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Original geschrieben von bernbayer
Es geht da einfach um eine gleiche Behandlung aller Parteien und um nichts anderers.
Und wenn dann das 100-jährige CDU-Jubiläum gezeigt werden sollte, dann diskutiert man darüber, warum man bei der SPD erst das 150-jährige gezeigt hat. Oder hätte man dann darüber diskutiert, warum es bei der SPD zum 150-jährigen nicht gezeigt wurde? Sorry, aber irgendwo "muss" halt der Anfang gemacht werden. Und ich finde es vollkommen legitim. Ich würde mir sogar eher das 10-jährige Parteijubiläum der NDP anschauen, inklusive jeglicher potentielle Hetzrede dabei, als eine weitere Hochzeit irgendwelcher ausländischen Royals auf beiden Hauptsendern genießen zu müssen.
PS:
http://standpunkte.zdf.de/ZDF/…enerateCanonicalUrl=true#
"So etwas" (rechter Reiter) wird auch gezeigt. Muss ich da jetzt auch über Neutralität diskutieren?*
*Hab ich jetzt natürlich nur beispielhaft rausgepickt. Unabhängig davon, ob auch SPD oder sonstwer bei Standpunkte gezeigt wurden.
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Original geschrieben von bernbayer
Wo bleibt da die Neutralität eines öffentlich rechtlichen Senders. Ich kann mich nicht erinnern, daß es zu einem Jubiläum einer anderen Partei im ZDF schon mal eine Live-Übertagung gegeben hat.
Die SPD gehört nun mal, wie alle anderen Parteien auch, zu Deutschland. Und die SPD existiert halt
in ihrem Ursprung schon seit 150 Jahren. CDU, FDP, Grüne oder auch CSU haben es noch nicht einmal auf 100 Jahre geschafft. Also seh ich nicht, welches Jubiläum vergleichbar schon hätte gefeiert werden können.
Wenn man schon Neutralität diskutieren will, dann doch auf, ob die CDU nicht ebenso immer wieder in der Kritik steht, Einfluss zu nehmen.
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Original geschrieben von mumpel
Das ist aber auch ein Problem der Zeit. Früher gab es in jedem noch so kleinen Dorf mindestens ein Wirtshaus. Da stellte sich die Frage gar nicht wann ein Bus oder die Bahn fährt. Notfalls wurde auch mal im Wirtshaus gepennt, mit dem Kopf auf dem Tisch. Aber heute muss alles billig sein, sogar das Bier. Da sau.. äh, trinken die meisten lieber weit auswärts das billige Bier und müssen dann ja irgendwie nach hause kommen. Im Wirtshaus vor Ort ist es ja "zu teuer" und man kann weniger trinken. Wenn ich schon an Bier aus der Büchse oder der Plastikflasche denke, könnte ich mein schönes Bier, welches ich gerade trinke, wieder auf dem falschen Wege nach draussen bringen.
Oder viele haben einfach keine Lust im dunklen Wirtshaus von anno vorgestern zu trinken und geben dann lieber mehr(!) Geld in der etwas entfernten Großstadt aus.
Aber ob DAS (also der Preis) wirklich vor allem ein Problem der Zeit ist? Oder ist es eher, dass man heutzutage nicht mehr nur mit Leuten aus seinem Dorf rumhängt und daher mobiler sein muss?
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Original geschrieben von mumpel
Und wenn ein Radfahrer erwischt wird, zahlt er eine lächerlich geringe Strafe. Bei uns wurde vor kurzem kontrolliert, aber nur ermahnt und keine Strafen verhängt.
Zu dem Thema gibt es einen wunderschönen Spiegel.TV-Beitrag. Hat zwar schon ein paar Jahre zu viel auf dem Buckel und mit der Promillegrenze eigentlich überhaupt nichts zu tun*, zeigt aber wunderbar eben das angesprochene Problem - und das selbst bei der Fahrradstaffel in HH.
http://www.spiegel.tv/filme/radler-gegen-den-rest-der-welt/
Ich mein, letztlich finde ich es auch in Ordnung, wenn erst ermahnt wird, statt gleich Bußgelder zu verhängen. Aber leider ist es ja oftmals so, dass erst Strafen Konsequenzen haben. Die Welt ist leider nicht rosarot.
* Nebenbei zeigen Kurierfahrer noch, warum der Ruf der Radfahrer leidet und wie Selbst"justiz" von Passanten sich an der Grenze zum Fremdschämen befindet.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Hm, wo gibts denn bitte noch Fußstreifen, außer bei Zivilstreifen?
Da ich Hamburg als Beispiel herangezogen habe, ist es natürlich alles andere als naheliegend, dass es die in Hamburg (wenn auch sicherlich arg unterbesetzt) gibt. 
Und mit Sicherheit hat Hamburg die deutschlandweit auch nicht exklusiv. 
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
dass die Polizei "nach Gusto" und nicht nach objektivierbaren (Ermessens-) Gesichtspunkten einschreitet
Naja. In meinen Augen ist das ja objektives Ermessen. Einerseits zu hoher Aufwand für die Fußstreifen, andererseits zu viel Zeit. Der Radler ist meist schneller weg, als man reagieren könnte - und wenn nicht, dann würde die Streife alle paar Minuten davon ausgebremst werden und käme zu nichts anderem mehr. Letztlich gibt es in Hamburg ja immerhin eine Fahrradstaffel, aber die ist halt ein Tropfen auf dem heißen Stein.
