Der N26 Bank Thread / Erfahrungen Number 26

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Es hängt nicht mit EWR zusammen, sondern mit der Währungstransformation.


    Mit beidem.
    Erstens müssen die Banken für Zahlungen ausserhalb des EWR diese nicht gleich bepreisen wie Inlandszahlungen.
    Zweitens müssen die Banken ausserhalb des EWR diese nicht gleich bepreisen wie Inlandszahlungen.
    Drittens bezieht sich aber selbst im EWR diese nur auf inländische EUR-Zahlungen - welche ja in Nicht-EUR-Ländern (GB, SE, DK, HU bspw.) de facto kaum eine Rolle spielen.


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    SEPA Überweisungen zum Inlandspreis gibt es nur wenn beide Konten (Empfänger und Sender) in Euro geführt sind.


    Bzgl. der EU-Preisverordnung ist dies (die Kontowährung) meines Wissens völlig irrelevant.
    Sie gilt m.W. auch für Nicht-EUR-Konten.


    Unabhängig davon kann natürlich die Bank einen Abschlag bzw. eine Gebühr für den Währungswechsel verlangen, die dann nicht von der Regulierung gedeckt ist.


    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    In diesem Fall hat der Überweisende wohl ein Konto in CHF benutzt, somit fielen die Inlandskondtionen weg.


    Die Währung des Absenderkontos ist egal.
    Eine SEPA-Überweisung kann auch von einem nicht in EUR geführten Konto erfolgen.
    Und wenn das so ist, dann muss auch der ausgewiesene EUR-Betrag vollständig dem Kunden gutgeschrieben werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von checks0n
    Der Käufer hat mir auch einen Überweisungsbeleg zugesendet auf dem deutlich zu sehen sind, dass 250€ überwiesen wurden inkl. Den Währungskurs für die 250€.


    Interessehalber: Was war denn die Ausgangsbank?


    Zitat

    Original geschrieben von checks0n
    Der Käufer hat mir auch einen Überweisungsbeleg zugesendet auf dem deutlich zu sehen sind, dass 250€ überwiesen wurden


    Die sollten bei SEPA-Überweisungen grundsätzlich auch "vollständig" rausgehen.


    Zitat

    Original geschrieben von checks0n
    Den Rest hat sich Number26/Wirecarcbank eingesteckt obwohl diese Transaktionen kostenlos sein sollen. Auf Facebook habe ich darüber auch schon was gelesen.


    Kann jemand von euch das bestätigen?
    Also wenn man aus einem anderen Land (nicht Eurozone) eine Überweisung erhält? Bin ziemlich angefressen ...


    Wenn du aus einem Nicht-EWR-Land (wie der Schweiz) eine Überweisung erhältst, könnte Number26 m.E. eine Gebühr verlangen. Tatsächlich gibt das die Preisliste jedoch nicht her. Und vermutlich "wollen" sie auch nicht, da zumindest die Schweiz ja für Überweisungsausgänge den EWR-Ländern gleichgestellt ist.

  • Oha auf Facebook geht das gerade ab.... Mal sehen wieviel Schlagzeilen die Hippster von N26 vertragen können

  • wurden alle Kündigungen bisher per Email ausgesprochen oder gab es auch welche die per App/SMS kamen?
    Mein "Smartphone" wird nur eingeschaltet wenn es was zu tun gibt was nur per App geht.


    Im Prepaid-Mobilfunkbereich hat es sich bei den Anbietern eingebürgert per SMS zu kündigen was regelmäßig dazu führt dass man es nicht mitbekommt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    wurden alle Kündigungen bisher per Email ausgesprochen oder gab es auch welche die per App/SMS kamen?
    Mein "Smartphone" wird nur eingeschaltet wenn es was zu tun gibt was nur per App geht.


    Im Prepaid-Mobilfunkbereich hat es sich bei den Anbietern eingebürgert per SMS zu kündigen was regelmäßig dazu führt dass man es nicht mitbekommt.


    BTW: Eine Regel ist, dass eine Sache mit ähnlichem Aufwand gekündigt werden muss, wie sie eröffnet wurde.


    Bezogen auf n26 bedeutet dass: Ob eine Kündigung einer Sache, welche mit Postident/Videoident eröffnet wurde (mehr geht fast nicht), einfach per Email erfolgen kann, könnten gekündigte n26- Nutzer gerichtlich feststellen lassen. Abgesehen davon könnte n26 den Zugang der Kündigung per Email nicht nachweisen.


