ZitatOriginal geschrieben von Bielefelder
Das bloße Verweigern des Verlassens einer Örtlichkeit ist keine Gewalt. Sogar Sitzblockaden sind keine Gewalt. (Bundesverfassungsgericht). Erst dann wenn es richtig zu Angriffen gegen die Beamten kommt erst dann liegt Gewalt vor.
Und es ist einfach lächerlich wenn man Würfe auf Polizei in Kampfanzügen und Helm mit Kastanie und (leerer) PET Flasche als Gewalttätige Handlung nennt. Also da muß mehr kommen. Und den Polizist der mit Helm und Anzug vor ein Kastanie Angst hat der hat seinen Job verfehlt.
Wenn es keine Gewalt ist, was ist es dann? Nur weil ich gegen ein Milliarden-Projekt bin habe ich nicht das Recht andere Leute (unabhängig davon ob es Polizisten sind oder nicht) mit Sachen zu bewerfen.