Beiträge von rmol

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    Original geschrieben von lart
    ich habe eine karte aus der kostenlosen aktion aus dem winter 2007, auf die ich diese kündigungs-sms bereits am 22.12. erhalten habe.
    karte wurde bisher nicht aufgeladen, das restguthaben hab ich dann mal sicherheitshalber ver-smst.
    karte ist auch heute noch im netz... mal gucken, wann die abgeschaltet wird.


    steht die Karte in "My Congstar" noch auf "aktiv" oder schon als "gekündigt"?

    Zitat

    Original geschrieben von jerx
    Ein anderer User hatte schon eine Frage bezüglich der Reiserücktrittskostenversicherung gestellt, die jedoch unbeantwortet blieb. Hat damit vielleicht schon jemand Erfahrung gemacht?


    eine User hat in diesem Thread mal über eine (viel zu niedrige) Pauschale berichtet, die ihm erstattet wurde weil er die gebuchten Tickets nicht benutzen konnte, müsste über die Suchfunktion zu finden sein

    Re: Congstar kündigt Prepaid-Karten


    Zitat

    Original geschrieben von Goody
    Nach einer Kündigung egal ob durch Sie oder congstar, wird ein eventuell bestehendes Restguthaben
    auf Ihr Konto ausgezahlt, geschenktes Guthaben ist davon ausgenommen."


    Wie wird ermittelt, ob es sich um "geschenktes Guthaben" handelt? Bisher wurden afaik bei Kunden-Kündigung auch Startguthaben in voller Höhe von Congstar zurückerstattet.

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    Original geschrieben von zardi77
    Ne ne, zuerst habe ich brav mein Konto wie immer ausgeglichen, also auch die 118 EUR bezahlt. Da war ich ja noch guter Hoffnung, dass die bei der nächsten Abrechnung wieder als Habenbuchung auftauchen.


    Die finale Verrechnung habe ich dann erst mit der Kündigung vorgenommen, also von der letzten Rechnung 118 EUR einbehalten.


    Hätte ich genauso gemacht :top:
    Wichtig ist halt, dass du den rechtzeitigen Widerspruch belegen kannst, denn normalerweise ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen Positionen möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von wonzs
    Ok, das keine Beweise vorliegen, ist natürlich blöd.
    Aber es ist die Frage, wem sie nicht vorliegen.
    Wenn sie nur der Bank vorliegen sollten... Was soll sie da auch machen?


    na zum Beispiel dem Kunden eine Beweiskopie vorlegen wenn er die Authorisierung anzweifelt


    Zitat

    Original geschrieben von wonzs
    Normalerweise reicht es völlig, bei unberechtigten Transaktionen bei der ausstellenden Bank anzurufen und denen zu sagen, dass die Transaktion rückgängig gemacht werden soll - eben weil bekannt ist, dass jeder jede Karte einfach so belasten kann.


    Richtig. Und dass es hier anders gelaufen ist finde ich durchaus erwähnenswert.