Beiträge von rmol
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Original geschrieben von Eldschi
Und genau wie Hamal es schrieb, verstehe ich es auch: Es muss nach dem Bettelanruf bei der Bank ein Umsatz bei Roller erfolgen, damit der cashback wirklich gezahlt wird/genutzt werden kann.Und wie versteht ihr diesen Satz?
ZitatIn anderen Fällen erfolgt die Gutschrift auf dem Kreditkonto, sobald der Kunde einen weiteren Handelsumsatz getätigt hat.
Sind "andere Fälle" nicht Umsätze bei anderen Unternehmen? Finde ich ziemlich unklar das ganze...
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Zitat
Original geschrieben von phone-company
[...] Sollte der Brief den ich heute per einschreiben an Congstar versendet habe nichts bringen [...]Für die Gurkentruppe wendest du noch Kosten auf? :eek:
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Hier auch noch keine Zeitschrift, Mitgliedskarte kam schon im Dezember. Na ja, damit bzw. ohne sie kann ich leben.
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ja, muss wohl im Guthaben geführt werden, um sollzinsfrei zu bleiben
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Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH
ZitatOriginal geschrieben von saftsack
Nachdem ich nun zu Hause bin und in meinen Unterlagen nachgucken konnte hier der entsprechende Passus aus Teil IV. CashBack:Die von dir zitierten Passagen betreffen den Cashback, der wohl in der Tat telefonisch angefordert werden muss. Klingt ganz so, als könne man das sogar mehrmals im Jahr, solange es mindestens 5€ pro Anforderung und nicht mehr als 100€ im Gesamtjahr sind. Unter Umständen kommt man also eher an den Cashback als bei der Bonprix, dafür muss man aber anrufen.
Zu den Rückzahlungsmodalitäten der eingetroffenen Rechnungen und zur Zinsberechnung sagen die zitierten Stellen aber nichts aus.
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Zitat
Original geschrieben von saftsack
modern-banking erzählt auch folgendes: Für getätigte Handelsumsätze erspart man sich die Sollzinsen, wenn nach Zusendung der Kartenabrechnung (wird zum Monatsende versendet) die Umsätze vollständig per Überweisung zurückgezahlt werden. Der Betrag muss bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eingegangen sein.
Die Commerzfinanz hat es mir am Telefon anders erzählt.Was steht denn dazu in den AGB?
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Wollte darauf hinaus, dass es User saftsack am Telefon vielleicht falsch verstanden und dementsprechend auch hier wiedergegeben hat - anders macht es ja in der Tat nur sehr beschränkt Sinn.
Er soll mal die AGB studieren und dann berichten.Als ich mich mit den diversen dispo+ - Karten in der Vergangenheit beschäftigt habe, kam eine Gemeinsamkeit heraus: die gesammtelten Bonuspunkte werden unten auf der Rechnung ausgewiesen. Denke, dass das bei der Roller auch so ist. Unterschiede gab es in der Höhe des Bonus und in der Art der Gutschrift (z.B. nur Einkaufsgutschein statt Rechnungsgutschrift).
Edit: soeben bestätigt :p
ZitatOriginal geschrieben von saftsack
So meinte ich das. Sorry für die etwas missverständliche Formulierung.
Sobald man die Cashback-Punkte als Guthaben auf der Karte zum Bezahlen nutzen will, muss man anrufen.
Wenn ich nun 500 Cashback-Punkte als 5 €-Guthaben auf der Karte haben will und z. B. 10 Minuten mit der Hotline telefonieren muss, bleiben mir als Gewinn ja nur 3,60 € über.Ich habe die Münchner Nummer nur einmal angerufen, kam aber innerhalb einer Minute dran. Daran sollte es also nicht scheitern.
Wichtiger finde ich: Roller-Einkaufsgutschein oder Rechnungsgutschrift?
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Vielleicht war auch nur gemeint, dass man für die Umwandlung der im Laufe des Jahres angesammelten Cashback-Punkte in eine Gutschrift anrufen muss und diese Jahresgutschrift nicht automatisch wie bei der Bonprix erfolgt.
Eigentlich müsste das in den AGB der Roller-Karte stehen, die ja saftsack als Antragsteller haben muss. Für Nicht-Antragsteller scheinen die AGB nicht so einfach zugänglich zu sein.