Beiträge von BartS1975

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    Original geschrieben von blacksun
    Genau letzteres stimmt nicht. Für 2015 bin ich nun erstmals in der Verlegenheit das alles-angeben-Prinzip anwenden zu müssen. Ich habe festgestellt dass eben nicht alle Banken automatisch eine verschicken.


    Das ist richtig, einige Ausnahmen gibt es, die muss man manuell anfordern. Sprich, rechne vielleicht noch 15 oder 30 Minuten hinzu. Ich bezweifle SEHR, dass ich mit mehr als 1 Freistellungsauftrag weniger Zeit verschwenden würde.


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    Original geschrieben von blacksun
    Also ich das Hinterhergerenne für die Bescheinigung wesentlich aufwendiger als Freistellungsaufträge. Ich habe festgestellt dass Banken wesentlich zuverlässiger einen Freistellungsauftrag einpflegen als eine Steuerbescheinigung verschicken.


    Gut, ich schätze, da werden wir nicht auf einen Nenner kommen. :) Jeder soll es einfach so machen wie er es für sinnvoll hält.

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    Original geschrieben von blacksun
    genau das meine ich. Die meisten TT-Nutzer hier nutzen doch die ganzen Aktionsangebote, haben auch "echte" Anlagen in Wertpapieren und kommen so auch weiterhin problemlos über die 801 Euro Kapitaleinkünfte würde ich jetzt einfach mal sagen.


    Sehe ich auch so - aber doch wohl nicht bei nur einer Bank. Wie gesagt, bei der Consorsbank sind es bei der 2016er-Tagesgeldaktion 600 Euro, d.h. wenn man dort sonst keine Anlagen hat (die Consorsbank ist mir deutlich zu teuer für meine Bonuszertifikate), bleibt man unter dem Freibetrag. Und ich kenne keine Bank, bei der "Otto Normal" im derzeiten Marktumfeld nicht darunter bleibt.


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    Original geschrieben von blacksun
    Was den angesprochenen Aufwand der Freistellungsaufträge angeht, das soll wirklich einfacher sein keine Freistellungsaufträge zu nutzen, sondern stattdessen 20 Steuerbescheinigungen (auch von irgendwelchen Konten, die man noch hat weil man meint dass man sie noch einmal verwenden könnte und wo man dann 2cent Zinsen im Jahr hat) stattdessen in der Steuererklärung "abzurechen"?


    Ich finde schon. Steuerbescheinigungen kommen automatisch, während man Freistellungsaufträge manuell erstellen, ändern, löschen und über das ganze Buch führen muss, damit man nicht mehr als 801 bzw. 1602 Euro deklariert. Heute ist es nicht mehr ganz so schlimm, weiil mittlerweile relativ viele Banken den Freistellungsauftrag online akzeptieren, aber dennoch finde ich es angehmer, einmal im Jahr eine Stunde zu investieren, um die Eintragungen in den Steuerbescheinigungen in einer Open-Office-Tabelle zu erfassen und die Beträge dann in ELSTER eiinzutragen.

    Re: Re: Xtra-Call SIM noch aktivierbar im Originalen 9-Cent -Tarif?


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    Original geschrieben von morsum
    In den Telekom Läden bekommt man (neben einer Congstar Karte) nur noch Magenta Start als Prepaidangebot. Aber in Kiosken werden noch weiterhin Xtra Call Karten angeboten, die man noch freischalten kann. Ob das nur Restbestände sind, konnte mir nicht beantwortet werden, wird aber vermutlich so sein. Denn in den Drogeriemärkten wurden Xtra-Altbestände durch Magenta Start ersetzt.


    Und diese Xetra-Call-Altkarten werden dann auch in einen grundgebührenfreien Tarif aktiviert? Denn wenn ich nichts übersehen habe, scheint es mittlerweile ja nur noch Telekom-Prepaid-Tarife mit Grundgebühr zu geben.


    Ändert sich bei solchen aktivierten Xtra-Call-Altkarten ab dem 1. Oktober eigentlich etwas?


    Danke.

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    Original geschrieben von danchel
    Du musst nur alles angeben, wenn du eine Günstigerprüfung beantragst. Ansonsten kann man in der Steuererklärung angeben, wieviel des genutzten Freistellungsauftrages auf nicht erklärte Erträge entfällt. Hat man nirgends einen Freistellungsauftrag gestellt, genügt es nur Zinseinkünfte bis 801 Euro zu erklären um die Steuer zurück zu erhalten (Annahme: von allen nicht erklärten inländischen Erträgen wurde bereits ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen & es gab keine ausländischen Erträge (diese muss man in jedem Fall erklären)).


