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Re: Re: Re: Alice Schwarzer und ihre Steuermoral
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Original geschrieben von Hightower2004
Ich finde den vorletzten Absatz viel interessanter:
Ich meinte den letzten großen Absatz (oder nenn es "Unterkapitel") mit dem Titel "Schwarzer profitiert trotz Selbstanzeige" - der schließt die von dir zitierte Textstelle mit ein 
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Ihr könnt sie ja selber fragen - Ask Alice 
Zitat
Davon hat Alice Schwarzer immer schon geträumt: Mal Briefkastentante sein. So hieß das früher. Wie Dr. Sommer bei "Bravo". Jetzt wird ihr – und euer! – Traum wahr: Hier kannst du Alice alle Fragen stellen, die du auf dem Herzen hast. Von privat bis politisch. Sie antwortet. Persönlich!
:top:
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Vorschlag für Schlagzeile in der Blöd:
Schwester schwärzt Schwarzers Schweizer Schwarzgeld an 
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Re: Alice Schwarzer und ihre Steuermoral
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Dort steht
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In meinem Fall wurde die Information von einem Informanten aus der Schweiz, wie es heißt, gleich mehreren Redaktionen gesteckt, nacheinander - damit es einer sicher bringt. Mehrere Medien hatten sich entschlossen, aus rechtlichen wie ethischen Bedenken, von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen. Der Spiegel allerdings mochte der Versuchung nicht widerstehen. Er pfeift darauf, dass er damit illegal handelt.
Ob der Kachelmann da wohl einen Kumpel in der Bank hatte, schließlich ist er ja Schweizer und womöglich sogar Kunde bei derselben Bank? 
Lesenswert ist auch der letzte Absatz eines SPON-Artikels.
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Re: Alice Schwarzer und ihre Steuermoral
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Original geschrieben von a101
Wenn sie sich auf ihrer Homepage über eine angebliche Rufmord - Kampagne beklagt, sei daran erinnert, wie sie selbst Jörg Kachelmann moralisch bereits als Täter in die Tonne kloppte, als noch gar kein Urteil gefällt worden war ... :flop:
Daran habe ich ebenfalls gedacht, als die Nachricht über die Ticker ging. Auch beim Friedman hat sie damals ordentlich draufgeschlagen, als dessen Verfehlungen bekannt wurden. Sowohl Kachelmann als auch Friedman haben seitdem dramatisch an Bedeutung verloren - ich hoffe, der Schwarzer geht es nun genauso.
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Original geschrieben von basinos
Soll ich mir jetzt Gedanken/Sorgen machen, dass die Lastschrift fehlschlägt?
Nein, für kartengebundene Lastschriften darf das alte Verfahren bis 2016 weiter verwendet werden.
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Die Siegerin dürfte auch RTL gut schmecken, denn von den drei Finalisten lässt sie sich am besten vermarkten.
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Original geschrieben von geos
Habe heute von Fonic per Email mitgeteilt bekommen, dass zwei meiner Karten "wie angekündigt" (???) deaktiviert worden seien, was auch tatsächlich so ist.
Eigentlich hätte dann auch die "Ankündigung" - eine Aufforderung, die Karte wieder zu nutzen, und bei Nichtbefolgung erfolgt die Kündigung - per Mail kommen müssen, so war das bisher immer. Wurde das nun abgeschafft?
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Original geschrieben von ChiefOBrei
Die neuen Bedingungen (Sepa Einführung) sind nicht mehr im Postkorb des Online Bankings, hat jemand diese gespeichert und kann sie zur Verfügung stellen?
Bei mir ebenfalls verschwunden :mad:
Wird mir zukünftig eine Lehre sein, drucke dann solche Sachen aus bzw. speichere sie.
Mit einer Komplettversion kann ich leider nicht dienen, aber Fragmente findest du ab hier.
Jetzt kann man spekulieren, ob sie sich noch die 6 Monate Verlängerung der EU wahrnehmen wollen oder ob sie es ganz aufgeben.
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Original geschrieben von kmak
Wie das in der Praxis aussieht werden wir sehen. Ich würde aber schon davon ausgehen, daß das möglich ist und die Bank ggf. den Verlust übernehmen wird.
Nachdem ich mir nochmal die Targo-Bedingungen angesehen habe komme ich zu dem gleichen Schluss:
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Original geschrieben von Targobank Kreditkarte Vertragsbedingungen
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen, so haftet der Hauptkarteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nicht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen kommt, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Hauptkarteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er die Karte nicht mit besonderer Sorgfalt aufbewahrt hat, er den Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat oder er die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt hat (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde) oder er die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.
(3) Der Hauptkarteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 2 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Dann bin ich in der Sache wohl beruhigt - von so tollen Tipps wie "in Alufolie einwickeln" halte ich nicht viel bei einer Karte, die primär mit PIN-Autorisierung und Auslesen des Chips eingesetzt wird.