-
Der Vertrag endete bei uns mit der Portierung z.B. am 13.3. und am 14.3. war das Portal MeinVodafone nicht mehr aufrufbar.
Wetten das das derzeit Standard, auch mit dem "gekündigt zum " ist?
marcello81: Vielleicht habe ich VF auf die Fehler hingewiesen und man hat daraus gelernt? Bei mir kam definitiv keine Mail und auch kein Brief! Hatte vorher Online-Rechnung mit PDF per Mail und die Mail kam sonst immer an.
Übrigens waren unsere Verträge bereits ordentlich gekündigt und Bestätigung lag vor.
-
Vielleicht war meine Beschwerde auch besser auf den Punkt gebracht?
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug
Absatz (4) ...
Satz 5: Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
Satz 6: Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
Satz 5 wird offenbar von VF ignoriert. Und Satz 6 kommt erst nach 5 !!! Damit haben die aus meiner Sicht schon verloren. Leider haben die mir nicht verraten, auf welchen Teil meiner Argumentation man schwach wurde.
-
Hatte den Beitrag dazu noch erweitert. Lies noch mal.
Hatte mir schon 2 namhafte Rechtsanwälte in die engere Wahl genommen. Wenn Du also einen Tipp brauchst ... 
-
Habe ich doch oben beschrieben. Ein Vertrag war weg ohne Folgerechnung und bei einem anderen Vertrag gab es einen kurzen Zirkus, bei dem VF sehr schnell gekniffen hat. Argumentation : keine Leistungserbringung und Anschein der Vertragsauflösung belegt durch Screenshot. Die fristlose Kündigung habe ich hinterhergeschoben.
Beschwerde bei BNetzA kam noch als Zugabe und ist jetzt in der Statistik vermerkt.
Allerdings hatte ich den Nachwuchs ausführlich gebrieft und die neue Nummer war tatsächlich angefordert worden, da wir von der weiteren Leistungserbringung ausgegangen waren und die Datenkarte am Studienort auch eigentlich brauchten. Aus lauter Verzweiflung wurde der Vertragsausfall durch Websessions ausgeglichen. Das die dann auch noch über den Vertrag abzocken wollten, war dann doch zuviel :flop:
Aber auch ohne die Anforderung der neuen Nr. stehen die Aussichten gut, denn VF verletzt die Informationspflichten nach TKG (s.o.), die dem Verbraucher u.a. die Möglichkeit der Nummernanforderung geben sollte. Andere Anbieter haben die Problematik richtig erkannt und zicken nicht so rum.
-
Denke an die Screen-Shots kurz vor der Portierung! Da wird dann das Portierungsdatum als Kündigungstermin stehen und damit ist man schon im Vorteil 
Würde VF wie alle anderen vernünftigen Anbieter sofort eine neue Nr. schalten, wäre ja alles ok. Aber kommentarlos abschalten und Rechnungen schicken bringt nur Vodoofone. 
-
Kuriose Senderfunde sind am/auf dem Meer immer möglich.
Staunte ich letztens über Malta-Mobilfunk nördlich von Sizilien auf dem Meer. Natürlich keine Sprachverbindung möglich. Hatte sich aber scheinbar automatisch eingebucht.
-
Ich hätte denen keinen Tag mehr bezahlt ab Nichterfüllung des Vertrages. Vodafone bekommt es mit seinen Systemen nicht auf die Reihe und liefert jede Menge Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Kunden!
Beleg:
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug
Absatz (4) ...
Satz 4: Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Satz 5: Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
Satz 6: Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
Nach Satz 5 MUSS Vodafone den Kunden über die weiteren anfallenden Kosten informieren. Das hat der Gesetzgeber u.a. vorgesehen um dem Kunden das Verlangen nach Satz 6 zu ermöglichen. Andere Anbieter schalten sofort eine neue Nummer auf, damit die Leistungserfüllung und natürlich Berechnung weiterläuft. Nur Vodafone verhält sich kundenunfreundlich und versucht die Abzocke ohne Leistungserbingung.
Bei meiner vorzeitigen Portierung hatte ich nachweisbar eine neue Rufnr. verlangt. Dieser Forderung ist Vodafone nicht nachgekommen. Damit Verstoss gegen TKG, Beschwerde bei BNetzA und fristlose Kündigung nach 1 Monat wegen Leistungsverweigerung. Zudem sollte man kurz vor der Portierung einen Screenshot aus der Vertragsverwaltung machen. Dort steht nämlich als Vertragsende das Portierungsdatum!
Damit hatte Vodafone schon verloren und den Schwanz eingekniffen. Schade eigentlich. Gerne hätte ich Vodafone von einem Anwalt belehren lassen und dann hätte Vodafone auch dessen Rechnung bezahlt. Aber die kneifen immer, wenn die merken das der Kunde stichhaltige Belege für Verstoss gegen TKG & BGB hat.

-
Volle Zustimmung. Zur Erstlösug reicht es bei mir nicht, da das einzige Internetpaket zu groß und zu teuer ist. Wirklich schade! Und Firmen sollten sicherheitshalber zur team-Lösung greifen. Geiz ist geil bei Firmen kann böse ausgehen, wie wir aus vielen Beiträgen hier kennen. Aber das ist eine Entscheidung derVerantwortlichen.
-
Ob das ewig so weitergeht ist nun mal unternehmerisches Risiko. Für Unternehmer kann eine nicht funktionierende Telefonlösung verhängnisvoll sein. Für privaten Bedarf liebe ich SQ, aber auch nur als Zweitlösung.
-
Zitat
Original geschrieben von cestec
Ihr EDV- und Telefon-Fachservice..." ;p
SQ würde ich aber auch nicht für kommerzielle Zwecke verwenden. Wer weiß welche Überraschungen da noch kommen. Das kann für Selbständige zum Problem werden.
Kann die Kommerzielle Sipgate-Schiene nicht bessere LÖsungen liefern?