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Ach und zum Thema:
Promillegrenze schön und gut, ist aber letztlich ja eh nur relevant, wenn etwas passiert - Kontrollen dürften wohl einfach die Ausnahme sein.
Ich mein, wenn man beispielsweise in Hamburg in der Dunkelheit unterwegs ist und immer wieder mitbekommt, dass Fahrradfahrer ohne Licht direkt vor Polizisten munter vorbeiradeln können, ohne dass da eingegriffen wird, dann frag ich mich doch ernsthaft, ob eine Diskussion über die Promillegrenze faktisch wirklich etwas bringt.
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Original geschrieben von Majoko
Es gibt genug nüchterne Radfahrer die auf der Straße fahren wie - mir fällt kein passendes Wort ein! Da wird man als Autofahrer an der Ampel plötzlich rechts überholt - passiert häufig beim Anfahren, oder die Schlenken wie wild hin und her! Sobald ich einen Radfahrer überholt habe und an eine Ampel komme, stelle ich mich soweit rechts das dieser definitiv nicht an mir vorbei kommt.

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«Fahrradfahrer dürfen rechts nur an wartenden Autos vorbeifahren, und dann auch nur zwischen den Fahrzeugen und dem Bordstein», sagte Roland Huhn. Das gilt zum Beispiel vor einer Ampel oder wenn der Verkehr sich in der Stadt staut. Verboten sei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dann aber, in der Mitte zwischen zwei Fahrzeugkolonnen an den Autos vorbeizufahren.
Wer etwa vor der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeiradelt, darf das, sollte es aber «mit mäßiger Geschwindigkeit von acht bis zwölf km/h und Vorsicht tun», erklärt Huhn. Dabei seien Autofahrer nicht verpflichtet, eine Gasse zum Bordstein frei zu lassen. Vor Ampeln markierte Wartespuren für Radfahrer dürften sie dagegen in der Regel nicht blockieren.
siehe hier
oder auch hier
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Ich verstehe das schon, du aber augenscheinlich nicht.
Ich versuche es nochmal zu erklären. Das Missverständnis liegt im Begriff der Widerrufsfrist. Für die Widerrufsfrist kommt es nämlich nur auf deren Ende an. Nach Ende der Frist ist kein Widerruf mehr möglich.
Wann sie dagegen beginnt ist erstmal egal.
Du behauptest man könne erst mit Erhalt der Ware widerrufen, weil die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt.
Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass in den Fällen, in denen der Händler nicht über das Widerrufsrecht belehrt niemals widerrufen werden könnte, weil (wie du oben richtig zitiert hast) in diesem Fall die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt.
Erkennst du das Problem an deiner Argumentation?
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Nein, erkenne ich nicht. Denn genauso habe ich ja schließlich zitiert.
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Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kunde sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.
nach: http://www.luebeckonline.com/m…t/widerrufsbelehrung.html
Dementsprechend kann und brauche ich nicht zu widerrufen, wenn die Widerrufsfrist nicht begonnen hat, da ich mich dann als Kunde auch ab davon von dem Vertrag lösen kann. Also ist dabei die ganze Widerrufsthematik meinem Verstädnis nach hinfällig. (Wobei ich das persönlich eh als sehr theoretisch erachte, weil man dann schon verdammt viel Glück mit der Händlerwahl hatte).
Ändert aber nichts daran, dass meinem Verständnis nach ein WIDERRUF im hier vorliegenden Fall eben nicht möglich ist, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Vom Vertrag lösen müsste man sich aber eben unabhängig von einem Widerruf können - so würde ich es zumindest verstehen. Ob es tatsächlich so ist und wie das in der Praxis ausschaut.... da bin ich raus. 
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Original geschrieben von horstihorsthorst
Hat ja auch niemand angezweifelt. Ich wollte nur klarmachen, dass die Argumentation man könne nur innerhalb der "Widerrufsfrist", die wie oben behauptet wurde mit Erhalt der Ware beginnt, widerrufen keinen Sinn macht. Dies hätte nämlich zur Folge, dass man nicht widerrufen könnte, wenn die Frist noch nicht zu laufen begonnen hat, z.B. im Falle einer fehlenden Belehrung.
Lange Rede kurzer Sinn: Ein Widerruf ist auch schon vor Erhalt der Ware möglich.
Sag ich doch, hat aber mit dem Problem von juerglein nichts zu tun. 
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Nein, ein Widerruf ist ja eben "scheinbar" formal nicht möglich, weil die Widerrufsfrist nicht läuft, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Aber das willst Du ja scheinbar nicht verstehen - und eben genau das hat hier doch mit der Problematik von juerglein zu tun.
Und wie Du dem von mir angeführten Zitat/Link entnehmen kannst, wird eben beispielsweise im Falle einer fehlenden Belehrung ja "scheinbar" auch nicht widerrufen, sondern sich halt vom Vertrag gelöst. Aber das nennt man dann eben wohl nicht Widerruf. Und wäre demnach wohl formal eben auch nicht korrekt.