Hi,
ZitatEvtl. gilt § 110 nicht, weil der "Taschengeldparagraph" nicht für Beförderungsverträge gilt?
Wo steht das?
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Hi,
ZitatEvtl. gilt § 110 nicht, weil der "Taschengeldparagraph" nicht für Beförderungsverträge gilt?
Wo steht das?
ZitatOriginal geschrieben von n3o
Flüchtig,... ich studiere ja etwas anständiges, da kommt man über zwei Privatrechtsvorlesungen nicht hinaus :). Ich frage mich aber: Warum erübrigen sich die o.g. Paragraphen nicht durch 110 BGB?
Das wissen wir alle bereits, überschwemmst du doch das Forum seit Jahren mit Lobpreisungen auf deinen elitären Studiengang. Bei uns in Jura ist es regelmäßig so, dass hinter den Schwätzern die Versager stecken... ![]()
Bzgl. § 110 BGB: Das habe ich doch in meinem letzten Beitrag beantwortet. § 110 BGB ist nichts anderes als ein durch die Erfüllung des geschlossenen Vertrags bedingter, beschränkter Generalkonsens als besonderer Anwendungsfall des § 107 BGB.
Die Eltern willigen ggf. mit der zur Verfügungstellung von Geldmitteln in den Kreis solcher Geschäfte ein, die den Abschluss eines Beförderungsvertrags für notwendige Fahrten ("Schulfahrten") zum Gegenstand haben. Aber auch nur unter der Bedingung, dass der Vertrag auch "ordnungsgemäß " vollzogen wird, d.h. der Minderjährige bei Nutzung personengebundener Tickets auch ein Legitimationspapier mitführt.
Weiterhin fehlt es vorliegend m.E. am Tatbestandsmerkmal der Bewirkung. Das Verkehrsunternehmen knüpft an einen Vertrag, wie ihn die Schwester geschlossen haben soll die Nacherhebung von 40€, welche die Schester noch gar nicht gezahlt hat.
Inwieweit die Forderung der 40€ bzw. 5€ bei einem unterstellt wirksamen Vertragsschluss berechtigt wäre, ist Tatfrage. Ich kenne weder das gegenständliche Verkehrsunternehmen noch dessen Beförderungsbedingungen.
Zitat
Ich gehe einmal davon aus, dass eine moderne 16 jährige heutzutage ca. einen dreistelligen Betrag im Monat zur freien Verfügung hat. Ein Einzelticket aber imho auch ein Monatsticket von vielleicht 30 EUR (?) sind doch Peanuts. Also warum gilt dieser Paragraph nicht?
Wieder: Rechtlich Nachteilhaft hin oder her. 40 EUR fallen doch bei einer 16 jährigen auch unter 110 BGB oder wie sieht die aktuelle Rechtsprechung aus (da ja kein konkreter Betrag genannt wird)?
S.o.
BTW: Lügen ist zu 99,9% nicht strafbar. Mit deinem "Plan" triffst du aber genau die restlichen 0,1%.
Sie ist keine 18, daher kann die Zahlungsaufforderung ins Altpapier.
MischaStgt
vergiss es - bei TTlern sieht das danach dann so aus:
[X] Nichts -> Link auf §12758 Abs. 129 sowie Tipp mit welchen Rechtsmitteln man sogar noch was für sich rausschlagen könnte (Nötigung, ...)
[X] 5€ -> mehr finden die User unangemessen zu teuer
[X] 7€ -> Link auf TT-Thread 12327433 - dort hat User xyz in einer ähnlichen Situation auch nur 5€ zahlen müssen
[X] 10€ -> Die Suche verwenden - denn da steht aber ein anderer Fall in dem es 10€ waren
[X] 40€ -> Link auf AGBs des Unternehmens
*SCNR*
:p
Vielen Dank für alle Antworten!Es war eine notwendige Schulfahrt!Aber ich weiss nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe oder es egal ist:Es ist nur eine Stadtbahn(keine DB)!
Es war ein Monatsticket,dass sie selbst bzw. ihre Mutter gekauft hat!
MfG
Wie gesagt war ich bereits auch schon mal in so einer Lage.
Es gibt nette Schaffner sollte mir dennoch einer begegnen der derart mit mir umgeht, oder vielleicht sogar mit einem anderen Fahrgast, den werde ich umgehend ansprechen und mir seinen Namen geben lassen.
Jeder Schaffner hat die Pflicht sich gegenüber den Fahrgästen auszuweisen. Eine Beschwerde wird dann umgehend erfolgen!
Beamte sind zwar nicht kündbar, aber den Ärger den den er mir mit den 40€ macht, den bekommt der von mir auch!
Gruß Tim
ZitatOriginal geschrieben von Ls4
Jeder Schaffner hat die Pflicht sich gegenüber den Fahrgästen auszuweisen.
Die Pflicht hat angeblich nicht einmal ein Polizist gegenüber Leuten, von denen er den Perso fordert oder die er festhält.
Armes Deutschland. :mad:
Irgendeine freche Schaffneuse hat sich auch schon einmal geweigert, ihren Namen zu nennen. Sie wäre nur verpflichtet, einen Zangenabdruck abzugeben, über den sie identifiziert werden könne. Tolle Idee. :top:
Nemsi is disinclined to continue enriching this platform run by ignorant and arrogant wannabes.
ZitatOriginal geschrieben von NokiSung
Die Pflicht hat angeblich nicht einmal ein Polizist gegenüber Leuten, von denen er den Perso fordert oder die er festhält.
Armes Deutschland. :mad:
Nicht nur angeblich. Auch tatsächlich.
Ich weiß ja nicht, wo ihr lebt.
In Bayern ist alles gut, vgl. Art 6 PAG:
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