Zitat
Original geschrieben von Jochen
Die Frage ist aber durchaus, ob sie durch ihre Überreaktion nicht auch einen gewichtigen Teil beigetragen hat. Vor Gericht scheint diese Frage aber zumindest laut Berichterstattung bisher keine Rolle zu spielen.
Das ist eigentlich bei diesem Fall die einzig wirklich verbleibende interessante Frage...
Die Richter (alle beide) waren offenkundig der Meinung, dass es ihnen und dem Bild, was die Deutschen vom Rechtsstaat haben, nicht zuzumuten ist, diese Frage aufzuwerfen. Wie hier schon mehrfach gesagt wurde, haben wir alle keinen genauen Einblick in die Details. Fest steht aber AFAIK zumindest, dass es keine Berührung der beiden Autos gegeben hat. Und wenn das so ist, dann kann ich persönlich absolut nicht nachvollziehen, warum diese Frage keine Rolle gespielt hat. Denn es ist dann absolut offensichtlich, dass die Fahrerin eine ganz erhebliche Mitschuld hatte. Drängeln hin oder her - wenn ich unkontrolliert das Lenkrad verreisse, dann ist dies zuallererst mal meine eigene Schuld; ich kann mich dann nicht hinterher hinstelle und sagen, dass ich quasi dazu gezwungen war, weil mir der Hintermann sonst draufgefahren wäre.
Die Zeugenaussagen kann man in so einem Umfeld in die Tonne kloppen - egal für welche Seite sie sprechen. Denn noch lange vor den ersten Vernehmungen und natürlich erst recht lange vor der ersten Verhandlung war der Fahrer vorverurteilt, so dass völlig abzusehen war, dass die Zeugen vom Schlage "Hier, ICH, ICH, ich hab was gesehen!!!!" sein würden.
Selbst der Verstoß von F. gegen §1 StVO scheint zweifelhaft. Wir haben in diesem Land nunmal keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Auf dem fraglichen Autobahnstück herrschte auch keine. Und §1 hin oder her - wenn mir danach ist, darf ich halt 250 fahren. Wenn der Gesetzgeber der Meinung wäre, dass ein solches Tempo quasi schon für sich alleine betrachtet einen ständigen Verstoß gegen §1 darstellt, dann müsste er eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung einführen (die ich persönlich übrigens befürworte). Da er dies nicht tut, heißt das im Umkehrschluss, dass ich auf einer dreispurigen Autobahn auf einer freien linken Spur mit Tempo 250 an anderen Autos vorbeifahren kann.
Und es gehört eben AUCH zu §1, dass eine Mutter mit zwei Kindern, die auf derselben Autobahn mit einem Kleinwagen mit Tempo 120 vor sich hin fährt, halt damit rechnen muss, dass da linker Hand jederzeit einer mit 250 von hinten angeblasen kommen kann. Das mag der eine oder andere vielleicht nicht verstehen, und die Richter hielten das in diesen Tagen offenbar auch nicht für so recht mehrheitsfähig, aber so isses nun mal. Eine Gesellschaft, in der offenbar ein breiter Konsenz dahingehend herrscht, dass man hier kein generelles Tempolimit braucht, soll sich dann bitteschön auch nicht darüber aufregen, wenn einer, der es kann und will, eben mit 200+ über die Piste fährt.
Wenns ganz "dumm" gelaufen ist, ist die Dame so rechtzeitig "rübergezogen", dass der Benz nichtmal den Sicherheitsabstand unterschritten hat, und er war längst 100m weiter, als sich der Kleinwagen um den Baum gewickelt hat. Dann könnte man nicht mal mehr von Fahrerflucht reden... 
So oder so - soweit ich das überschauen kann, haben hier zu keinem Zeitpunkt ausreichende Beweise vorgelegen, die eine Gefängnisstrafe gerechtfertigt haben. Hätten die Medien, und hätten die Richter das Ganze nicht so einseitig beurteilt und die Frage einer eventuellen Teilschuld der Fahrerin praktisch völlig hinten runter fallen lassen, dann würde ich das Ganze vielleicht ein wenig anders sehen - so jedoch bin ich der Ansicht, dass der Rechtsstaat hier reichlich versagt hat und F. freigesprochen gehört.