Beiträge von flensi

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Du übersiehst, dass in vielen Bundesländern (darunter NRW) ausschließlich noch Akademiker für diese Aufgaben eingesetzt werden. :p


    Und nein ... das ist wirklich kein Witz ...


    Oh <grosserbraunerübelriechenderhaufen>!
    Das ist Richtig Schlimm. :D:D:D


    -bas-


    Naja,für dein "grosses WoMo" verlängerst dann eben bei Bedarf nur noch den Führerschein solange der Arzt sein o.K gibt.


    Zitat

    Denn:
    In der Vergangenheit diente er im Wesentlichen der Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben und gelegentlich für Aushilfstätigkeiten bei Unternehmern im privaten Bekanntenkreis, die herausgefunden hatten, dass ich einen solchen Schein besitze.


    Tja,meinen CE setze ich auch nur gelegentlich ein falls bei jemanden die Lenkzeit nicht mehr ausreicht und wenn ich Zeit habe den zwischen Hamburg und Padborg zwecks Fahrzeugswechsel ein "Wochende an der Bahn" zu ersparen.
    Richtig Geld verdienen lässt sich damit zumindest hier nicht mehr.


    Zitat

    Wird der Aufwand für die Verlängerung zu groß, sind halt andere dran. So ist das Leben ...


    Es sind eben die Kosten.
    Führerschein,ADRFortbildung ggf. neue Brille-da muss das Verhältnis Kosten zu Nutzen schon passen.


    Gruss
    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, das ist nicht richtig was du schreibst.


    [....]


    Ach,und zu §25 -3a FEV fällt dir dann auch gleich wieder etwas ein,warum mit abgelaufnen Führerschein man (frau auch) eben nicht ohne Führerschein/Fahrerlaubnis fährt?


    Wie soll der "gemeine Verkehrspolizist" erkennen ob der/die angetroffne FahrzeugführerIN einfach nur "Schusselig" ist und die Verlängerung/Erneuerung verpasst hat oder gänzlich einen Verzicht ausübt.


    Ich lese daraus,das mit ungültigen Führerschein erstmal keine Fahrererlaubnis besteht bis eben ein neuer Führerschein beantragt und ausgehändigt ist.


    -bas-

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Nein, das ist nicht richtig was du schreibst.


    Quack


    Zitat

    Man muss zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein trennen. Das sind grundverschiedene Dinge, die man auch nicht mit "Fahrerlaubnis/Führerschein" synonym beschreiben kann. Ist aber ein häufig gemachter Fehler.


    Also nochmal:


    Der Führerschein ist der Beleg das eine Fahrerlaubnis besteht.
    Anders ausgedrückt:


    Raser oder "Säufer" die ihren Fürerschein mal auf Urlaub schicken müssen,haben durch den "Verlust" des Führerscheins erstmal keinen mehr als auch keine Fahrerlaubnis.
    Und genauso verhält sich das mit den Ablaufdatum.
    Da ruht dann die Fahrerlaubnis aber der Führerschein ist ungültig bzw. DU kannst nicht mehr nachweisen eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
    Oder Glaubst Du einen Mietwagen zu bekommen wenn Ziffer 4b sagt=ungültig?


    Du kannst es gerne ausprobieren und wir beide dann noch leben sollten,lesen wir voneinander was passiert wenn nach Ablauf Datum Ziffer 4b gefahren und ertappt wird.


    Gruss
    -bas-

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Oh man ... ich bin ja ned doof, aber die Geschichte mit den Fahrerlaubnisklassen ist für mich zu hoch am frühen Morgen ... wenn das so weitergeht, kauf' ich mir noch 'nen Tretroller und lasse mich ansonsten fahren. :rolleyes:


    [...]


    Ach was....
    Ganz normal mit deiner C/CE etc Berechtigung verlängern lassen wegen der Pläne im Rentenalter.


    Wenn der Arbeitsmediziner=Orthopäde sagt,Brille wird benötigt dann gehste eben zum Augenarzt und lässt dir eine verordnen.
    Danach wieder zum Arbeitsmediziner,den Test wiederholen und wenn der Nett ist bleibts bei Einmal bezahlen für das ärztliche o.K.(weil Nachuntersuchung mit Brille)
    Und dann ziehst Du das Spiel alle 5 Jahre durch,idsealerweise immer dann wenn auch ein neuer P-Schein benötigt wird wegen dem ärztlichen o.K.


    Evtl. bietet dein Verkehrsamt auch Sprechzeiten ausserhaolb der offiziellen an und möglicherweise ist da"die Tante vom Amt" da etwas entspannter weil kein Publikumsdruck.


