Der N26 Bank Thread / Erfahrungen Number 26

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Berlin, 1. Juni 2016 – Wir sind eine der am stärksten wachsenden Girokontoanbieter in Europa."


    Selbst in der Pressemitteilung/Stellungnahme lügen sie dreist, denn ein Konto bieten sie zweifelsfrei nicht an.


    Aus Deinen Postings wird deutlich dass Du eine gewisse Abneigung gegen n26 hast, aber ich denke dass sie hier nichts Falsches sagen. Sie sagen, dass sie ein Anbieter seien, nicht aber dass sie eine Bank sind oder das Konto auch führen.
    Mobilcom-Debitel, Klarmobil, und wie sie alle heißen sind auch alles Mobilfunkanbieter, haben aber gar kein eigenes Netz. Nach Deiner Interpretation dürfte es in Deutschland nur 3 Mobilfunkanbieter geben, die 3 Netzbetreiber.


    Ein anderes Beispiel aus dem Bankenbereich:
    flatex bietet selbst auch Depots und WP-Diensteilungen an, führt aber selbst keine Depots. Das macht die biw. Und zwischen Flatex und biw werden auch Daten ausgetauscht. Ich sehe da keinen Unterschied zwischen Flatex und number26



    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Gerade hier ist elektronisch nachweisbar, dass die Kündigung zugestellt wurde. Wenn der Kunde dann seinen "Briefkasten" nicht leert (die SMS nicht liest), ist das sein Problem.


    Das ist jetzt die Frage wo der Machtbereich des Empfängers anfängt. Beim Brief ist der Briefkasten bereits der Machtbereich des Empfängers, auch wenn er ihn nicht leert. Ein Paket oder Einschreiben, welches auf der Post zur Abholung wartet, ist nicht der Machtbereich des Empfängers, auch nicht wenn er Kenntnis darüber hat dass dort etwas auf Abholung wartet.
    Wenn eine SIM-Karte nicht benutzt wird wartet die SMS im System des Mobilfunkanbieters und verfällt. Für SMS gibt es beim Anbieter keine Art Briefkasten. Daher würde ich SMS wie ein nicht abgeholtes Einschreiben sehen, also nicht zugegangen.
    Als Briefkasten bei SMS würde ich erst den Eingang auf einem Gerät ansehen, also im Gerätespeicher oder SIM-Karte. Wenn Du sie da nicht liest, das wäre dann die Analogie Briefkasten und Brief.

    Viele Grüße


    Martin

  • Berichten zufolge wurden im Zshg. mit den Kündigungen zeitgleich auch SCHUFA-Abfragen getätigt. IMHO ein starkes Stück. :rolleyes:


    Wie verhält sich das bei einem Bestandskundenkonto, das zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, in dem sich N26 noch keinen SCHUFA-Check vorbehalten hat und bei dem auch kein Dispo beantragt wurde?


    Bei einer fehlenden Zustimmung ist doch eine solche Anfrage - egal ob Ident oder Bonität - unberechtigt, oder? Falls ja, wie ist dagegen vorzugehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von mANoLo27 Bei einer fehlenden Zustimmung ist doch eine solche Anfrage - egal ob Ident oder Bonität - unberechtigt, oder? Falls ja, wie ist dagegen vorzugehen?


    Wenn Du nirgendwo die Schufa-Klausel unterschrieben hast (weder in den AGB's bei Bestellung, noch in später akzeptierten neuen AGB's), dann darf natürlich Wirecardbank keine Schufa-Auskunft ziehen.


    Falls Du dagegen vorgehst (z.B. Unterlassungsaufforderung), frage Dich aber bitte zuerst (genau das fragt nämlich auch der Richter):
    Welcher in Euro bezifferbare Schaden ist Dir entstanden? Wenn Du hier keine Antwort weißt, lasse es.


    blacksun:
    Du hast geschrieben, dass ich eine gewisse Abneigung gegen n26 habe.
    Ich habe meine Meinung gerade korrigiert: Heute früh kamen per Postzustellung mal wieder Pfändungen vom Finanzamt rein, wo ich Drittschuldner-Erklärungen abgeben muss:



    Bitte, liebe n26, bietet so lange wie möglich den Schufatoten kostenlose Konten an, damit sie nicht woandershin gehen :rolleyes: .

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Falls Du dagegen vorgehst (z.B. Unterlassungsaufforderung), frage Dich aber bitte zuerst (genau das fragt nämlich auch der Richter):
    Welcher in Euro bezifferbare Schaden ist Dir entstanden? Wenn Du hier keine Antwort weißt, lasse es.


    Läge unabhängig vom Schaden nicht ein Datenschutzverstoss vor, den man melden könnte?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Läge unabhängig vom Schaden nicht ein Datenschutzverstoss vor, den man melden könnte?


    Klar könnte man den Bundesdatenschutzbeautragten informieren.


    Blöderweise hat man selber damit nur Zeitaufwand, und absolut keinen Nutzen.


    Irgendwie auf eine zu Unrecht gezogene Schufa-Auskunft reagieren würde ich nur, wenn ich einen in Euro messbaren Schaden erlitten hätte.


    Hier haben aber mehrere Leute mehrere Meinungen ;) . Mancher, wie mein Großvater, würde sagen "es geht ums Prinzip". Da könnte man n26 Streß machen und sich da evtl. gut fühlen, würde aber seine Lebenszeit sinnlos verplempern.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol Ob die sich beim Joggen frische Ideen holen? :D


    "What a #TeamSpirit ... Great experience."
    Sind das nur noch die paar Leute bei n26, oder haben nur 10% der auf der n26-Internetseite genannten 140 Mitarbeiter an dem "Team Spirit" teilgenommen? In beiden Fällen wäre es ja ein Disaster...

  • Applied: Jup. Auf einen Schaden kommt es nicht an. Zudem es zusätzlich den Hinweis auf die mögliche Kreditgefährdung geben, wenn es nötig erscheint....


    Aber ob man(n) die Zeit investieren will.......?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69 Zudem es zusätzlich den Hinweis auf die mögliche Kreditgefährdung geben, wenn es nötig erscheint....


    Eine reale Kreditgefährdung wäre bereits ein Schaden, dessen Höhe noch zu beziffern wäre, und den man geltend machen könnte.
    Allerdings ist die Kreditgefährdung bei einer "Anfrage Kreditkonditionen" gleich 0...


  • War das nicht so, dass zu viele Schufa-Abfragen, die zu keinen Vertragsabschluß führen den Scoring senken? Somit liegt einen, wenn auch indirekten Schaden, vor.

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