Beiträge von BigBlue007

    Ich hätte Dir die IMEI trotzdem nicht gegeben. ;) Selbst wenn der Frager tatsächlich nichts Illegales mit der IMEI vorhat - man gibt sie grundsätzlich nicht raus. Punkt!


    Die HW-Rev. des 7650 hätte sich zudem vermutlich auch anders rausfinden lassen. Und wenn nicht: Pech. Jedenfalls, wenn ich der Verkäufer gewesen wäre. ;)

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    Original geschrieben von Trialer
    Für mich sehr viel, wenn es möglich ist.


    Entschuldige mal, aber Driften hat im normalen Straßenverkehr NIRGENDS und unter KEINEN Umständen irgend etwas verloren. Vielleicht ist das aber auch so ein Bayern-Ding - würde mich auch nicht wundern.

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    Original geschrieben von herold
    Vermutlich spielst Du auf Fahrzeuge wie Polo oder Passat Blue Motion an, richtig?


    Nein, ich spiele auf keine konkreten Modelle an, sondern darauf, dass die Autokonzerne ihre Außenwirkung über die Werbung durch die Bank weg auf "Öko" getrimmt haben, obwohl es kaum ein Modell gibt, das wirklich irgendwie "öko-mäßiger" wäre als vorher. Von wenigen Ausnahmen wie den von Dir Genannten - bei denen sich "Öko" bei genauer Betrachtung zudem oftmals einfach nur als Makulatur entpuppt - mal abgesehen.

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    In Anbetracht der aktuell laufenden Umweltdebatte ist es schon etwas befremdent zu sehen, dass beispielsweise ein Smart four two cdi immerhin eine gelbe Umweltzonenplakette bekommt, währenddessen ein Phaeton-Benziner oder ein Touarg/Porsche Cayenne ganz "locker" die grüne bekommt. Feinstaub hin oder her, schon alleine der Gesamtschadstoffausstoß ist zwischen diesen Pkw kaum zu vergleichen, oder?


    Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das in der Tat ein schönes Beispiel für die ohnehin offenkundige völlige Sinnfreiheit der Feinstaubplakette.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Saturn wird sich im Streitfall drauf berufen, dass es


    a) eine Garantiereparatur gewesen ist


    Was natürlich dann nicht ginge, wenn sich aus dem damaligen Reparaturbeleg etwas anderes ergäbe (was ich aber auch nicht glaube).

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    und falls das nicht greift


    b) wenn Gewährleistung, dann nur im Rahmen einer Kulanzleistung (bei der es keine Kettengewährleistung gibt).


    Verstehe ich nicht. Wenn es ein Gewährleistungsfall war, wie kann es dann eine Kulanzleistung gewesen sein? Beides schließt sich IMHO gegenseitig aus. Ist der Händler aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung zur Nachbesserung/Nachlieferung verpflichtet und tut dies auch, wie kann dies dann gleichzeitig eine Kulanzleistung sein? :confused: Und diese Verpflichtung endet ja zunächst mal vom Grundsatz her nicht nach 6 Monaten, sondern geht die gesamten 24 Monate hindurch. Nur dass der Händler nach 6 Monaten vom Kunden verlangen KANN, dass dieser nachweist, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorlag. Diesen Beweis KANN er verlangen, MUSS es ja aber nicht.

    Hier ist übrigens noch ein Kandidat, der, abgesehen von seinem bis dato letzten, offenbar ALLE anderen vorherigen Postings gelöscht (bzw. leereditiert) hat. Ich weiß nicht, warum jemand sowas macht, allerdings ist angesichts solcher Aktionen die neue Regelung natürlich durchaus zu begrüßen.


    Abgesehen davon wüsste ich nicht, warum so jemand hier noch Member sein soll. Wenn er alles bisher von ihm Gesagte entfernt, dann sollte er dann auch gleich komplett entfernt (bzw. gesperrt) werden.

    Diese Aussage ist grundsätzlich erstmal falsch, da Du ja 24 und keine 6 Monate Gewährleistung hast. Aber wie oben bereits gesagt, musst Du nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war, was Du hier nicht gekonnt hättest (und was ja wahrsch. auch tatsächlich nicht der Fall war).


    Die Frage ist nun, wie bereits gesagt, ob der Händler schriftlich hätte festhalten müssen, dass er das Gerät nicht auf Gewährleistung repariert/austauscht, sondern über die Herstellergarantie abwickelt.


    Du musst doch damals irgendeinen Beleg bekommen haben, als Du das Teil zum ersten Mal bei Saturn abgegeben hattest. Was steht denn da genau drauf? Wenn Du diesen Beleg (sowie die von den weiteren Austauschgeräten) nicht mehr hast, dann können wir das hier beenden, weil Du dann eh verloren hast.

    Das kommt halt bei raus, wenn man ein Hirn 2.0 hat. :D


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    Original geschrieben von herold
    Da hast Du vollkommen Recht. Von diesen Technikwunderwerken kann man nur beeindruckt sein. Deutsches Ingenieurwesen halt! :top:


    Sehr viel beeindruckender finde ich, dass innerhalb weniger Monate alle deutschen Autohersteller zu Ökoaktivisten mutiert sind - mit denselben Autos, die es auch vorher schon gab. DAS ist wirklich eine beeindruckende Leistung! :eek: Wenngleich keine Ingenieurs-, sondern vielmehr eine Marketingleistung... ;)

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    Original geschrieben von afa2006
    damals im 1. tausc lag die beweislast bei mir..


    darauf hat saturn wohl verzichtet..


    Naja, dieses "wohl" ist genau die entscheidende Frage. Nach dem Verständnis von Saturn ist ja dieser Tausch damals bereits auf Herstellergarantie erfolgt, was auch durchaus legitim war, da ja die 6 Monate um waren. Was ich nun wie gesagt nicht genau weiß, ist, ob Saturn damals schriftlich hätte festhalten müssen, ob der Umtausch nun als Gewährleistung oder Herstellergarantie gelaufen ist. Bzw. ob, wenn das nicht festgehalten wurde, man jetzt davon ausgehen kann, dass es Gewährleistung war, der Saturn also quasi in der Beweislast ist, dass es KEIN Gewährleistungsumtausch war.

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    ich werde da die woche hingehen und denen das sagen, das ich sofort eine wandlung will, nur weil die frau keine ahnung hat bzw. mir was falsches erzählt werde ich auf der sache nicht sitzen bleiben...


    Klar, das kannst Du natürlich sagen. Ob die dann natürlich das große Schlottern bekommen und Dir sofort Deine Kohle erstatten, steht auf einem anderen Blatt. ;) Um sie dazu zu bewegen, wirst Du selbst dann, wenn klar wäre, dass Du im Recht bist, sehr wahrscheinlich einen Anwalt. Aber wozu hat man seine Rechtsschutzversicherung?!... ;)