Meine Kündigung & Antrag Auszahlung ging an die Mail-Adresse (als pdf-Anhang, mit Unterschrift), und als Textnachricht über das Kontaktformular (dort gibt es keine Möglichkeit für Anhänge, wie z.B. ein unterschriebener Brief).
Ca. 30min nach Versand der Kontaktformular-Nachricht kam folgende Mail von support (at) telmy.com - es ist aber nicht ersichtlich, auf welche der beiden (gleichlautenden) Nachrichten von mir die sich bezieht.
Zitat
Sehr geehrter Herr rmol,
wir benötigen das Datum der letzten Aufladung, da uns diese Information
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorliegt.
Der Anspruch einer Rückzahlung verjährt drei Jahre nach Ablauf der
letzten Einzahlung Ihres Guthabens.
Damit Sie Ihr erworbenes Guthaben abtelefonieren können, gewähren wir
Ihnen eine Frist von 12 Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr telmy-Team
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Das mit der angeblichen Verjährung halte ich für falsch, vgl. das im Eingangsposting verlinkte Musterformular der Verbraucherzentrale (wo genau auf diese Frage eingegangen und ein BGH-Urteil zitiert wird).
Das Datum (und den Nachweis) der letzten Aufladung werden sie von mir bekommen, ist aber schon länger als die genannten 3 Jahre her (also angeblich verjährt).
Ich hatte schon in der Kündigung erklärt, dass ich am Abtelefonieren des Guthabens kein Interesse habe - daran ändert sich auch nichts, wenn die Frist auf 12 Monate verlängert wird (wie soll das überhaupt 12 Monate gehen - ich denke der Dienst wird Ende diesen Jahres eingestellt?).
Werde nun also mit nochmaligen Hinweis auf das BGH-Urteil die Rückzahlung mit 6 Wochen Zahlungsfrist verlangen.