Beiträge von delvos

    Zitat

    Original geschrieben von NokiSung
    Solange T-Mobile noch nicht zur Besinnung gekommen ist gelten weiterhin folgende Verfallsregeln:
    92 Tage Phone Time + 92 Tage Message Time für Xtra Click und Xtra Friends
    365 Tage Phone Time + 92 Tage Message Time für den Rest


    Das ist ja für´n Ar... :flop:

    Beide Versandmitteilungen von T-Mobile sind mir am Samstag (13.01.) gegen 10.00 Uhr per E-mail zugestellt worden.
    Gestern gegen mittag war der GLS-Mann bei uns an der Haustür und hat gegen Unterschrift meiner besseren Hälfte das Päckchen ausgehändigt.
    Heute soll die zweite Karte kommen. Leider ist niemand zuhause. Wird GLS wohl in den Briefkasten werfen. Erst im November habe ich vier Neureifen, die ich bei reifendirekt bestellt hatte, in der offenen Garage vorgefunden ... GLS hat damals auch niemanden von uns angefunden :rolleyes:

    Eine am 11. bestellt, gestern angekommen.
    Die zweite am 12. bestellt, soll lt. GLS heute ankommen.
    Heute drei weitere bestellt ... selbstredend für real existierende Personen.


    Aber mal angenommen: Man bestellt wirklich auf Fantasienamen mit ausgedachten Geburtsdaten (Nachnamen müßten doch zumindest mit dem Haus-/Wohnungseigentümer/Mieter identisch sein - wegen der Postzustellung!?), könnte die T-Mobile einen rechtlich an den Kragen, wenn die Sache auffliegt?

    Zitat

    Original geschrieben von Joschi79
    Naja ich werd mir dann alle Karten auszahlen lassen und Anbieter wechseln.


    Nur wie willst Du das machen? Die "Messagetime" verstreichen lassen und das Risiko eingehen, daß die das Geld einsacken?


    Ich habe blöderweise noch fast 40,- Guthaben drauf (erst Ende Dezember wieder 15,- aufgeladen, weil "Messagetime" zu Ende war). Auf meine Mails mit der Bitte um Auszahlung des Guthabens und Deaktivierung der Karte wird gar nicht reagiert.

    Klar weiß ich, daß eine Email keine 100% wasserdichtes "Medium" darstellt und in einem Rechtsstreit würde ich wahrscheinlich den kürzeren ziehen.


    In unserem Fall ist es seitens der TM nur eine von vornherein einkalkulierte Schikane und eine zusätzliche Hürde, die viele Kunden davon abhält, den Widerspruch auszusprechen.


    Aber es macht Spaß, die Telekomiker in Erklärungsnöte zu bringen. Mal sehen, was sie zu meinen Bemerkungen zu ihren AGB schreiben :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    "Schriftlich" meint im Zweifel Schriftform i.S.d. § 126 BGB. Und dazu ist eben die eigenhändige Namensunterschrift möglich, was bei einer (einfachen) email nunmal nicht geht.



    Ein Zweifelsfall kann nicht vorleigen, da mir ja auf meinen Widerspruch geantwortet wird und bezug auf denselben genommen wird. Also können sie nicht bezweifeln , daß ICH es ernst meine.


    In § 126 ist die Rede von einer durch Gesetz vorgeschriebenen schriftlichen Form.
    Meines Wissen gibts kein Gesetz, das einen Widerspruch wie o. g. vorschreibt.


    Unter § 126 Satz 3 steht sogar (Zitat): "Die schriftliche Form kann durch die elektronische ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."


    Ich werde die Telekomiker noch mit ein paar Email mehr nerven. Letztendlich sind die mich sowieso als Kunden los.