Beiträge von blacksun

    Zitat

    Original geschrieben von Hamal
    Ich habe in diesem Monat am 18.2. per Terminüberweisung von der comdirect auf das LU-Konto überwiesen und am 19.2. die E-Mail mit der Bestätigung des Zahlungseingangs erhalten. Aus meiner Sicht alles OK!


    nur der Vollständigkeit halber, auch bei mir hat es 2 Tage gedauert.
    Am 05.03. von einem deutschen Konto online überwiesen, natürlich vor dem Buchungsschnitt, am 07.03. wurde das Geld laut Onlinebereich vermerkt, und auch am 07.03. kam die berühmte "Zahlungseingangs-Email".


    Wenn ich mir die Berichte hier so anschaue, dann dauert es bei der Mehrheit doch zwei Tage, also keine Gutschrift am folgenden Bankarbeitstag.
    Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte und auf gar keinen Fall Sollzinsen riskieren möchte, dann sollte man entsprechend überweisen.


    Dass es bei einigen hier am nächsten Bankarbeitstag gebucht war, liegt sehr wahrscheinlich an der abgehenden Bank. Es wurde von DiBa, comdirect (=commerzbank) und Targo berichtet. Genau diese Banken sind dafür bekannt dass sie extrem schnell ÜW ausführen und oft eine taggleiche Buchung zu einer Fremdbank ermöglichen.
    Ich vermute, wenn man von der Postbank überweist, ist das Geld ähnlich schnell dort.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Zumindest bei offline-Zahlungen geht es - da sieht man auf dem Kassenbon ja nur noch den Kartentyp, aber nicht mehr die genaue Kartennummer. Einmal wurde mir sogar explizit gesagt, ich solle "irgendeine" Visa-Karte für die Rückerstattung nehmen.
    Bei online-Zahlungen hingegegen wird es vermutlich automatisch immer über die original-Karte rückabgewickelt.


    Da gibt es tatsächlich Offline-Händler, die bei einer Rücknahme die Erstattung zwingend wieder auf eine KK vornehmen wollen, wenn per KK bezahlt wurde?
    Mir ist schon klar, dass die so natürlich wieder die KK-Gebühren, die der Händler bei einer Bezahlung mit KK bezahlen muss, wieder zurückbekommen möchte. Aber dass die Händler so genau den Kassenbon anschauen, mit was bezahlt wurde, das wundert mich.


    Hast Du denn so viele Erstattungen in Offline-Geschäften?
    Im Online-Bereich ist das ja durch das Widerrufsrecht Alltag, aber im Offline-Bereich gilt das ja nicht.

    Re: PSD HT 1,55% aufs Tagesgeld


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Die Sonderzinsaktion der PSD HT wurde verlängert, wenn auch mit etwas niedrigerem Zinssatz.
    Klick
    Es gibt jetzt 1,55% bis 31.07.2014 für max. 25.000 €.
    Eröffnungszeitraum ist bis zum 30.04.2014


    Wenn ich das richtig sehe, dann kann man erneut teilnehmen, wenn man schon eines aus der 1,6%-Aktion hat, oder?
    Wenn man also mehr wie die 25.000 anlegen möchte kann man so doch nun 50.000 angelegt bekommen.


    Das läuft doch dann wie in 2011/2012 bei der PSD-RNS, als es noch Zinssätze von 3% auf TG gab.

    Zitat

    Original geschrieben von Hamal
    In der Fachabteilung hat man mir jedes Mal gesagt, dass man das prüfen muss und mich zurückruft. Zurückgerufen hat mich aber niemand. Aber da ich jedes Mal mit jemand anderem gesprochen habe, vermute ich, dass einer von den 4 oder 5 Leuten, mit denen ich gesprochen habe, letztlich bewirkt hat, dass SEPA-LS jetzt funktionieren.


    ok, nun hört sich das ganze schon anders an. Du hast nicht nur einmal angerufen, bist dann in der Fachabteilung gelandet, und er hat schwupps mal eben was am Computer gemacht und schon ging es.


