


    Der Vollständigkeit halber sei allerdings angemerkt, daß ich Dich ja erst auf Deine erste proaktive PN hin gefragt hatte, ob es bei Euch ähnliche Probleme gab. Denn von alleine wäre ich ja gar nicht auf die Idee gekommen, daß Du da was drüber zu berichten haben könntest... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    bedeutet also:gabe ich das gerät beim händler ab und kriege ein neues:neue gewährleistung.


    Ja, vorausgesetzt, der Händler gibt Dir ein neues Gerät - wozu er i.d.R. nicht verpflichtet ist. Die Regel ist, daß die AGBs der Händler ein Nachbesserungsrecht einräumen. Allerdings hat man auch dann zumindest auf diese Nachbesserung wieder die Gewährleistung. Geht das ersetzte Display also 23 Monate nach dem Tausch wieder kaputt, befindet sich dieses dann noch 1 Monat in der ges. Gew., obwohl die für das Handy insgesamt abgelaufen ist.

    Zitat


    einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht :a****karte...
    ist doch ein wenig verwirrend,das neue garantierecht....


    Nein ist es nicht, und Du hast es auch immer noch nicht verstanden. Und neu ist daran auch nichts, und es ist auch kein Garantierecht. Wenn Du sagst "einreichung beim hersteller (was während der garantiezeit wohl niemand macht", dann hast Du immer noch nicht den Unterschied Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung verstanden. Einreichung beim Hersteller macht man ja gerade eben WEIL man von diesem einen Garantieanspruch eingeräumt bekommen hat. Richtig hingegen wäre die Aussage "Einreichung beim Hersteller ist Quatsch, solange man noch gegenüber dem Händler in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Denn man verwirkt dann alle Rechte, die sich aus dieser ergeben, z.B. daß sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer des Werkstattaufenthaltes verlängert, daß man nicht länger als 2-3 Wochen warten muß, daß man nicht mehr als 2-3 Nachbesserungen akzeptieren muß usw. usf..
    Allerdings wissen das tatsächlich die wenigsten. Gerade die Siemensianer z.B. nutzen fast ausschl. die Herstellergarantie. Ist bei denen ja auch besonders einfach durch den Vorabaustausch, ich würde es da sicher auch so machen. Und Nokianer gehen eben direkt ins NSC statt zum Händler (wobei das i.d.R. rein zeitlich kein großer Vorteil sein dürfte... ;) ).

    Immerhin - und das ist dann halt doch nochmal ein kleiner Unterschied zwischen dem hier und dem, wie manch andere das abziehen wollten - immerhin hat MPT nicht auf Vorkasse bestanden. Und außer ein paar blauäugigen Menschen, die vielleicht wirklich schon bezahlt hatten, ist sonst niemandem ein materieller Schaden entstanden.

    Zitat

    Original geschrieben von Nekoelschekrat
    bigblue: Die FREIWILLIGE Herstellergarantie meinte ich nicht.Jeder Hersteller bietet doch auf Neugeräte Garantie,die auch gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.


    Nein. Die Herstellergarantie ist freiwillig und unterliegt in ihrer Auslegung keinen gesetzlichen Bestimmungen. Was Du vielleicht meinst, ist der Themenkomplex der Produkthaftung. Dieser ist tatsächlich gesetzlich geregelt, hat aber mit der Garantie und dem Problem, um das es hier geht, nichts zu tun.
    Der Hersteller gewährt also eine Garantie von x Jahren. Diese Garantie endet auf jeden Fall nach diesen x Jahren, egal was während dieser Zeit repariert oder getauscht wurde. Auf Tauschgeräte gibt es auch keine neue Garantie.

    Zitat


    Aber laut der vorhergehenden Aussagen hier würde man ein aaaAustauschgerät erhalten und wenn dieses nach 3 Wochen kaputt ginge(vorausgeseztz,die UR-Garantie wäre abgelaufen) hätte man bei einem nagelneuen Gerät keinerlei Ansprüche gegen den Hersteller?


    So ist es, gegen den Hersteller hat man in der Tat keinen Anspruch mehr.

    Zitat


    Mir fällts in nem "Verbraucherschützerland" wie Deutshland eigentlich sehr schwer das zu glauben.


    Doch, genau so ist es. Aber:
    Wenn Du das Tauschgerät nicht vom Hersteller, sondern von Deinem Händler bekommen hast, weil Du Dich noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht befunden hast, dann wiederum hast Du auf dieses neue Gerät in der Tat wieder 2 Jahre Gewährleistung. Man muß halt immer unterscheiden: Garantie = Hersteller = freiwillig = läuft auf jeden Fall nach der vereinbarten Frist ab. Gewährleistung = gesetzlich geregelt = nur gegenüber dem Verkäufer (NICHT dem Hersteller) = beginnt auf Reparaturen und Neugeräte von neuem.


    ChickenHawk: Die Herstellergarantie verlängert sich nicht, auch nicht um den Zeitraum eines Werkstattaufenthaltes. Das gilt ebenfalls nur für die gesetzliche Gewährleistung. Die erneute Gewährleistung bei Reparaturen oder Tauschgeräten greift, weil es sich bei einer Reparatur oder einem Tausch um eine Dienstleistung handelt, die dann eben wieder den gesetzlichen Regelungen unterliegt.