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Original geschrieben von kues
Dann hast du ja auch keinen 'über'-Bahnhof an/eingegeben. Probier es doch mal mit z.B. Ulm aus. Und der Effekt ist eben, daß die Fahrkarten nicht anders aussehen.
Hmm mit Sparpreis usw. kenne ich mich nicht aus. Ich gehe einfach davon aus, dass ich am Abfahrtstag an den Bahnhof gehe und mir eine Karte am Automaten ziehe. Ohne irgendetwas mit "über" zu wählen (wieso auch? Ich will ja den kürzesten/schnellsten Weg und der ist da ja dann wählbar) und einen späteren Zeitpunkt anzugeben.
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Original geschrieben von Martin Reicher
Die Karte muss > 100 km gehen, also 2 Tage gültig sein. Außerdem gilt sie dann am zweiten Tag natürlich nur ab dem Bahnhof wo du ausgestiegen bist, ist ja klar...
Ok, nochmal ausführlich ein Beispiel.
Ich kaufe am 20.03. in Stuttgart eine stinknormale Fahrkarte nach München (ohne irgendwelchen Schnickschnack mit "über" o.ä.). Diese ist nun ja ohne Zugbindung. Ich benutze sie also, werde unterwegs kontrolliert und die Karte gestempelt. In München steige ich aus, kaufe dort abends eine Rückfahrkarte nach Stuttgart und fahre zurück.
Am 21.03. will ich wieder von Stuttgart nach München (und zurück) und kaufe nun *keine* Fahrkarte mehr und benutze einfach die (gestempelte) von gestern. Ginge das rein theoretisch?
Wenn sie ungestempelt ist, ist die Frage ja eindeutig mit ja zu beantworten, steht ja auch so auf der Karte. Mit Stempel dürfte es aber auch ja sein, da ich in AGB usw. nichts Gegenteiliges finde?
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Original geschrieben von NokiSung
Die Pflicht hat angeblich nicht einmal ein Polizist gegenüber Leuten, von denen er den Perso fordert oder die er festhält.
Armes Deutschland. :mad:
Nicht nur angeblich. Auch tatsächlich.
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Original geschrieben von n3o
Flüchtig,... ich studiere ja etwas anständiges, da kommt man über zwei Privatrechtsvorlesungen nicht hinaus :). Ich frage mich aber: Warum erübrigen sich die o.g. Paragraphen nicht durch 110 BGB?
Ich gehe einmal davon aus, dass eine moderne 16 jährige heutzutage ca. einen dreistelligen Betrag im Monat zur freien Verfügung hat. Ein Einzelticket aber imho auch ein Monatsticket von vielleicht 30 EUR (?) sind doch Peanuts. Also warum gilt dieser Paragraph nicht?
Und selbst in diesen zwei Vorlesungen wird so etwas Elementares nicht behandelt?
Evtl. gilt § 110 nicht, weil der "Taschengeldparagraph" nicht für Beförderungsverträge gilt?
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Original geschrieben von kues
Ergibt es sich nicht vielleicht schon aus dem Umstand, daß man beim Fahrkartenkauf für 'über'-Bahnhöfe auch eine Aufenthaltsdauer angeben kann, die dann nicht auf dem Ticket erscheint? Mal ab von der täglichen Praxis in den Zügen...
Keine Ahnung, sowas hatte ich noch nie. Wenn ich am Automat in Stuttgart (oder wo auch immer) Ziel München eingebe, dann kriege ich verschiedene Verbindungen mit verschiedenen Zeiten angezeigt, aber eine Aufenthaltsdauer o.ä. will da keiner wissen. Dann druckt es das Ticket aus und da steht dann "Gültigkeit von Tag 1 bis Tag 2" drauf.
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Original geschrieben von oleR
Die Karte ist durchs Abstempeln entwertet. Sie gilt für eine Fahrt in einem beliebigen Zug an einem der beiden Tage.
Rein logisch würde ich das auch so sehen. Aber wo steht das?
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Original geschrieben von Martin Reicher
Nein, man kann seine FAhrt durchaus unterbrechen und in einen anderen Zug umsteigen (außer bei zuggebundenen Fahrkarten natürlich).
Beim vorigen Beispiel ist es also durchaus möglich, dass die Karte am 20.03. abgestempelt wird und am 21.03. immer noch als gültig angesehen und nochmal abgestempelt wird?
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Das hatte ich neben den FAQ usw. schon gelesen - aber offensichtlich nicht verstanden. Nun habe ich es noch einmal genau gelesen und entnehme den Wortschlangen, dass bei Strecken über 100km die Gültigkeit immer noch 2 Tage ist, bei Strecken darunter aber nur (noch) 1 Tag. Richtig?
Wie ist das denn dann bei den größeren Strecken... wenn man da am Tag 1 kontrolliert und die Karte abgestempelt wird, gilt die dann trotzdem noch am Tag 2 oder ist durch das Abstempeln die Karte entwertet?
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Ich verstehe das nicht so ganz. Werden kurze Rufnummern demnächst dann ggf. zwangsweise gelöscht oder haben alte Nummern Bestandsschutz und neue Nummern werden eben 12stellig erstellt, sofern möglich?
Ersteres würde in vielen Regionen wohl massive Probleme geben. Vorwahl + 3 oder 4 Stellen sind da absolut üblich, auch heute noch. Erst seit 1-2 Jahren (bei ISDN schon länger) werden längere Nummern vergeben.
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Original geschrieben von Fahrplan
Nachdem die Cebit heuer die Erwartungen übertrifft was die Besucher- und Geschäftsabschluss Zahlen angeht, ...
Ist bei knapp 100.000 verteilten Gratis-Eintrittskarten jetzt ja auch nicht soo überraschend. Oder? 
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Original geschrieben von mastaplan2k2
Das Geld wird nach einigen Tagen aufs Absenderkonto zurückerstattet.....
( So ist es zumindest bei der Sparkasse )
Ist bei den meisten Banken so, muss aber nicht sein.
Wenn es Differenzen zwischen Name und Kontonummer gibt, hat
- bei Offlineüberweisungen der Name
- bei Onlineüberweisungen die Kontonummer
Priorität.
Oder der Betrag geht eben bei Nichtübereinstimmung wie gesagt nach ein paar Tagen zurück.