    Gruss
    -bas-

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    Original geschrieben von phonefux
    Bei der 2013 eingeführten 15-Jahre-Gültigkeit der Führerscheine geht es nicht um Befristung der Fahrerlaubnis! Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, auch wenn das Führerscheindokument abgelaufen ist. Man macht sich daher auch keineswegs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, bloß weil der Führerschein abgelaufen ist. Man führt halt nur keinen gültigen Führerschein mit, macht m.W. aktuell 10 €. (Blöder, aber vielleicht anschaulicher Vergleich: Man verliert ja auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Reisepass abgelaufen ist. ;)).


    [....]


    Nein!Wer schreibt denn sowas?
    Es gibt keinen "juristischen" Ablaufunterschied zwischen 4b und 12
    Warum sollte sollte das Ablaufdatum unter 12 anders gehändelt werden als 4b?
    Wenn ich am 17.05.18 mit einem C Klassen Fahrzeug angetroffen werde ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis"


    Und genauso verhält sich das mit 4b
    Allerdings hat man Besitzstandswahrung und wenn ich nach dem 15.05.28 wegen Vergesslichkeit erst einige Tage später zum Verkehrsamt latsche,werde ich den bei guten Eindruck auch wieder bekommen".(zumindest für die anderen Klassen)
    Nennt sich "Fahrerlaubnis/Führerschein auf Lebenszeit"


    In Bezug auf den Reisepass verlierste ja zwar nicht die Staatsbürgerschaft aber wenn das Ding abgelaufen ist und auch kein gültiger PA vorliegt wird es schwer mal ein Einschreiben oder Bargeld in einer anderen Bankfiliale als der "heimischen abzuholen".
    Bei der Stadt Flensburg haben die immer ganz gern bei abgelaufenen Ausweisen das abgelaufne Dokument nebst Geburtsurkunde.


    Gruss
    -bas-

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diese "Hoffnung" kann ich mir abschminken.


    Wegen des P-Scheins musste ich das "rosa Schweinchen" bereits gegen den FS im Kartenformat eintauschen (ohne Kz. für eine Brille).


    Shit


    Zitat

    Durch den Hinweis auf die Klasse C1(E) kommen wir der Lösung aber langsam näher. Die Klasse CE ist in der Tat kürzlich ausgelaufen. Hier habe ich auch kein Interesse an einer Verlängerung, so dass dieses Thema für mich abgehakt war. Die Klasse C1(E) hatte ich allerdings überhaupt nicht auf dem Schirm. Die bleibt in der Tat erhalten, so dass deren erhöhte Anforderungen an die Sehkraft tatsächlich auf die Klassen A und B ausstrahlen.


    Dann würde ich den CE verlängern das geht auch ohne "Module" bzw. der "95" im Führerschein.
    C1E "79" haben überwiegend die Leute mit dem alten 3er und noch paar Kennziffern der jeweiligen Führerscheinklasse mehr wegen Besitzstanbdswahrung.
    http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html


    Zitat

    Da hätte mir die Tante vom SVA aber auch ein Wort gönnen können! Stattdessen ließ sie mich dumm sterben und stöhnte nur, sie sei völlig überarbeitet und auch ansonsten fix und fertig ... was ich aufgrund einer "angespannten" Stimmung der (zum Teil über Stunden) Wartenden im Amt aber durchaus nachvollziehen konnte.


    Das ist das Problem "der Tante vom Amt".
    Immerhin hole ich mir vor einer Verlängerung immer schonmal ohne Nummer ziehen das Formular welches ich zuhause in Ruhe vorbereite.
    Da braucht mein Tantchen vom Amt nur noch mal kontrollieren,stempeln und mich zur Kasse schicken.



    Zitat

    Wenn ich den letzten Beitrag richtig interpretiere, käme es bei der Neuausstellung eines FS neben der Kennziffer 12=01 dann auch zu einer Befristung der Klasse C1(E)? Schließlich schreibst Du "meine ganzen C-Klassen", wenn es um die Befristung geht. Bisher ist C1(E) bei mir noch ohne Gültigkeitsbeschränkung eingetragen.


    Wenn DU 50 im Zeitraum der Gültigkeit wirst,ja.
    Wegen dem P-Schein rennste ja eh zum Arzt und IMHO ist dessen Wisch ein Jahr gültig.
    Damit kannste P-Schein und C1E/CE etc. gleich mit verlängern anstatt doppelt zu löhnen.


    Richtig problematisch wird es für die Leute die jetzt unvorbereit am "Zwangsumtausch" der alten Lappen,Pinkies etc latschen.
    Wenn die 50 werden oder schon sind ist ohne O.K vom Doc. so gut wie Schluss mit über 3.5t.
    Also vorher zum Doc und dann zur Neuaustellung mit Besitzstandswahrung.


