Beiträge von Handy28.de

    Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Bitte???
    Ein Angebot ist einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes???


    Gruß


    Snoopyracer


    Jop, ist es. Wo wir schon bei MM waren:


    Auszug AGB Media Markt Online:


    "§ 2 Vertragsschluss
    Die Angebote von Honline im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Media Online Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet (shop.mediamarkt.de), via Email(shop@mediamarkt.de), (shop@mediamarkt.de), via Fax (0841/634-99-6969) oder via Telefon (0180-5-666654) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Media Online passiert hat. Media Online ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt."


    Wer ist eigentlich "Honline"?

    5 Jahre HandyShop Schönau, 5 Jahre die selbe Aussicht vor der Türe. Sowas muß doch wohl gefeiert werden :D


    Dafür gibt es 2x5 Top-Angebote, 5x Handys mit Vertrag* für je 5 € sowie 5x Handyzubehör für 5 €:


    Siemens S65 + Microsoft XBox im eplus Netz
    Nokia 7260 + Nintendo Gameboy Advance SP im eplus Netz, Tarif just talk move
    Motorola v550 + Nintendo GameCube im Vodafone Netz, Tarif just talk move
    Samsung SGH-E700 + Nintendo GameCube im T-Mobile Netz, Tarif Relax 100
    sowie das Siemens C65 + Microsoft XBox in allen 3 Netze. Tarif T-Mobile: Relax 100 Vodafone und eplus Tarif just talk move.


    Näheres findet ihr unter http://www.HandyShop-Schoenau.de


    *24 Monatsvertrag von The Phone House



    Alle vorrätigen Handytschen pro Stück
    Li-Ion Akku 1000 mAH für Nokia 3310/3330/3410
    Ladekabel Nokia ACP-7E
    Ladekabel Nokia ACP-8E
    Ladekabel orig. Siemens 25-65 er Serie (ausser ST und CL Serie).

    Natürlich ist es Schwachsinn. Wie gesagt, Nettopreise dürfen gegenüber Endkunden nicht angegeben werden, es müssen Bruttopreise sein. Und wie soll man den Kunden die genauen Versandkosten nahebringen, wenn diese Z.B. nach Gewicht gestaffelt sind. Das bläht die Artikelbeschreibung nur unnötig auf. Und die gefordertern Daten auf die Startseite zu stellen oder in der entsprechenden Abteilung und dann ne Abmahnung zu kriegen, darauf hab ich auch keine Lust.

    Lt. aktuellen Newsletter von Internetrecht Rostock gibt es für Onlineshops die Verpflichtung anzugeben, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer (ohne ist ja eh nicht erlaubt...) ist und ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.


    Zitat:
    Die Umsetzung der Preisangabenverordnung bei Fernabsatzverträgen, insbesondere im Internet wird oftmals übersehen. Es gibt die Verpflichtung, den Endverbraucher ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Wo diese Informationen unterzubringen sind, war bisher nicht ganz geklärt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu nunmehr eine wegweisende Entscheidung getroffen. Diese stellen wir Ihnen unter


    http://www.internetrecht-rostock.de/preisangabe-internet.htm


    vor.


    Zitatende


    Ich wollte daraufhin wissen, wie TT-Händler dies umsetzen und mußte feststellen, dass die Meisten dies gar nicht umsetzen wohl nicht korrekt.


    Gruß Marcus