    Einen Freistellungauftrag (bei der Consorsbank) habe ich - beim aktuellen Zinssatz sind das Einnahmen von 600 Euro im Jahr. Aber wer weiß, ob auch noch kommendes Jahr eine Zinsaktion angeboten wird...

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    Original geschrieben von blacksun
    das Thema Steuererklärung und damit verbunden Steuerbescheinigung taucht eigentlich jedes Frühjahr im Feb/März hier im Forum auf. Ich habe den Eindruck gewonnen dass viele hier ohnehin sämtliche Kapitaleinkünfte angeben, auch wenn im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits alles bezahlt wurde (mich wundert das immer, bekommt ihr da wirklich alle immer etwas wieder zurück?)


    Das braucht ja nicht der Fall zu sein - auch wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, aber andererseits Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte man sich die Differenz erstatten lassen - und das geht nur, indem man alles angibt. Und zumindest mir wäre es zu lästig, jedes Jahr Freistellungsaufträge aufzugeben, zu ändern, zu löschen, darüber Buch zu führen, dass man den Freibetrag nicht überschreitet, usw. Ich mache das komplett im Folgejahr über die Steuererklärung.


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    Original geschrieben von blacksun
    Warum sollten dann Zinseinkünfte aus dem Ausland ein Problem sein? Bescheinigungen für erhaltene Zinsen u Steuern hat man genauso fast immer. Man muss diese nur auf einem anderen Blatt der Erklärung angeben.


    Auf einem anderen Blatt? Ich meine, ausländische Einkünfte werden mittlerweile ebenfalls in der Anlage KAP angegeben, oder liege ich da falsch?


    Der Unterschied ist der, dass bei den Steuerbescheinigungen jeweils die Zeile angegeben ist, in der etwas einzutragen ist. Wenn das nicht der Fall ist, wovon ich beim Advanzia-Konto ausgehe (die werden sicherlich nur den Zinsbetrag nennen, der angefallen ist, oder man muss ihn sogar selbst ausrechnen), muss man sich selbst schlau machen - und Zeit ist Geld. :)


    Meiner Meinung nach ist eine europäische "Harmonisierung" der Zinsbescheinigungen dringend überfällig - optimal fände ich es, wenn alle Länder Steuerbescheinigungen nach deutschem Vorbild einführen würden und auch nicht mehr zwischen deutschen und ausländischen Erträgen unterschieden werden müsste. Auch das Quellensteuerproblem - dass man sich mit einer vom Finanzamt unterschriebenen Bescheinigung ggf. sogar ans Ausland wenden muss, um diese (zumindest teilweise) zurückzuerhalten - finde ich absolut nicht mehr zeitgemäß. Man kann heute problemlos Waren in allen EU-Ländern bestellen, ohne dass man einen Mehraufwand hat - aber bei Kapitalanlagen ist der Mehraufwand zumindest größer, teilweise sogar beträchtlich.

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    Original geschrieben von iStephan
    Hier lehnt sich User BartS1975 aus dem Fenster indem er antwortet
    "Beide dauerhaft kostenlos" [Konto und Kreditkarte]
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4118309#post4118309


    Nö, der lehnt(e) sich nicht aus dem Fenster, hat es aber vielleicht etwas missverständlich formuliert. Mit "dauerhaft" kostenlos meinte ich, dass es nicht nur für eine angekündigte Zeitspanne (z.B. 6 oder 12 Monate) kostenlos ist, sondern "bis auf weiteres" (das wäre der treffendere Ausdruck gewesen). Dass Banken die AGB ändern dürfen, war auch damals schon bekannt.

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    Original geschrieben von paul_k_9
    ich weiss ich bin Skeptiker, aber könnte das nicht heissen, dass die advanzia Gelder von der EZB mangels Bonität nur zu höherem Zins bekommt?


    Ich versuche mal herauszufinden wie der lux sicherungsfonds so bestückt ist, wobei...bei dem run der jetzt einsetzt wird eine Info aus der Vergangenheit nicht viel nützen. Lux ist ein kleines Land.....


    Da mache ich mir keine Sorgen. Luxemburg würde ohne seine Banken am Hungertuch nagen - die können sich nicht leisten, dass diese Branche den Bach runtergeht.