Zitat
Original geschrieben von nexx2k8
denn die müssen die rabatte zusätzlich machen. da kann vodafone nichts für.
Das ist aus vertragsrechtlicher Sicht aber das absolute Grauen. Der Telefonvertrag ist schließlich mit Vodafone geschlossen und Rechnungsreklamationen an den Provider zu richten(AGB). Aus meiner Sicht müßte von der ersten Minuten an im bei Vodafone hinterlegten Vertrag gespeichert sein "15€ pro Monat Händlerrabatt" und das Geld müßte bereits in voller Summe bei Vodafone liegen.
Warum das nach 5 Wochen immer noch nicht der Fall ist ...
Wieder so ein Nebeneffekt der neuen Vorauszahlungspolitik. Bei der bisherigen Zahlung nach dem Leistungsmonat hatte man mehr Zeit die Verträge zu regeln.
Das die Kunden beim Handyagenten sich an Vodafone wenden (müssen) ist deren Fehler, denn kein anderer Händler vertuscht die Zusammensetzung des Monatsbetrages so. Aus Zeitersparnis sollte Franzi die Reklamation an beide Stellen senden.
Nachtrag: Es sind wesentliche Informationspflichten s. BGB312c und Veweis auf EGBGB zu beachten. Dies wird nicht vollständig von Handyagent eingehalten. Auszug aus den Informationspflichten:
4. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
5. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
6. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
Dabei ist nicht nur die Nennung der Grundgebühr/Monat einschl. aller Rabatte ausreichend, sondern es werden auch die "verbundenen Preisbestandteile" und die Berechnungsgrundlage verlangt!
Aber denkt positiv - bei solchen Vertragsfehlern kommt man umso leichter raus 