Beiträge von delvos

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    Original geschrieben von Tipsy
    Bitte? Wenn der Schuldner sich in Verzug befindet, sind die Kosten des Mahnverfahrens für den Gläubiger als Verzugsschaden von dem Schuldner zu ersetzen, unabhängig davon ob der Schuldner nach Beantragung des Mahnverfahrens gezahlt hat oder nicht.


    Rein rechtlich gesehen muß der Schuldner die Zusatzkosten zahlen. Praktisch wird er es nicht freiwillig tun. Für den Fall, daß er nach dem Rückzug des Mahnbescheides gezahlt hat. Deshalb besser die Mahngebühren sausen lassen. Erst recht, wenn kein Anwalt eingeschaltet war.

    O.K. habe die Verteilung auch nicht so genau durchgelesen :o


    Wie wäre es denn mit einer Mischbestückung?
    Auf die "kleinsten" GU-10 Halogenstraler (35 Watt?) bzw. Stiftsockellampen (20 Watt?) umsatteln und bei drei Lampenfassungen zwei Halogen- eine LED-Lampe einsetzen? Oder anstatt 2:1 sogar 1:2 (im Flur)?
    Das Licht müßte im Badezimmer und erst recht im Flur mehr als ausreichend sein.

    Von LED´s rate ich auch ab. Viel zu dunkel und haben einen viel zu kleinen Abstrahlwinkel.


    Aber mal was anderes, Du schreibst, daß die mit drei GU10-Strahlern 240 Watt verbrätst. Das wäre bei drei Lampen 80 Watt pro Lampe. Ich dachte die GU10 kann man nur bis 50 Watt kaufen.


    Dei günstigste "Sparmaßnahme" wäre, die vorhandenen GU10-Strahler gegen welche mit geringerem Verbrauch auszutauschen. Ich habe z. B. einige 50er gegen 35er ausgetauscht. Das wäre schon mal 30% weniger Verbrauch.

    Ich kann nur auf Google und Wikipedia verweisen.
    Ist aber kein Akt. Am besten Mal beim Amtsgericht nachfragen.


    Ich würde aber vorher noch ein Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (1 Woche müßte für eine Überweisung reichen, die kann man auch bei Überlastung in 2 Minuten schreiben kann) und der Drohung zum Anwalt zu gehen, an den Schludner abschicken. Wenn das schon passiert ist, dann Mahnbescheid.

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    Original geschrieben von booner
    Also bei der HUK24 im Onlineantrag steht "Rundung auf volle 1.000 Kilometer".


    Ich würde bis x499km auf x000 abrunden, ab x500km auf y000km aufrunden. Von einer generelleln Aufrundung auf die nächsten vollen tausen km weiß ich nichts.


    Wie ich schon weiter oben schrieb, bei mir wird immer aufgerundet und das schon seit einigen Jahren.



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    Original geschrieben von booner
    Das bei Glasschäden auch bei Vandalismus die TK greif ist interessant, wusste ich gar nicht. Zählt eigentlich das Glas der Außenspiegel auch als Glasschaden? Angenommen jemand tritt gegen meiner Außenspiegel und nur das Spiegelglas geht zu Bruch. Muss das die TK zahlen?


    Das ist mir neu. Ein Versicherungsmensch gab mir Mal einen Wink mit dem Zaumpfahl: Bei zerstochenen Reifen wäre es nicht von Nachteil, wenn die Antenne zeitgleich abhanden kommt :D.
    EDIT: Logo, bei Glasschäden zahlt die TK immer. Auch das Außenspiegelglas. Und auch die Scheinwerfer, die heutzutage zu 99% aus Kunststoff bestehen.