    Zitat

    Was kommt dann noch auf mich zu?


    Nochmal die Kosten für den Kartenführerschein,Bild und dein Gesundheitswisch vom Arbeitsmediziner oder Hausarzt und Optiker sollte ja noch gültig sein.


    Zitat

    Denn in der Tat spiele ich mit dem Gedanken, mir bei Eintritt in den Ruhestand ein größeres Wohnmobil zuzulegen, mit dem wir dann auf Tour gehen. Die EU ist auch ohne unsere britischen Freunde noch groß genug, um längere Zeit umherzureisen. :)


    Also ich werde auf jeden Fall den CE verlängern und ggf. auf "95" pfeifen.
    Es geht die auch gar nichts an ob ich nun Mitglied einer Feuerwehr bin oder mir nen ehm. knasti,Bücher oder Linienbus zum Wohnbus umgebaut habe.


    Zitat

    Stünde dann für die Klasse C1 ab 60 der gesamte Heckmeck an wie für den P-Schein ab 60 (Klasse C/E schon ab 50), müsste ich mich mit dem Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge näher auseinandersetzen.


    Alles über 3.5t erfordert eben die medizinische Untersuchung und ggf. die "95" für gewerbliche Fahrten.
    Busfahrer sind am die "Gearschten" weil die mit ? 60 ? zur MPU müssen.
    Keine Ahnung ob die auch die MPU für CE noch einführen,hoffe nicht weil für privat alle 5 Jahre nen Batzen Geld hinlegen nur um mal mit dem Wohnbus rumzugurken zu teuer.


    Gruss
    -bas-

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    Original geschrieben von oberlausitzer
    Ich kenne es nur so ,wenn sich was ändert braucht man immer einen Neuen Führerschein(Karte).


    Soweit Richtig bis auf den Fall Eheschliessung und Namensänderung


    Zitat

    Außer wenn das aufgedruckte Ablaufdatum abgelaufen ist dann ist die entsprechende Klasse nicht mehr gültig. Ob das sich auf einzelne Klassen beschränken lässt,das bezweifele ich.


    JEIN,bei C,C1,C1,C1E (79) Und D Klassen
    Als ich 2013 das letzte mal CE verlängert habe,bekam ich gleich ein zweites MHD:15.05.28 (Ziffer 4b)
    Meine ganzen C Klassen laufen am 16.05.2018 ab.(Werde wohl verlängern)
    Verläner ich nicht bleiben die anderen Klassen ohne Tausch eben bis 5/2028 gültig.
    Und ich in 5/2028 nicht reagiere oder tot bin,ist die FE für die restlichen Klassen erstmal weg.


    Zitat

    ZB. Bus und Lkw mit Brille und PKW ohne Brille das ist mir nicht einleuchtend und ergibt keinen Sinn.


    Gilt für alle deine Führerscheinklassen.


    Zitat

    Ich muß auch Brille tragen (aber schon länger) ist eingetragen
    unter Punkt 12: Beschränkungen /Zusatzangaben als 01.


    Jo,hier auch.
    Im Pinki stand noch "muss geeignete Sehhilöfe tragen".


    Zitat

    Meine Klasse D und andere sind nun schon entsprechend abgelaufen.


    Kriegst ja ggf. mit neuen Tauglichkeitszeugnis,Berufskraftfahrerqualifikation und je nach Alter nach MPU wieder.


    Zitat

    Als Brille habe Ich mir damals gleich Gleitsichtgläser machen lassen ,damit komme ich
    besser klar ,wenn man sich daran gewöhnt hat.


    Tja,ich wurde "schei**e beraten und habe jetzt zwei normale Brillen.
    Mir fiel das erst auf als ich Einstellung meiner Klimaanlage "verschwommen" sah und beim nächsten Mal leiste ich mir Gleitsicht.

    Zitat

    Auch am Computer sind Gleitsichtgläser besser .


    Ich kann auch ohne.


    --
    Kleine Hoffnung für den TE:
    Wenn er noch den Lappen,Pinki oder Kartenführerschein der ersten Generation hat:
    Der Umtausch ist dann eh fällig,also die Kröte jetzt schon schlucken und vorzeitig mit 01 ausstellen lassen.
    Wenn "er" über 50 ist oder während der Haltbarkeit des MHD erreicht sollte man ggf. C1E/C1 eintragen lassen.
    Ohne die "95" klann er dann noch Miet LKW für Kollegen Umzug fahren oder ein grosses WoMo.


    Gruss
    -bas-