ZitatOriginal geschrieben von prodr
Eine Kastanie ist bei dir das gleiche wie eine Handgranate.Und das keine Polemik :confused:
Du bist jetzt hier fast der einzige der die Polemik nicht lassen kann.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von prodr
Eine Kastanie ist bei dir das gleiche wie eine Handgranate.Und das keine Polemik :confused:
Du bist jetzt hier fast der einzige der die Polemik nicht lassen kann.
Da hast du halt sehr großes Glück gehabt mit den wenigen Ausfällen, das ist beileibe nicht immer so, bei einem DSL-Anschluß.
ZitatOriginal geschrieben von ingo74
prodr
Meinst du du schaffst es auch mal deine Polemik außen vor zu lassen..!?
Leider ist die Polemik hier immer noch nicht ganz raus. Mit ein bischen guten Wilen sollte das schon gehen, trotz unterchiedlicher Meinungen.
Wenn es hier vom Stil her so weiter geht, dann ist das schon mal gut!
Streiten wir hier mal nicht weiter um die Einzelheiten. Mal sehen ob ein Schlichter wie "Heiner Geißler" Bewegung in die Sache bringen kann? Ein wenig skeptisch bin da schon noch, aber laß mich gern positiv überraschen. Auch hier im "Thread" wäre etwas weniger Polemik nicht schlecht.
Bielefelder hat auf jedem Fall nicht recht, wenn er behauptet lt BVG seien Sitzblockaden keine Gewalt mehr. Das ist so nicht richtig. Sie können je nachUmständen Gewalt oder auch keine sein.
So einfach ist es nicht: Siehe:http://www.123recht.net/article.asp?a=1643&ccheck=1
Lassen wir mal beiseite was es ist. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, Polizisten mit Kastanien oder sonst was zu bewerfen. Ob der Polizist dabei verletzt wird ist zunächst mal zweitrangig und nur für das Strafmaß welches der Täter zu erwarten hat von Bedeutung. Welche Rechtsaufassung haben einige hier eigentlich, wenn sie glauben alles was den Polizisten nicht verletzt sei deshalb erlaubt und rechtmäßig.
Es ist ein Gesetzesverstoß, ob es jetzt im einzelfall Gewalt oder Nötigung ist, das ist zweitrangig. Das Polizei hat das Recht und die Pflicht entsprechent dagegen vorzugehen. Ob jemand gegen einen Polizisten mit einer Kastanie oder mit einer Handgranate wirft, macht grundsätzlich keinen Unterschied, es ist eine Gesetzesübertretung. Lediglich für das Strafmaß ist dies für den Täter von Bedeutung.
Sebstverständlich ist das ein Grund, die Polizei weist doch auf den Einsatz hin, so hat jeder friedliche Demonstrant die Möglichkeit sich zu entfernen. Tut er es trotz Aufforderung nicht, nimmt er das billigend in Kauf.