Größtes deutsches Bahnprojekt aller Zeiten beschlossen: Stuttgart 21

  • Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Das bloße Verweigern des Verlassens einer Örtlichkeit ist keine Gewalt. Sogar Sitzblockaden sind keine Gewalt. (Bundesverfassungsgericht). Erst dann wenn es richtig zu Angriffen gegen die Beamten kommt erst dann liegt Gewalt vor.


    Und es ist einfach lächerlich wenn man Würfe auf Polizei in Kampfanzügen und Helm mit Kastanie und (leerer) PET Flasche als Gewalttätige Handlung nennt. Also da muß mehr kommen. Und den Polizist der mit Helm und Anzug vor ein Kastanie Angst hat der hat seinen Job verfehlt.


    Wenn es keine Gewalt ist, was ist es dann? Nur weil ich gegen ein Milliarden-Projekt bin habe ich nicht das Recht andere Leute (unabhängig davon ob es Polizisten sind oder nicht) mit Sachen zu bewerfen.

  • Es ist ein Gesetzesverstoß, ob es jetzt im einzelfall Gewalt oder Nötigung ist, das ist zweitrangig. Das Polizei hat das Recht und die Pflicht entsprechent dagegen vorzugehen. Ob jemand gegen einen Polizisten mit einer Kastanie oder mit einer Handgranate wirft, macht grundsätzlich keinen Unterschied, es ist eine Gesetzesübertretung. Lediglich für das Strafmaß ist dies für den Täter von Bedeutung.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Das bloße Verweigern des Verlassens einer Örtlichkeit ist keine Gewalt. Sogar Sitzblockaden sind keine Gewalt. (Bundesverfassungsgericht). Erst dann wenn es richtig zu Angriffen gegen die Beamten kommt erst dann liegt Gewalt vor.


    falsch..!!! lies dich mal ein, hatten wir schon selbst hier im thread..



    bernbayer und thws
    es lohnt sich nicht, über einzelheiten zu streiten - die polizei hat ein besetztes gelände raümen wollen, ist auf verschiedene weise angegangen worden und die "demontranten" haben sich auf verschiedene arten widersetzt. die polizei ist nach geltenden gesetzen und einsatzbestimmungen vorgegangen.


    ..und trotzdem war das ganze ein fiasko für die verantwortlichen und die polizei....

  • Lassen wir mal beiseite was es ist. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, Polizisten mit Kastanien oder sonst was zu bewerfen. Ob der Polizist dabei verletzt wird ist zunächst mal zweitrangig und nur für das Strafmaß welches der Täter zu erwarten hat von Bedeutung. Welche Rechtsaufassung haben einige hier eigentlich, wenn sie glauben alles was den Polizisten nicht verletzt sei deshalb erlaubt und rechtmäßig.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    falsch..!!! lies dich mal ein, hatten wir schon selbst hier im thread..

    Nein, es ist richtig - lies doch mal, was das BVerfG dazu schreibt (AZ 1 BvR 718/89).


    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Wie kommst du zu dem Urteil, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war?

    Das abschließend zu beurteilen steht mir nicht zu - euch aber im umgekehrten Fall ebenfalls nicht. Es ist derzeit noch nicht geklärt, ob der Einsatz verhältnismäßig war. Ganz einfach.


    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Lassen wir mal beiseite was es ist. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, Polizisten mit Kastanien oder sonst was zu bewerfen. Ob der Polizist dabei verletzt wird ist zunächst mal zweitrangig und nur für das Strafmaß welches der Täter zu erwarten hat von Bedeutung. Welche Rechtsaufassung haben einige hier eigentlich, wenn sie glauben alles was den Polizisten nicht verletzt sei deshalb erlaubt und rechtmäßig.

    Das hat doch auch niemand hier behauptet! Es geht darum, dass nahezu alle Demonstranten friedlich gewesen sind. Und ob die entsprechende Reaktion der Polizei auf einzelne Störer gegenüber allen Demonstranten verhältnismäßig war, ist fraglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von rasputin
    Nein, es ist richtig - lies doch mal, was das BVerfG dazu schreibt (AZ 1 BvR 718/89).


    das habe ich - lies mal die ausführungen bzw die weiteren urteile dazu...
    eine sitzblockade oä kann unter bestimmten umständen zb wenn andere personen zusätzlich behindert werden eine nötigung sprich straftat sein...



    hier was zum thema verhältnismäßig:
    Nach der von der Rechtsprechung entwickelten Definition ist ein Handeln verhältnismäßig, wenn es geeignet, erforderlich und angemessen ist.
    Die Merkmale bedeuten im Einzelnen:


    Geeignetheit: Wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
    Erforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
    Angemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
    Eine staatliche Maßnahme verstößt insbesondere dann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ist m.a.W. also unverhältnismäßig, wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
    http://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit

  • Bielefelder hat auf jedem Fall nicht recht, wenn er behauptet lt BVG seien Sitzblockaden keine Gewalt mehr. Das ist so nicht richtig. Sie können je nachUmständen Gewalt oder auch keine sein.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Meinetwegen richtig bernbayer aber dennoch gilt das mit der Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei solchen Einsätzen. Ist es verhältnismäßig wenn man mit Wasserwerfer in Jugendliche zielt die dadurch wie Puppen durch die Gegend fliegen? Oder alten (älteren) Menschen Tränengas oder sowas ins Gesicht sprühen?


    Jugendliche hatten einen LKW der Polizei besetzt. Ja und? War die Nutzung des LKW für die Polizei zu diesem Zeitpunkt nötig?


    Wie hier drüber in einem Beitrag steht es ist nicht geklärt ob dieser Einsatz verhältnismäßig war oder nicht. Es besteht halt die Gefahr dass von seiten der Polizei die wahren Geschehnisse verschleiert und vertuscht werden. Das hat von meiner Seite nix mit Legendenbildung zu tun.

  • ingo74: Ich habe bielefelder ungeschickt zitiert. Es ging mir um seine Aussage "Das bloße Verweigern des Verlassens einer Örtlichkeit ist keine Gewalt".


    Die Definition der Verhältnismäßigkeit kenne ich, folgendes daraus ist doch derzeit noch fraglich:


    • Erforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
    • Angemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen


    Ein mögliches milderes Mittel könnte sein, die Personen wegzutragen.


    Erstrebter Erfolg war das "freiräumen" des entsprechenden Geländes um Bäume fällen zu können. Nachteil war die zum Teil schwere Verletzung von Demonstranten. Jetzt stellt sich die Frage: Was von beidem (Bäume fällen oder körperliche Unversehrtheit) ist wichtiger...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!