ZitatOriginal geschrieben von mario.meininger
Es hängt nicht mit EWR zusammen, sondern mit der Währungstransformation.
Mit beidem.
Erstens müssen die Banken für Zahlungen ausserhalb des EWR diese nicht gleich bepreisen wie Inlandszahlungen.
Zweitens müssen die Banken ausserhalb des EWR diese nicht gleich bepreisen wie Inlandszahlungen.
Drittens bezieht sich aber selbst im EWR diese nur auf inländische EUR-Zahlungen - welche ja in Nicht-EUR-Ländern (GB, SE, DK, HU bspw.) de facto kaum eine Rolle spielen.
ZitatOriginal geschrieben von mario.meininger
SEPA Überweisungen zum Inlandspreis gibt es nur wenn beide Konten (Empfänger und Sender) in Euro geführt sind.
Bzgl. der EU-Preisverordnung ist dies (die Kontowährung) meines Wissens völlig irrelevant.
Sie gilt m.W. auch für Nicht-EUR-Konten.
Unabhängig davon kann natürlich die Bank einen Abschlag bzw. eine Gebühr für den Währungswechsel verlangen, die dann nicht von der Regulierung gedeckt ist.
ZitatOriginal geschrieben von mario.meininger
In diesem Fall hat der Überweisende wohl ein Konto in CHF benutzt, somit fielen die Inlandskondtionen weg.
Die Währung des Absenderkontos ist egal.
Eine SEPA-Überweisung kann auch von einem nicht in EUR geführten Konto erfolgen.
Und wenn das so ist, dann muss auch der ausgewiesene EUR-Betrag vollständig dem Kunden gutgeschrieben werden.