Bundeskartellamt nicht gegen PayPal-Pflicht
http://www.teltarif.de/ebay-paypal-pflicht/news/38474.html
Edit: scheint inhaltsgleich FAZ-Artikel zu sein...
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Bundeskartellamt nicht gegen PayPal-Pflicht
http://www.teltarif.de/ebay-paypal-pflicht/news/38474.html
Edit: scheint inhaltsgleich FAZ-Artikel zu sein...
ZitatOriginal geschrieben von rmol
Wann werden die Punkte im Wert von 0,1%, die es für's Bezahlen mit der Karte gibt, gutgeschrieben?
Und erfolgt die Gutschrift auf dem normalen Payback-Punktekonto?
Kann niemand aus eigener Erfahrung antworten?
Erster Karteneinsatz ist bei mir schon 2 Wochen her, noch keine Punktegutschrift für den Karteneinsatz zu sehen. Die normalen Punkte für den dazugehörigen Einkauf sind schon längst gutgeschrieben.
In den AGB oder sonstwo konnte ich nichts dazu finden.
Könnte ja sein, dass die Gutschrift nur gesammelt (z.B. quartalsweise) erfolgt.
ZitatOriginal geschrieben von Sydney07
Alle Anträge, zu denen nicht innerhalb von ca. 8 Wochen eine Eröffnungsbestätigung der Bank vorliegt, werden (vorläufig) abgelehnt
Tja, wie ich oben vermutet hatte, weil die Targo nicht in die Pötte kommt :flop:
Interessanter Beitrag Sydney07 :top:
Bin ich eigentlich der einzige, der das Targo-Willkommensfestgeld mit externem Referenzkonto beantragt und außer Hinhaltebriefen noch immer nichts von der Targo, insbesondere keine Kontoverbindung zur Einzahlung, erhalten hat?
ZitatOriginal geschrieben von einjoe
Wie kommt Ihr denn darauf, dass es überhaupt eine Mindestlaufzeit bei dem Abo gäbe? :confused:
In den AGB steht davon kein Wort. Imo wurde gerade keine Laufzeit vereinbart!
Ging aufgrund des Zitats von eisi davon aus, dass es eine vereinbarte Laufzeit gab. Wenn nicht, dann gilt die Kündigungsfrist gemäß AGB, falls es die auch nicht gibt dann in der Tat eben sofort.
Edith fragt: Welche AGB-Version hast du denn gelesen, einjoe :confused:
Ich lese auf der Bestellseite unter dem Link AGB dies hier (in der Version von heute):
ZitatJa, ich will LAST&KRAFT testen! Bitte senden Sie mir die nächsten 2 Ausgaben LAST&KRAFT mit über 34% Preisvorteil für nur 12,50 Euro. Als Dankeschön erhalte ich ein Geschenk meiner Wahl - es kommt gleich nach Eingang der ersten Zahlung (separate Lieferung). Wenn ich mich 14 Tage nach Erhalt des zweiten Heftes nicht melde, erhalte ich LAST&KRAFT weiter mit über 8% Ersparnis 6 mal pro Jahr für z.Zt. nur 52,20 Euro frei Haus mit dem Recht auf jederzeitige Kündigung. Das Angebot gilt nur für Deutschland.
Widerrufsrecht: Die Bestellung kann ich innerhalb der folgenden vier Wochen ohne Begründung in Textform widerrufen bei: SCW Media Vertriebs GmbH, Postfach, 70138 Stuttgart oder http://www.webaboshop.de. Kosten entstehen mir im Fall des Widerrufs nicht.
Ist IMHO eine vereinbarte Mindestlaufzeit von 1 Jahr.
ZitatOriginal geschrieben von andy320
Da sind die Banken aber auch nicht ganz unschuldig.Gibt da nur drei Möglichkeiten:
Die 4. Möglichkeit hast du vergessen, und genau die wird von der Targobank praktiziert:
4. Kunde mit Standardschreiben bewerfen, die Eröffnung ziehe sich noch etwas hin oder so ähnlich, man erhalte die Unterlagen schriftlich. Nach zwei Monaten (oder sind es schon mehr) noch immer nicht in die Pötte gekommen und keine Eröffnung durchgeführt. Kein Wunder dass paytip schon allein deshalb nicht zahlt.
Wann werden die Punkte im Wert von 0,1%, die es für's Bezahlen mit der Karte gibt, gutgeschrieben?
Und erfolgt die Gutschrift auf dem normalen Payback-Punktekonto?
ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
50€ bei portierung auf den IP, Jo!
50€ bei Portierung auf den Active Data mit anschließender Verrechnung der Active Data Grundgebühr geht wohl nicht? ![]()
Bei Portierung auf den IP100 wahrscheinlich nur 50€ Gesprächsguthaben, aber keine Grundgebührrabattierung, richtig?
ZitatOriginal geschrieben von drdooli2000
Der Titel ist zudem auch ein wenig mehrdeutig. Ich dachte zunächst an eine LED-Taschenlampe, die EDGE-Datenübertragung beherrscht.
und ich dachte an ein Handy mit LED, welche leuchtet sobald EDGE aktiv ist ![]()
mak1991 solange du noch immer im falschen Unterforum postest, wird sich kaum ein Händler dafür interessieren...
ZitatOriginal geschrieben von speeny
Inhaltlich sind die alle unterschiedlich.
Das ist ja gerade die Krux. Warum sie es nicht schaffen, die Daten der kostenlosen schriftlichen Auskunft auch in die Online-Auskunft (für die sogar einmalig bezahlt wurde!) zu übernehmen, ist mir ein Rätsel. Damit tut die Schufa weder sich selbst (Mehrarbeit durch Bearbeitung der schriftlichen "Kostenlos-Anfragen") noch ihren Online-Kunden einen Gefallen.
P.S. Sehr übersichtliche und verständliche Zusammenfassung, speeny :top:
Kündigen kann man immer jederzeit, aber wirksam wird die Kündigung immer erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit, oder wenn keine Laufzeit vereinbart ist zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist.
In deinem Fall wäre sie also erst mit Ablauf des ersten Jahres wirksam, wenn du jetzt kündigst.