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Original geschrieben von diger
Das Handy wurde verkauft und wenn der Käufer daraus einen Riesengewinn macht, dann geht das den Verkäufer nichts mehr an. Und das aus rein moralischer Sicht.
Naja, aber OHNE den Verkäufer hätte der Käufer ja keine Möglichkeit da einen "Riesengewinn" draus zu machen, da:
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Amazon hat ihn aber dann an mich verwiesen.
Und nach Chickenhawk
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Original geschrieben von ChickenHawk
Man könnte jetzt noch drüber philosophieren ob Du überhaupt das Gerät für ihn hättest einschicken dürfen um die Gewährleistung von Amazon in Anspruch zu nehmen oder ob man sich da nicht im Vorfeld noch über eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an den Zweitkäufer hätte verständigen müssen, dies ist dann aber eher eine rechtstheoretische Diskussion..
Könnte man dann doch zumindest "rechtstheoretisch" darüber diskutieren, ob nicht der Kauf hätte erst rückabgewickelt werden müssen, damit der Erstkäufer überhaupt wieder Eigentümer des Gerätes ist, um überhaupt Ansprüche an Amazon geltend zu machen (allerdings weiß ich persönlich da nicht, ob dies die formalrechtliche Konstellation wäre, oder ob eben auch ein Erstkäufer grundsätzlich Gewährleistung geltend machen kann, auch wenn er es schon verkauft hat) - Und falls das so wäre, dann hätte doch nur der Erstkäufer auch "Anrecht" auf den Gesamtbetrag (abzgl. der Summe, die er dann ja für die Rückabwicklung aufgewendet hat).
Ansonsten hätte sich der Neu-Besitzer ja auch über die Garantie an den Hersteller wenden können, um das Gerät reparieren zu lassen.
Aber das sind nur meine Gedanken, die aus dieser Diskussion heraus entstanden sind - und ich würde mich darüber freuen, wenn mir jemand mit Rechtswissen da sagen kann, ob die Gedanken komplett ins Leere schießen oder nicht 