Beiträge von rmol

    Dieses Angebot erhielt ich (und vermutlich alle Bestandskunden) per Mail.


    Gilt dieser Aktionszinssatz von 0,3% nur auf das zusätzlich eingezahlte Guthaben ab 5k€ - oder für das gesamte Guthaben, was ja deutlich höher sein kann ?

    Am Rechner nutze ich gern WhatsAppWeb - z.B. copy&paste empfinde ich damit viel einfacher als am Smartphone.


    Seit ein paar Tagen funktioniert WhatsAppWeb mit dem aktuellen Firefox-Browser 102.0.1 unter Windows 10 nicht mehr - es kommt zu einer Dauerschleife beim Laden. Abmelden und Wieder-Anmelden des Geräts bei WhatsAppWeb hilft auch nicht.


    Das Problem besteht nur im Firefox-Browser - unter Opera und Chrome läuft der Dienst einwandfrei.

    Deshalb nicht wirklich tragisch, aber dennoch kurios.

    wie Du oben sagst, handelt es sich um eine neue Schummelei (sofern anders lösbar gewesen) und und da handelt es sich auch um eine neue Rechtsangelegenheit. Durch den Vergleich hat sich VW bestimmt keine Freiheit für alle zukünftigen Fehler erkauft.

    Ich muss nochmal in den genauen Vergleichstext schauen. Um einen "zukünftigen Fehler" handelt es sich insofern nicht, als dass das Software-Update zum Zeitpunkt des Vergleichs bereits aufgespielt war. Ich meine mich zu erinnern, dass die Vergleichssumme nur gegen Akzeptanz des damaligen Ist-Zustands und Ausschließen neuer Ansprüche gezahlt wurde.


    Aber falls du Recht hast, dann dürfte das wieder zum gefundenen Fressen für die einschlägigen Klagekanzleien werden - in meinem Fall haben sie sogar schon alle relevanten Daten (incl. Software-Update) im System - es sei denn, diese Daten wurden inzwischen wieder gelöscht.


    Oder aber VW beugt sich dem neuen Urteil und spielt ein Software-Update ohne Thermofenster auf. Dass dann innerhalb kürzester Zeit Teile verrußen und viel früher ausgetauscht werden müssen ist dann eher ein Problem für den Kunden - VW gibt den Diesel-Motor mittelfristig sowieso auf, diesbezüglich gibt es gar keinen Ruf mehr zu verlieren....

    Für die ursprüngliche Software-Schummelei (Abgasreinigung funktionierte nur auf dem Prüfstand) ist die Verjährungsfrist längst abgelaufen.

    Nun dürfte das Datum des Software-Updates mit Thermofenster ausschlaggebend für eine neue Frist sein - aber nur für die, welche sich noch nicht mit VW verglichen haben.


    Zitat

    Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann. Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab.


    Na ja, damit ist der Drops aber noch nicht gelutscht - denn was bei dieser Prüfung herauskommt bzw. ob es "eine andere Lösung gab", das dürfte strittig sein.


    Aber für mich (und viele andere) ist der Drops durchaus schon gelutscht, weil mit der Annahme des Vergleichs jegliche zukünftige Ansprüche in der Sache ausgeschlossen wurden.