Zitat
Original geschrieben von maretzky
Wie sieht das aus, kann ich das der Haftpflichtversicherung melden ??
Mit 99%iger Sicherheit ja.
Ob man dort mit Rohren hätte rechnen müssen oder nicht, ist zunächst mal nicht weiter relevant, insbes. würde ich mit dem Vermieter nicht auf dieser Schiene diskutieren. Ich denke mal, es sollte auf der Hand liegen, dass Ihr den Schaden irgendwie bezahlen müsst. Sich da mit nicht vorausahnbaren Rohren rauszureden halte ich für wenig angebracht.
Die Haftpflicht haftet grundsätzlich für Schäden, die man anderen Leuten zufügt, solange es nicht mit Absicht bzw. grob fahrlässig erfolgt. Wenn jemand einen anderen mit der Absicht, ihn um die Ecke zu bringen, über den Haufen fährt, zahlt die Haftpflicht des Fahrers z.B. nicht... 
In Deinem Falle kann man mit Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen, so dass ich das Ganze für einen geradezu klassischen Haftpflichtversicherungsfall halten würde.
Wichtig ist allerdings: Du darfst in der Wohnung Deiner Freundin nicht auch Deinen eigenen Wohnsitz haben. Wenn dem so ist, dann ist der Schaden an Eurer gemeinsamer Wohnung entstanden. In diesem Falle zahlt Deine Haftpflicht zwar auch, allerdings nur den Schaden, der außerhalb Eurer Wohnung (also bei eventuell unter Euch wohnenden Menschen bzw. im Keller) aufgetreten ist. Für den Schaden in der eigenen Wohnung bräuchte es dann in der Tat die nicht vorhandene Hausratversicherung.
Wenn Du dort aber nicht wohnst, dann zahlt die Haftpflicht IMHO den kompletten Schaden. Aus deren Sicht sind es ja alles Fremdschäden, also sowohl das im Keller als auch das in der Wohnung der Freundin.
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Original geschrieben von maretzky
aber eine Hausratsversicherung steht nur für eigenen Schaden ein und nicht an Schaden von anderen. Die Wohnung ist gemietet also ist der Schaden an dem Eigentum von jemanden anderem eingetretten ! So sehe ich das.
Hast Du eigentlich auch wieder recht. In einer Mietwohnung sollte eine Hausratversicherung in der Tat nur für den eigenen Hausrat da sein, nicht aber für die Mietsache an sich. Von daher sollte eine Haftpflicht auch dann zahlen, wenn man selbst in der Wohnung wohnt und an der Wohnung irgendwas zerstört.