Auflistung Zahlkarten (Maestro, Visa etc.) mit Cashback/Bonusfunktion

  • Freemail Kreditkart


    Hallo,


    ich weiß nicht ob das hier schon gepostet wurde, ich bin heute über die Web.de FreeMail-Kreditkarte gestoßen:


    - 1% Tank-Rabatt (limitiert auf 200,- € Umsatz pro Monat bzw. 2.400,- € Umsatz pro Jahr)
    - 2% Online-Rabatt auf eCommerce-Umsätze (gleiches Limit)
    - 1. Jahr beitragsfrei, ab dem 2. Jahr 24,90 € p.a.
    - € 20,- Gutschein als Willkommensprämie*


    https://webde-freemail-cards.web.de/

  • gibt es eigentlich irgendeine maestro Karte die mehr als 0,5% hat und unlimitiert ist?

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Danke für die Infos. Die Roller ist gerade unterwegs zu mir, aber wenn ich so widersprüchliche Infos höre, dann bleibe ich wohl lieber bei anderen Alternativen.


    Ebenfalls merkwürdig: Die Roller wurde bei mir sofort akzeptiert, die Bonprix immer abgelehnt.


    Weiß jemand, wie es bei der Poco-Domäne von Commerzfinanz läuft?

  • Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH


    Zitat

    Original geschrieben von saftsack
    Nachdem ich nun zu Hause bin und in meinen Unterlagen nachgucken konnte hier der entsprechende Passus aus Teil IV. CashBack:

    Die von dir zitierten Passagen betreffen den Cashback, der wohl in der Tat telefonisch angefordert werden muss. Klingt ganz so, als könne man das sogar mehrmals im Jahr, solange es mindestens 5€ pro Anforderung und nicht mehr als 100€ im Gesamtjahr sind. Unter Umständen kommt man also eher an den Cashback als bei der Bonprix, dafür muss man aber anrufen.


    Zu den Rückzahlungsmodalitäten der eingetroffenen Rechnungen und zur Zinsberechnung sagen die zitierten Stellen aber nichts aus.

  • Re: Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Zu den Rückzahlungsmodalitäten der eingetroffenen Rechnungen und zur Zinsberechnung sagen die zitierten Stellen aber nichts aus.


    Dazu hier der teilweise Auszug aus Teil I. Vertragsbedingungen Kreditrahmen:


    3. Kontoführung/Abrechnung
    a) Das Kreditkonto wird als Kontokorrentkonto mit monatlichem Rechnungsabschluss (gem.
    Buchstabe c.) geführt.
    b) Die Zinsberechnung erfolgt taggenau nach dem jeweiligen Kontostand nachträglich am 20.
    des Monats (falls dieser auf einen Feiertag fällt: am vorherigen Werktag).
    c) Der Kunde erhält unverzüglich nach der Durchführung des Rechnungsabschlusses eine
    Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn
    i) der Kontostand zu Beginn und Ende des Monats jeweils 0 beträgt und während des
    Monats keine Kontobewegungen stattgefunden haben,
    ii) die Umwandlung in einen Ratenkredit erfolgt ist (siehe Ziffer 7. b.).
    Die Abrechnung erfolgt in in Papierform.
    d) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses
    hat der Kunde spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;
    macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der
    Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
    Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinwei-
    sen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses
    verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm
    zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.


    (...)


    5. Kreditrückzahlung
    a) Sobald der Kredit in Anspruch genommen wurde, sind monatliche Ratenzahlungen i.H.v.
    mindestens 3 % der jeweiligen Basis für Ratenhöhe (ggfs. nach Vereinbarung ein höherer
    Satz) zu leisten. Übersteigt der Sollsaldo die Basis für Ratenhöhe, so ist für die Berechnung
    der Ratenhöhe der höchste jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos
    erreichte Sollsaldo, aufgerundet auf volle 100,- € - höchstens der Kreditrahmen - maßge-
    bend. Dem Kunden stehen höhere Zahlungen frei. Die Bank kann nach billigem Ermessen
    (§ 315 BGB) höhere Zahlungen festsetzen, wenn dies erforderlich ist, um neben dem
    Ausgleich der Zinsen eine angemessene Tilgung des Kapitals zu erreichen oder um den
    Lastschrifteinzug von Kleinstbeträgen unter 7,- € oder 8 % der Rate zu vermeiden. Die
    Raten sind jeweils am 1. des Monats fällig und werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
    b) Überschreitet der Kunde den Kreditrahmen (Ziffer 2. a.), ist der über dem Kreditrahmen
    liegende Mehrbetrag sofort auszugleichen.


