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Gehört der BMW überhaupt zum Betriebsvermögen?
Wenn es Dein Privatwagen ist, kann Dir die Gewährleistungsgeschichte egal sein.
Falls er doch ein Geschäftswagen ist, kannst Du dem Käufer den Wagen mit einer Garantieversicherung verkaufen. Die kann jeder für seinen bzw. jeden Wagen abschließen. Die Versicherung kostet unter 500,-. Um die Gewährleistung kommst Du auch mit Gutachten usw. nicht rum. Hat das Auto während des 1. halben Jahres eine Macke, mußt Du zahlen oder selbst reparieren (lassen). Ist das halbe Jahr rum, hat der Kunde die Beweislast ... aber das muß ich Dir ja nicht erzählen 
Sollte allerdings der BMW bestimmte KM-Grenzen überschritten haben, zahlt eine Versicherung nur noch einen nach Fahrleistung gestaffelten prozentualen Anteil. Die Differenz würdest Du dann in ersten halben Jahr selbst zahlen müssen. Ist das halbe Jahr rum, hat der Käufer das Problem mit der Selbstbeteiligung.
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Werden auf die Ertrage der Riesterrente eigentlich auch Krankenversicherungsbeiträge fällig? Ich fürchte ja.
Das wären zu heutigen Bedingungen mal eben 12-15%, es beteiligt sich ja kein Arbeitgeber mit 50% Arbeitgeberanteil.
Dann noch mal eben die Einkommensteuer und schon ist die Rendite mehr als halbiert.
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Original geschrieben von Tipsy
Da ist die Erfahrung aus der Praxis aber anders.
Wenn du (ohne Einschaltung eines Anwaltes, der den Fall bis zum Ende durchboxt) vor Zahlung der Schuld den Mahnbescheid zurückziehst, bekommst Du nicht ohne weitere Lauferei die Kosten des Mahnverfahren ersetzt. Das ist nun mal Tatsache und schreckt viele Gläubiger ab.
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Original geschrieben von Tipsy
Was ist das denn für ein Rat von dir (Google, Wiki und laienhaftes Schlussfolgern reichen nun mal nicht aus), wenn wie hier der Schuldner solvent ist? "Du bist zwar im Recht, aber lass' das Geld sausen."
Siehe oben und außerdem darf man hier keine rechtlichen Ratschläge abgeben. Daher die Verweise. Die "laienhaften Schlussfolgerungen" habe ich eben nicht als Laie abgegeben, ich weiß schon wovon ich schreibe. Und woher weißt Du, daß der Schuldner solvent ist? Im Ausgangsposting war keine Rede davon.
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Original geschrieben von Tipsy
Und deine "erst recht"-Äußerung bei Einschaltung eines Anwalts ist auch unverständlich. Wenn er die Sache an einen Anwalt gegeben hat, braucht er sich um nichts mehr kümmern, dieser wird die Kosten für das Mahnverfahren vom Schuldner einklagen. Wenn er keinen Anwalt eingeschaltet hat, klagt er eben selbst ein.
Das bestreite ich gar nicht. Ein geschäftstüchtiger Anwalt wird den Fall bis zum Ende durchziehen ;). Da hast Du mich wohl mißverstanden. Ich schrieb "Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war."
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Original geschrieben von Tipsy
Wozu soll er auf freiwillige Leistung des Schuldners hoffen? Wenn alle freiwillig ihren Pflichten nachkämen, bräuchten wir den Mahnbescheid nicht und auch sonst kein Tätigwerden der Gerichte.
Auch das bestreite ich nicht. Man sollte nur Kosten und Nutzen abwägen.
So, und nun Schluß mit den Kabbelleien 
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Dann kann man auch pro Riesterrente fragen: Wer weiß, ob es dann überhaupt noch die Grundsicherung gibt?
Und contra Riesterrente: Wird die Riesterrente später einmal auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Ich stand der Riesterrente bisher immer skeptisch gegenüber. Aber wenn man nichts tut, ist man noch mehr "in den Arsch gekniffen".
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Original geschrieben von Tipsy
Bitte? Wenn der Schuldner sich in Verzug befindet, sind die Kosten des Mahnverfahrens für den Gläubiger als Verzugsschaden von dem Schuldner zu ersetzen, unabhängig davon ob der Schuldner nach Beantragung des Mahnverfahrens gezahlt hat oder nicht.
Rein rechtlich gesehen muß der Schuldner die Zusatzkosten zahlen. Praktisch wird er es nicht freiwillig tun. Für den Fall, daß er nach dem Rückzug des Mahnbescheides gezahlt hat. Deshalb besser die Mahngebühren sausen lassen. Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war.
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Und die Uhren gehen langsam auch aus (KabelEins bietet keine mehr an).
Die Baywatch-DVD´s habe ich auch bestellt ... für die langen Winterabende, wenn wieder nur noch schlimmere Sch... läuft :D.
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O.K. habe die Verteilung auch nicht so genau durchgelesen :o
Wie wäre es denn mit einer Mischbestückung?
Auf die "kleinsten" GU-10 Halogenstraler (35 Watt?) bzw. Stiftsockellampen (20 Watt?) umsatteln und bei drei Lampenfassungen zwei Halogen- eine LED-Lampe einsetzen? Oder anstatt 2:1 sogar 1:2 (im Flur)?
Das Licht müßte im Badezimmer und erst recht im Flur mehr als ausreichend sein.
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Von LED´s rate ich auch ab. Viel zu dunkel und haben einen viel zu kleinen Abstrahlwinkel.
Aber mal was anderes, Du schreibst, daß die mit drei GU10-Strahlern 240 Watt verbrätst. Das wäre bei drei Lampen 80 Watt pro Lampe. Ich dachte die GU10 kann man nur bis 50 Watt kaufen.
Dei günstigste "Sparmaßnahme" wäre, die vorhandenen GU10-Strahler gegen welche mit geringerem Verbrauch auszutauschen. Ich habe z. B. einige 50er gegen 35er ausgetauscht. Das wäre schon mal 30% weniger Verbrauch.
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Ich kann nur auf Google und Wikipedia verweisen.
Ist aber kein Akt. Am besten Mal beim Amtsgericht nachfragen.
Ich würde aber vorher noch ein Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (1 Woche müßte für eine Überweisung reichen, die kann man auch bei Überlastung in 2 Minuten schreiben kann) und der Drohung zum Anwalt zu gehen, an den Schludner abschicken. Wenn das schon passiert ist, dann Mahnbescheid.