ZitatOriginal geschrieben von Moppelchen
Zwischen Gewerbetreibenden (Geschäftskunden) herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.
Privatkunden sind im Sinne des Gesetzes Verbraucher, die halt bestimmte Schutzrechte geniessen.
Was ist daran unverständlich?
LG
Vermutlich weil mir der Bezuig zu "Dauerschuldverhältnissen" da nicht in den Sinn kam?
Wenn ein PK oder GK nun ein paar Schuhe im Versand bestellt,da ist mir das bekannt.
Nicht aber bei Mobilfunkverträgen.
Aber man lernt ja nie aus.
-bas-