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Selbst das ist verboten. Ein Händler darf zu dem Preis verkaufen, den er für richtig hält, und darf damit auch werben. Einen Hersteller gehen Verkaufspreise nicht das Geringste an.
Das Einzige, was der Hersteller machen kann, ist, diesen Händler dann halt nicht mehr zu beliefern. Was im Falle von Media Saturn ein Knieschuss wäre.
Rein juristisch gibt es jedoch keinerlei Möglichkeiten für Hersteller, Preise zu bestimmen. Umgekehrt hat ein Händler aber natürlich auch keine Möglichkeit, eine Belieferung einzuklagen.
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"Keine Jugendgefährdung" bei Saw? Das hast Du entweder falsch gelesen, oder die haben sich verklebt. Jeder Saw-Teil ist - geschnitten oder nicht - sicherlich nichts für Jugendliche.
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Original geschrieben von Elias
es gibt keine Off-Board Navigationssoftware für das SXG75. Es bleibt leider nur die Möglichkeit je Route zu bezahlen, z.B. mit Nav4All.
Wo hast Du denn Deine Nav4All-Version her, bei der man was bezahlen muss?
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Original geschrieben von dabe76
schonmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Verstehe. Also hätt ich mich eigentlich immer an den Händler wenden sollen.
Richtig. Wobei die gesetzliche Gewährleistung nur Schäden abdeckt, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren, nicht jedoch solche, die erst später eintreten. Und nach den ersten 6 Monaten muss man das als Käufer auch beweisen, dass ein Schaden schon von Anfang an da war.
Für Dein Problem wäre also die gesetzl. Gewährl. und somit auch der Händler nicht das Richtige gewesen.
Zitat
Wie verhält sich das jetzt aber mit der Garantieverlängerung, in der dieser Defekt noch auftrat - habe ich durch diese eventuell das Recht auf Wandlung ?
Ein Recht auf Wandlung ergibt sich nur aus der gesetzl. Gewährl., die nur gegenüber dem Verkäufer besteht. Mit dem Hersteller hast Du ja überhaupt keinen Kaufvertrag, der gewandelt werden könnte. Ich kenne die Garantiebedingungen von HP nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Hersteller in seinen Garantiebedingungen ein Recht auf Wandlung einräumt - weil dafür wie gesagt ja gar keine Grundlage in Form eines Kaufvertrags vorhanden ist. Im Rahmen der Garantie wird also in aller Regel immer nur repariert oder bestenfalls gegen ein neues Gerät getauscht.
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Da ist aber nur von Media Center Extendern die Rede, nicht von der Xbox. Und selbst wenn die Xbox als Media Center Extender irgendwann diese Formate abspielen kann, dann ist das immer noch was deutlich anderes (sprich: nicht dasselbe und deutlich weniger komfortabel), als wenn sie es direkt könnte.
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Naja, man merkt jetzt schon, wie die Bundesregierung mit der Argumentation ins Schlingern kommt. Da labert irgendeiner was davon, dass die Arbeit "am Werktor" beginnt und nicht, wenn man zu Hause losfährt. Schön, allerdings müsste das dann - der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung lässt grüßen - für ALLE gelten und nicht nur für die, die 20km oder weniger fahren. Und WENN es für alle gelten würde, würde dies die Abschaffung der Pendlerpauschale bedeuten, was auch nicht so ohne Weiteres geht, da die Fahrt zur Arbeit ja nun mal eindeutig eine Aufwändung für die Arbeit ist.
Bin mal gespannt, wie der BGH entscheidet. Eigentlich ist er ja eher für verbraucherfreundliche Entscheidungen bekannt... 
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Der BFH hat heute mitgeteilt, dass die Gesetzesänderung bzgl. der Pendlerpauschale, nach der man aktuell erst ab dem 21. km einen Freibetrag absetzen kann, verfassungswidrig sei. Die endgültige Entscheidung muss nun der BGH fällen. Bis dahin kann man sich nun allerdings trotzdem schon wieder die vollen km als Freibetrag in die LStK eintragen lassen. Es besteht dabei freilich das Risiko, dass der BGH letztlich den Finanzämtern recht gibt und man nachzahlen muss. IMHO ist dieses Risiko aber eher gering - für mich persönlich war von vornherein klar, dass das Ganze nicht verfassungskonform war.
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Nein, soviel Geld ist mir ein HDMI-Switch mit FM-Tuner (und viel mehr wollte ich eigentlich gar nicht) nicht wert. Samsung AV-R710.
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WENN sie es tut, wird es sicher nicht schlechter aussehen als bisher schon via YUV und VGA - und da ist es ja hinlänglich bekannt. Die Frage ist hat, OB sie es wirklich tut. Aber ich sehe es ähnlich wie DJ - warum sollte sie nicht...
Woanders lese ich inzw., dass sie via HDMI keinen Multikanal-Digitalton ausgibt. Das kann ich mir kaum vorstellen und wäre hochgradig lächerlich. Für die meisten wahrsch. trotzdem kein Problem - nimmt man halt das optische Kabel. Für mich schon - ich verwende einen AV-Receiver mit zwei HDMI-Eingängen als Switch, und der nimmt leider im HDMI-Betrieb nicht gleichzeitig auch Ton via optisch/digital-chinch entgegen.
Naja, mal schauen... morgen weiß auch ich mehr... 
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Original geschrieben von DJ Wisdom
WXGA (deine genannte Auflösung) wäre in der Tat für viele nicht-Full-HDs interessant, über HDMI kann ich mir schwer vorstellen das diese Auflösung ausgegeben wird.
Irgendwie scheine ich indisch zu reden... 
Ich will keine 1360x768er Auflösung via HDMI haben. Was soll ich damit an einem Full-HD-TV? Die Frage ist, ob man für den HDMI-Ausgang in derselben Art und Weise, wie das für den VGA-Ausgang in Form der 1360x768er Auflösung (oder auch jeder anderen) möglich ist, eine bestimmte Auflösung (also sinnvollerweise 1080p oder 1920x1080) FEST einstellen kann und die Box dann alle Games mit dieser Auflösung ausgibt, d.h. hochskaliert - so wie sie das via VGA-Ausgang auch macht.
Zitat
Letztendlich bestimmt ein Spiel (sowohl bei PS3 als auch 360), welche Einstellung übertragen wird. Das ist mein Wissensstand. Ich lasse mich (bei der 360, bei der PS3 wissen wir es ja) eines besseren belehren.
Das ist dann hiermit passiert - zumindest via VGA gibt die Box IMMER (außer bei DVDs) die im Dashboard ausgewählte Auflösung aus und skaliert die Games entsprechend hoch. Und meine Frage ist wie gesagt, ob sie das via HDMI auch tut.
Übrigens skaliert die Box m.W. auch via Komponente schon immer auf die eingestellte Auflösung hoch, was letztlich nichts anderes ist als das, was in dem von Dir verlinkten Artikel steht. Nur dass sie halt früher noch kein 1080p konnte. Aber auch ein Hochskalieren auf 1080i oder eben 1360x768 ist ja ein Hochskalieren.