ZitatOriginal geschrieben von Goyale
BTW: Eine Regel ist, dass eine Sache mit ähnlichem Aufwand gekündigt werden muss, wie sie eröffnet wurde.
Quelle?
Ist das gesetzlich so festgelegt?
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Abgesehen davon könnte n26 den Zugang der Kündigung per Email nicht nachweisen.
Bei den Prepaid-Mobilfunkverträgen werden ungenutzte Karten auch per SMS gekündigt und gerade hier ist offensichtlich dass die Kündigung nicht ankommt.
Es wird trotzdem gemacht
In Bezug auf Banken habe ich bisher seltenst eine AGB-Änderung oder keine Kündigung per Einschreiben erhalten. Der Briefkasten ist zwar mein Machtbereich, aber ein normaler Brief hat auch keinen Nachweis dass er in meinem Machtbereich gelandet ist.
Soviel zum Thema "muss zugegangen sein" damit sie wirksam wird.