    Es könnte also sein, dass die Kündigungen rechtlich keinen Bestand haben, wenn es jemand drauf anlegt. Aber wenn es jemand drauf anlegen würde, würde n26 nochmal per Einschreiben kündigen, und wäre den Kunde trotzdem los.


    Sehr sehr interessant war die andere Aktion bei n26, nämlich dass heute zeitweilig deren Zahlkarten ähnlich funktionell wie eine Spielzeugkreditkarte waren (vollständig funktionslos).


    Wie ich erfahren habe, gab es da heute außerhalb von W-Bank ein technisches Problem. Andere Betroffene haben sich aber mit einer Nachtschicht eine behelfsmäßige Lösung gebastelt, welche funktioniert hat. W-Bank scheinbar nicht...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    BTW: Eine Regel ist, dass eine Sache mit ähnlichem Aufwand gekündigt werden muss, wie sie eröffnet wurde.


    Quelle?
    Ist das gesetzlich so festgelegt?


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Abgesehen davon könnte n26 den Zugang der Kündigung per Email nicht nachweisen.


    Bei den Prepaid-Mobilfunkverträgen werden ungenutzte Karten auch per SMS gekündigt und gerade hier ist offensichtlich dass die Kündigung nicht ankommt.
    Es wird trotzdem gemacht


    In Bezug auf Banken habe ich bisher seltenst eine AGB-Änderung oder keine Kündigung per Einschreiben erhalten. Der Briefkasten ist zwar mein Machtbereich, aber ein normaler Brief hat auch keinen Nachweis dass er in meinem Machtbereich gelandet ist.
    Soviel zum Thema "muss zugegangen sein" damit sie wirksam wird.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Quelle?
    Ist das gesetzlich so festgelegt?


    Da bin ich zu faul zum nachsehen. Aber wenigstens die Schriftform sollte n26 für eine Kündigung einhalten. Ob eine Email als Schriftform durchgeht, ist die andere Sache...


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun Bei den Prepaid-Mobilfunkverträgen werden ungenutzte Karten auch per SMS gekündigt und gerade hier ist offensichtlich dass die Kündigung nicht ankommt.
    Es wird trotzdem gemacht


    Gerade hier ist elektronisch nachweisbar, dass die Kündigung zugestellt wurde. Wenn der Kunde dann seinen "Briefkasten" nicht leert (die SMS nicht liest), ist das sein Problem.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun In Bezug auf Banken habe ich bisher seltenst eine AGB-Änderung oder keine Kündigung per Einschreiben erhalten. Der Briefkasten ist zwar mein Machtbereich, aber ein normaler Brief hat auch keinen Nachweis dass er in meinem Machtbereich gelandet ist.
    Soviel zum Thema "muss zugegangen sein" damit sie wirksam wird.


    Wie schon geschrieben kommen zum einen Kündigungen von Banken schriftlich, per Brief.
    Zum anderen kann natürlich der Eingang der Kündigung bestritten werden. Aber genauso natürlich legt die Bank in so einem Fall eine Kündigung mit qualifizierter Zustellung nach, so dass das Bestreiten des Einganges des einfachen Briefes mit der Kündigung nicht wirklich Punkte bringt ;) .

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    number26 Stellungnahme: https://number26.eu/wp-content…ellungnahme1.Juni2016.pdf


    "NUMBER26 Stellungnahme zu aktuellen Kontokündigungen:
    Berlin, 1. Juni 2016 – Wir sind eine der am stärksten wachsenden Girokontoanbieter in Europa."


    Selbst in der Pressemitteilung/Stellungnahme lügen sie dreist, denn ein Konto bieten sie zweifelsfrei nicht an. Unglaublich :flop:.


    Da ist der Schreibfehler in dem ersten Satz ("einer")im Vergleich dazu egal. Wenigstens beim Schreiben einer Pressemitteilung sollte man eigentlich mal die Grammatikprüfung einschalten, wenn man es schon nicht selbst gelernt hat, wie es geht.
    Weiter gelesen habe ich erst gar nicht.


    Der erste Satz (sachlich falsch, Schreibfehler) passt irgendwie zu n26 :rolleyes: .

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