Beiträge von Strupo

    Die neuen Siemens Packstation haben mal wieder einen Systemfehler.


    Paket wird Montag um 15 Uhr eingelagert. Um 03:32 Uhr erhält man am Dienstag eine SMS, dass ein Paket ankam. Dies ging schon zum 2. mal so, Siemens kriegt den Fehler nicht weg.


    Bei den anderen Stationen von anderen Herstellern geht alles ohne Probleme.
    Danke SIEMENS! :mad:

    Re: Re: Re: neckermann gutschein


    Zitat

    Original geschrieben von Coolice
    Baur hat doch auch einen MBW von 25,- € bei Gutscheineinlösungen oder? Von daher werden die wahrscheinlich die 10 € nicht berücksichtigen und Du musst den vollen Rechnungsbetrag inkl. Spesen zahlen!


    Nö, kein MBW.
    Müssen tu ich gar nichts. :D

    Die Ausreden der Konzerne sind immer lustig und der tolle ADAC labert seinen Dreck dazu.


    Fakt: Direkt vor Wochenenden oder Feiertagen wo Brückentage möglich sind sowie vor Ferien steigt der Preis immer um rund 5-12cent.
    Die Preise bleiben dann auch erstmal auf diesem Niveau und fallen irgendwann wieder ganz langsam.


    Ich weiß noch, dass wir 2 Tage vor der Einführung der Ökosteuer für Super 1,59 DM bezahlt haben. Jetzt ist dies der Preis in €. Danke!

    Re: neckermann gutschein



    Hatte ich auch so, mache immer einen Screenshot bevor ich sowas einlöse.
    Neckermann stellt sich immer Stur.


    Bin mal gespannt wie es bei BAUR wird. Habe etwas für 9,23€ inkl. Porto bestellt, 10€ Gutschein eingelöst und per Nachnahme bestellt. Bin gespannt ob ich 77cent vom Postboten kriege oder ob der Geld von mir will. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Jau, sorry, hab ich überlesen. :o


    In Kneipen steht in der Regel an der Garderobe ein Hinweis, das keine Haftung übernommen wird und man selber auf seine Sachen achten soll. Damit besteht kein Anspruch gegenüber dem Lokal.
    Wie ich schon am Anfang geschrieben habe: Als Lehrgeld verbuchen und besser auf seine Klamotten aufpassen.


    Naja:


    *


    Kann ein Gastwirt rechtskräftig die Haftung für die Garderobe der Gäste mit den allseits bekannten Schildern "Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen" ausschließen?


    Antwort:


    * Wenn der Wirt die Gaderobe bewacht oder das Bedienungspersonal den Gast die Gaderobe abnimmtund beim Verlassen des Lokals wieder aushändigt, hilft dem Wirt das Schild " Für Gaderobe keine Haftung" überhauptnichts.


    Nichts anderes gilt, wenn der Gast die Gaderobe nur an einer Stelle ablegen kann, die für ihn nicht einsehbar ist. In all diesen Fällen kann der Wirt seine Haftung durch ein solches Schild nicht ausschließen. Wenn der Gast seine Gaderobe allerdings an einer Stelle ablegt, die er selbst gut einsehen kann, dann haftet auch nur er selbst. Ob der Gastwirt das Schild "Für Gaderobe keine Haftung" aufgehängt hat oder nicht, ist auch dann völlig gleichgültig. Er haftet für die Kleidung seinen unaufmerksamen Gastes mit Schild genausowenig wie ohne. Nach all dem gibt nur eine einzige Fallgestaltung, in der es für den Gastwirt Sinn machen kann, das Schild auszuhängen: Es gibt Lokale, in denen die Gäste die Gaderobe sowohl an eine für sie einsehbaren Stelle aufhängen können, als auch an einer nicht einsehbaren Stelle. Wenn der Gast sich hier freiwillig dafür entscheidet, die Gaderobe an einer Stelle abzulegen, an der er sie nicht im AUge behalten kann, dann ist er auch nicht schützenswert. Der Gastwirt kann die Haftung für die Gaderobe in diesem Fall, durch einen gut sichtbaren Aushang ausschließen. Die Worte gut sichtbar sind dabei besonderst zu betonen, denn wenn das Schild zu klein ist oder so ungünstig aufeghängt wurde, das es erst bei näherem hinsehen oder suchen entdeckt werden kann, entfaltet es ebenfalls keine Rechtswirkung. Das Schild sollte also zum Bsp. nicht durch bereits aufgehängte Mäntel und Jacken verdeckt werden können.


    Bei Interesse hierzu: § 690 BGB, §305 II BGB, §307 I BGB


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