    Ich überlasse es jedem selbst, das Fachchinesisch entsprechend zu deuten.

  • Re: Re: Vertragsbedingungen der Commerz Finanz GmbH


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Klingt ganz so, als könne man das sogar mehrmals im Jahr, solange es mindestens 5€ pro Anforderung und nicht mehr als 100€ im Gesamtjahr sind. Unter Umständen kommt man also eher an den Cashback als bei der Bonprix, dafür muss man aber anrufen.


    Ein weiterer Nachteil ist aber, dass man einen Umsatz bei Roller machen muss, um an den Cashback zu kommen. Zumindest würde ich folgende Passage aus den AGB so interpretieren:

    Zitat

    Original geschrieben von saftsack
    Im Falle einer Einlösung erhält der Kunde eine Gutschrift auf dem Kreditkonto, sobald er einen erneuten Handelsumsatz bei dem Unternehmen tätigt, das den Kartenantrag an die Bank vermittelt hat und noch mit der Bank in vertraglichen Beziehungen steht.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ja, muss wohl im Guthaben geführt werden, um sollzinsfrei zu bleiben


    Für mich hören sich die Abschnitte erstmal genauso an, wie es bei der Bonprix gehandhabt wird. Ich habe allerdings die AGB der Bonprix im Moment nicht vorliegen. Möglicherweise fehlt die entscheidende Passage aus den AGB in den Zitaten noch.

  • Der entscheidende Passus der Bonprix-Karte fehlt bei der Roller-Karte völlig: Unter Punkt 3 Kontoführung/Abrechnung gibt es einen zusätzlichen Unterpunkt, der da lautet:


    Nicht verzinst werden Verfügungen im Handel (Handelsumsätze), die erstmalig Eingang in den monatlichen Rechnungsabschluss gefunden haben und die der Kunde bis zum 5. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats ganz oder teilweise zurückgezahlt hat (Grace Period); die Verpflichtung des Kunden nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt. Handelsumsätze sind nur Verfügungen, die im Lastschriftverfahren (auch Online-Lastschriftverfahren und Elektronisches Lastschriftverfahren) oder im electronic-cash-Verfahren getätigt werden, sowie Erstverfügungen durch Zahlungsanweisung zugunsten des Handelsunternehmens zwecks Kaufpreiszahlung im Sinne von Ziffer 1.c. Handelsumsätze, die bei rechtzeitiger Rückzahlung nicht verzinst werden können, werden auf der schriftlichen Abrechnung gemäß Buchstabe d. angezeigt. Die Rückzahlung muss durch Überweisung auf das Kreditkonto des Kunden erfolgen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Soweit eine Rückzahlung nicht erfolgt, wird der aus den neuen Verfügungen noch offene Saldo ab dem Ersten des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats taggenau verzinst.


    Damit dürften sich die Hinweise verdichten, dass es bei der Roller keine Grace-Period gibt. :flop:


    Und genau wie Hamal es schrieb, verstehe ich es auch: Es muss nach dem Bettelanruf bei der Bank ein Umsatz bei Roller erfolgen, damit der cashback wirklich gezahlt wird/genutzt werden kann. Ergo: Echter Nepp! Die Karte ist imo nicht das Material wert, aus dem sie besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Und genau wie Hamal es schrieb, verstehe ich es auch: Es muss nach dem Bettelanruf bei der Bank ein Umsatz bei Roller erfolgen, damit der cashback wirklich gezahlt wird/genutzt werden kann.

    Und wie versteht ihr diesen Satz?

    Zitat

    In anderen Fällen erfolgt die Gutschrift auf dem Kreditkonto, sobald der Kunde einen weiteren Handelsumsatz getätigt hat.

    Sind "andere Fälle" nicht Umsätze bei anderen Unternehmen? Finde ich ziemlich unklar das ganze...

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Und wie versteht ihr diesen Satz?


    Ich verstehe das so wie den aktuellen Fall, der jetzt bei Bonprix eingetreten ist. Bonprix war das Unternehmen, das den Kartenvertrag ursprünglich vermittelt hat. Da Bonprix aber mit der Bank (Commerzfinanz) nicht mehr in vertraglichen Beziehungen steht, würde die Bonprix zu den "anderen Fällen" gehören.

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