Beiträge von delvos

    Ich habe meine schon auf € 2,61 abtelefonierte Karte (über TV-Today bekommen) getestet. Konnte es nicht lassen ;).
    Keine Guthabenminderung. Ist also egal, ob schon benutzt oder nicht.


    "Eingerichtet" habe ich die Karte nach dem Erhalt nicht. Es kam nur beim ersten Anruf die gesprochene Mitteilung, daß ich eine Nummer generieren müsse usw. Das habe ich ignoriert. Telefonieren ging trotzdem.

    Zitat

    Original geschrieben von h52
    Es handelt sich um Prepaid-Karten - da kann allerhöchstens vom Guthaben was abgezogen werden...


    Das würde dann so laufen, daß z. B. durch das Surfen das Kartenkonto auf -250,- steht und wenn man z. B. 15,- auflädt alles gleich verrechnet wird?! Und ihr glaubt, daß Eplus das kommentarlos schluckt?
    Wenn da man nicht doch eines Tages eine fette Rechnung ins Haus flattert.
    Könnte ein schönes Weihnachtsgeschenk werden :D.

    Ihr freut euch alle über das kostenlose Surfen. Ich gönne es jedem.
    Ich kann dem Handysurfen nichts abgewinnen, deswegen versuche ich erst gar nicht mit der Epluskarte online zu gehen.


    Aber was macht ihr, wenn Eplus die aufgelaufenen Kosten in einigen Tagen/Wochen/Monaten nachberechnet?
    Oder seit ihr 100% sicher das da nichts nachkommt?

    Gehört der BMW überhaupt zum Betriebsvermögen?
    Wenn es Dein Privatwagen ist, kann Dir die Gewährleistungsgeschichte egal sein.


    Falls er doch ein Geschäftswagen ist, kannst Du dem Käufer den Wagen mit einer Garantieversicherung verkaufen. Die kann jeder für seinen bzw. jeden Wagen abschließen. Die Versicherung kostet unter 500,-. Um die Gewährleistung kommst Du auch mit Gutachten usw. nicht rum. Hat das Auto während des 1. halben Jahres eine Macke, mußt Du zahlen oder selbst reparieren (lassen). Ist das halbe Jahr rum, hat der Kunde die Beweislast ... aber das muß ich Dir ja nicht erzählen ;)


    Sollte allerdings der BMW bestimmte KM-Grenzen überschritten haben, zahlt eine Versicherung nur noch einen nach Fahrleistung gestaffelten prozentualen Anteil. Die Differenz würdest Du dann in ersten halben Jahr selbst zahlen müssen. Ist das halbe Jahr rum, hat der Käufer das Problem mit der Selbstbeteiligung.

    Werden auf die Ertrage der Riesterrente eigentlich auch Krankenversicherungsbeiträge fällig? Ich fürchte ja.
    Das wären zu heutigen Bedingungen mal eben 12-15%, es beteiligt sich ja kein Arbeitgeber mit 50% Arbeitgeberanteil.
    Dann noch mal eben die Einkommensteuer und schon ist die Rendite mehr als halbiert.

    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Da ist die Erfahrung aus der Praxis aber anders.


    Wenn du (ohne Einschaltung eines Anwaltes, der den Fall bis zum Ende durchboxt) vor Zahlung der Schuld den Mahnbescheid zurückziehst, bekommst Du nicht ohne weitere Lauferei die Kosten des Mahnverfahren ersetzt. Das ist nun mal Tatsache und schreckt viele Gläubiger ab.



    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Was ist das denn für ein Rat von dir (Google, Wiki und laienhaftes Schlussfolgern reichen nun mal nicht aus), wenn wie hier der Schuldner solvent ist? "Du bist zwar im Recht, aber lass' das Geld sausen."


    Siehe oben und außerdem darf man hier keine rechtlichen Ratschläge abgeben. Daher die Verweise. Die "laienhaften Schlussfolgerungen" habe ich eben nicht als Laie abgegeben, ich weiß schon wovon ich schreibe. Und woher weißt Du, daß der Schuldner solvent ist? Im Ausgangsposting war keine Rede davon.


    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Und deine "erst recht"-Äußerung bei Einschaltung eines Anwalts ist auch unverständlich. Wenn er die Sache an einen Anwalt gegeben hat, braucht er sich um nichts mehr kümmern, dieser wird die Kosten für das Mahnverfahren vom Schuldner einklagen. Wenn er keinen Anwalt eingeschaltet hat, klagt er eben selbst ein.


    Das bestreite ich gar nicht. Ein geschäftstüchtiger Anwalt wird den Fall bis zum Ende durchziehen ;). Da hast Du mich wohl mißverstanden. Ich schrieb "Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war."


    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Wozu soll er auf freiwillige Leistung des Schuldners hoffen? Wenn alle freiwillig ihren Pflichten nachkämen, bräuchten wir den Mahnbescheid nicht und auch sonst kein Tätigwerden der Gerichte.


    Auch das bestreite ich nicht. Man sollte nur Kosten und Nutzen abwägen.


    So, und nun Schluß mit den Kabbelleien :D

    Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Bitte? Wenn der Schuldner sich in Verzug befindet, sind die Kosten des Mahnverfahrens für den Gläubiger als Verzugsschaden von dem Schuldner zu ersetzen, unabhängig davon ob der Schuldner nach Beantragung des Mahnverfahrens gezahlt hat oder nicht.


    Rein rechtlich gesehen muß der Schuldner die Zusatzkosten zahlen. Praktisch wird er es nicht freiwillig tun. Für den Fall, daß er nach dem Rückzug des Mahnbescheides gezahlt hat. Deshalb besser die Mahngebühren sausen lassen. Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war.