Beiträge von shelter

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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Wer Hartz 4 bezieht hat die Möglichkeit eine vergünstigte Monatskarte zu bekommen, wenn er die dann braucht.


    Was im HVV allerdings auch "nur" 18 €-Rabatt sind.


    Bei einer Monatskarte für den normalen Großbereich (94 €) natürlich bei den Hartz IV-Regelsätzen natürlich trotzdem in keinem Verhältnis stehend, wenn da nicht ganz 20 € für ÖPVN eingerechnet sind.


    Dass es dabei natürlich fraglich ist, ob man als Hartz IV-Empfänger wirklich so eine Monatskarte (gibt ja noch "kleinere Varianten", bzw. die Frage nach der Häufigkeit oder Jahresabos, die dann zumindest während der ALG II-Zeit eben auf den Sozialtarif reduziert werden, so wie ich das verstanden habe) braucht, steht da natürlich auf einem anderen Blatt. Aber falls ja, dann ist das sicherlich weiterhin nicht unbedingt günstig.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Z.B. Beim HVV...


    Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
    Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.


    Da würde mich doch glatt mal interessieren, wo dass bei unserem HVV so steht.


    Zumal hier ja ursprünglich auch von einem grundsätzlichen Beförderungsausschluss gesprochen wurde, nicht von einem temporären (der ja auch logisch ist, da die Beförderung unter der Vorraussetzung einer gültigen Fahrkarte erfolgt). Die Sanktionen, die bis zu einem halben Jahr ausgesprochen werden, würden mich mal interessieren.


    Selbst im Bekanntenkreis vorgekommenes Fahren mit Fahrkarte eines Freundes endete lediglich in der Sanktion, dass er selbst keine Zeitkarte mehr erwerben darf (abgesehen von der Ordnungswidrigkeit).


    Schwarzfahren, so wirbt oder hat der HVV zumindest Jahrelang via Aufkleber ("beworben") führe nach dem dritten Mal zu einer Anzeige. Falls das nicht mehr aktuell ist, ok. Aber Beförderungsausschüsse, außerhalb eben der temporären Maßnahme beim erwischt werden oder denjenigen laut Tarifbestimmungen, die Sicherheit und Ordnungsgemäßen Ablauf gefährden. (Wo natürlich auch Alkoholkonsum mit inbegriffen ist, letzterer wird aber wenn dann mit 40 € "abgemahnt" und nicht mal so eben mit einem lanfristigen Beförderungsausschuss sanktioniert).

    Ich kann mich leider nur an zwei Unfälle im Familienkreis beziehen, die liegen zwar gut 20 Jahre zurück - und die Kindersitze für Räder waren damals sicherlich noch andere, aber das eine Mal hatte das Kind bei einem Unfall einen Schädelbruch* davon getragen, beim zweiten "nur" den einen Fuß in die Speichen des noch drehenden Rads irgendwie bekommen.


    Und bei beiden waren KEINE Autos direkt beteiligt. Bzw. das eine mal wurde ausgewichen.


    Will mir da gar nicht vorstellen, was da passiert wäre, wenn da ein Auto...





    * da waren die Fahrradhelme noch nicht wirklich aufgekommen, falls das jetzt irgendwer in die Runde werfen möchte

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    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Da wurden dann ja 100% nicht verbrauchsabhängig abgerechnet. Wenn man die Gradtagszahlen für die 30% Grundkosten ansetzt (gewichtet nach Flächenanteil ist üblich)ergäbe sich folgendes:


    (1882 x 0,16 x 360/1000) x 0,3
    +
    (115 x 0,16) x 0,7 = 45,40.



    Erstmal sollte der TO vielleicht klarstellen, ob die von ihm genannte 106,65 € Summe nur der Vebrauch ist oder die gesamten Heizkosten, bevor man hier weiter wild rumrechnet und zu noch mehr anderen Ergebnissen kommt.


    Ansonsten können wir auch gleich anfangen, dass 1882 x 0,16 x 360/1000 nicht 106,65 ergibt. Aber das wird vermutlich nur einer Rundung bei den 0,16 geschuldet sein. Macht nachfolgende Ergebnisse aber nicht richtiger. ;)

    Eigentlich steht alles wichtige hier:


    http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.html


    Theoretisch möglich, dass das nach Gradtagen berechnet wird.


    Wenn die Zwischenablesung erfolgt ist, würde ich dann auch darauf pochen, dass der Verbrauch eben nach Einheiten abgerechnet wird.


    Allerdings werden die gesplitteten Grundkosten dann natürlich trotzdem noch nach Gradtagen abgerechnet.



    Wie sieht denn deine gesamte Abrechnung aus? Also inkl. Grundkosten?

    Vermutlich, einfach weil hier niemand gerne lange wartet.


    Diese ganzen express- und online-Möglichkeiten sind doch nur durch Bequemlichkeit und Zeitersparnis entstandenen. Wäre dieser Bedarf nicht vorhanden, würde es kaum funktionieren dafür Geld zu nehmen. Das man damit Personal einsparen kann ist noch ein anderer Punkt. Aber auch das klappt nur, so lange sich niemand daran stört, dass er keinen persönlichen Kontakt hat. Siehe auch das real-Beispiel hier im Thread.