Beiträge von BigBlue007

    Moin,


    steht eigentlich alles oben. Wir haben gestern für den Smart meiner Frau Winterreifen beim Händler abgeholt, wo wir den Wagen vor ein paar Wochen gekauft haben. Zuhause ist mir dann aufgefallen, dass die Größe nicht stimmt. Lt. Zulassung darf ihr Smart vorne 145er und hinten 175er Reifen fahren. Die Reifen vom Händler sind für hinten zwar korrekterweise 175er, aber für vorne 135er. Wie ich inzw. herausgefunden habe, hatte das ältere Modell des ersten Smart-42-Modells tatsächlich vorne noch 135er. Nach dem Facelift in 2003 wurden dann aber vorne 145er verbaut.


    Ich dachte bisher immer, dass man zulassungs- und versicherungstechnisch auf jeden Fall nur die Reifengrößen fahren darf, die in der Zulassung stehen. Manchmal stehen da ja mehrere, aber hier halt nicht. Es soll ja vorkommen, dass in der Zulassung (gerade in den Neuen) manchmal Dinge nicht eingetragen werden, die vorher noch da waren. Von daher könnte es ja gut sein, dass wir eigentlich auch die 135er fahren dürften, diese aber nachtragen lassen müssten. Ansonsten hätte ich natürlich auch kein Problem damit, vom Händler die passenden Reifen einzufordern, aber da würde ich halt gerne vorher wissen, ob diese Forderung berechtigt ist.


    Hat hier wer einen Smart (MC 01, 2nd Gen. ab 01/2003), und was habt Ihr für Reifengrößen eingetragen?

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    Original geschrieben von DUSA
    abgefahrene Webcam mit Livestream


    Jo, Livestream mit 1 fpm (frames per minute)... :D


    Sehr geil war vor allem der Versuch des Unkenntlichmachens Unbeteiligter. Der Grissel war direkt über der Eingangstür ideal platziert... :D


    Auch von mir/uns ein großes Dankeschön an die Orga! :top:

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    Original geschrieben von supermattes
    ich glaube die Bedienungen inkl. Chef waren es nicht gewohnt für Ihr Geld zu "schwitzen" ;-)


    :top: :D


    Das trifft es wohl ziemlich genau... :D

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    Original geschrieben von handymaniac
    Hä?


    Da war extra ganz viel Platz zum dazu schreiben...


    Warum hast Du nix gesagt?


    Man musste direkt beim Cheffe bestellen, dann ging das auch. Nur diese Langhoriche, die sowieso die ganze Zeit so genervt wirkte, knallte jedem diesen Spruch vor den Latz. ;)

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    Original geschrieben von Martin Kissel
    Das iPhone ist ja ein ganz nettes Spielzeug, ich will jetzt aber doch ein E51 haben. :D


    Ich muss zugeben - da tendiere ich gerade auch ein wenig hin. Das E51 ist ein seehr seehr geiles Teil. Vielen Dank fürs anfixen, galahad... :flop: :D

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    Original geschrieben von Printus
    Die spannende Frage wird sein was in den Rahmen der Gewährleistungspflicht fällt - und was nicht.


    Es wäre mir neu, dass es da beim Gebrauchtwagenkauf abweichende Regelungen gibt.

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    Wenn Du jetzt zum Händler gehst und erklärst dass der Tank leer ist und die Reifen abgefahren sind wird er das wohl kaum im Rahmen seiner Gewährleitung für dich regeln.


    Solcherlei Verschleißdinge sind auch bei Neuwagen nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.

    Zitat

    Hinsichtlich des Airbagsensors könntest du Erfolg haben, aber sicher auch nur wenn du mit Nachdruck auftrittst.


    Wobei das allenfalls ein "weicher" Faktor ist. Grundsätzlich fällt ein solches Problem bei einem Gebrauchtwagen selbstverständlich in die Gewährleistungspflicht.

    Zitat

    Niemand haftet von sich aus nach dem Kauf gerne für irgend etwas.


    Das mag so sein, ist aber irrelevant.

    Zitat

    Beim Fensterheber dürfte es noch kritischer werden. Der Händler wird sagen dass sowas verschleissen kann und er kann schließlich nichts dafür.


    Er könnte auch bei einem Neuwagen nichts dafür, und hier wie da fällt ein defekter Fensterheber ganz sicher nicht in die Kategorie "Verschleißteile". Beides ist IMHO ein glockenklarer Fall für die Gewährleistung.

    Zitat

    Das ist eben ein Gebraucht- und kein Neuwagen, da mußt du davon ausgehen dass Reparaturen fällig werden.


    Wenn man heutzutage bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft, dann zahlt man dabei i.d.R. ordentlich (und damit meine ich wirklich ORDENTLICH! - ich habe mich unlängst intensiv mit dem Thema beschäftigt) mehr als beim Kauf von privat. Die Händler preisen die voraussehbaren Kosten für Gewährleistungsreparaturen mit ein, weil sie aufgrund der Rechtslage kaum eine Chance haben, sich da drum herumzudrücken. Allzu alte Autos werden hierzulande von Händlern de facto gar nicht mehr verkauft, sondern ins Ausland (hauptsächlich Polen) verklappt.

    Zitat

    Der Fensterheber funktionierte beim Kauf, es ist "Pech" wenn er irgendwann kaputt geht und wenn das ausgerechnet kurz nach dem Kauf passiert.


    Ja, das ist Pech. Pech des Verkäufers allerdings.

    Re: Gebrauchtwagen mit Mängeln gekauft


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    Original geschrieben von BurningCat
    Muss denn nun der Händler beide Fehler bezahlen oder werd ich es zahlen müssen?


    Der Händler muss zunächst mal nicht bezahlen, sondern die Fehler beheben. Falls Dich die Kostenvoranschläge der Fachwerkstatt was gekostet haben, bleibst Du zumindest auf diesen Kosten sitzen. Denn der Händler hat natürlich nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, selbst nachzubessern.