    Da nicht eingelöste LS sehr oft Gebühren und auch weiteren Ärger (Vermieter, Stromlieferant, und wen auch immer ihr noch von da abbuchen lasst) bedeutet ist anrufen also im Moment auch keine Lösung, bei der man da Problem mit einem Anruf aus der Welt schaffen kann.


    Mir hat man auch einen Rückruf zugesagt, der bis heute nicht gekommen ist. Ich glaube aber nach wie vor daran dass wenn nächsten Monat wieder die LS eingereicht wird, dass es wieder nicht funktioniert.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Ich habe - durch kurze Recherche - "aufgeschnappt", dass der EuGH (im Gegensatz wohl zu früherer deutscher Rechtsprechung) der Meinung ist, dass es auf den Zahlungseingang beim Kreditinsitut des Gläubigers ankäme. Demnach sollte das Geld am 20. bei der Advanzia eintreffen, und ein Auftrag am 20. wäre zu spät.


    Dem ist ja auch so. Deshalb wurden ja u.a. auch die Regelungen geschaffen, wann eine Überweisung anzukommen hat, eben damit der Verbraucher auch entsprechend rechnen kann.
    Bei den Diskussionen hier geht es ja immer darum, dass man das Zahlungsziel bis auf's äußerste ausreizt.


    Natürlich kann man nun argumentieren, dass der Verbraucher nun rechtlich darauf pochen kann. Aber ist es den Ärger wirklich wert?
    Ihr müsste euch jedes Mal mit der Advancia rumstreiten und erst mal herausfinden, warum die Überweisung nicht rechtzeitig angekommen ist und wer nun schuld hat, also ob Advancia oder die abgebende Bank. Eventuell auch noch die Karte entsperren lassen usw.
    Wenn die abgehende Bank ein Problem hatte und Gebühren bzw. Zinsen seitens Advancia entstanden sind, dann müsst ihr auch noch dort diese Einfordern, da auf Grund deren Nichteinhaltung der EU-Verordnung es zu Gebühren / Zinsen gekommen ist.


    Ich überweise daher schon seit jeher 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit und plane so ein, dass die Advancia erst am übernächsten bisher das Eingangsmail verschickt hat und noch einen Tag Puffer.


    Ich kann mich Bongomann nur anschließen. Warum immer so knapp überweisen, da entsteht nur Ärger und Aufwand, und den habt in jedem Fall immer ihr.
    Von was für Summen sprechen wir denn? Habt ihr denn jeden Monat KK-Abrechnungen über 10.000 Euro? so groß ist doch der Zinsverlust dann auch nicht, wenn man einen Tag mehr einplant.


    Nichts für ungut, aber das hättest Du Dir auch denken können, dass das nicht funktioniert, wenn die die Daten nochmal aufgenommen werden. Die Unterlagen MÜSSEN in der Zentrale bearbeitet werden. Sprich das Konto darf NICHT in der Filiale eröffnet werden, sondern wenn überhaupt darf nur die Identität festgestellt werden, der Antrag muss aber weitergeschickt werden.
    In den meisten Fällen sind die Unterlagen bei Affiliate entsprechend codiert. Bei der Antragserzeugung wird also eine Nummer, Code, usw. vergeben, und dieser muss dann von einem Mitarbeiter durch die Originalunterlagen "in's System" gebracht werden. Wie soll das auf einer 0815-Filiale funktionieren? So einen Scanner mit Anbindung an das System, das Affili überprüft, kann es ja nur in einer Zentrale geben. Und nur wenn dieser Code seinen Weg in's EDV-System findet, erst dann wird die Antragserzeugung bestätigt.


    Sonst wäre es ja immer möglich, immer Affili und Online-KwK zu kombinieren. Du könntest einen Antrag erzeugen, schickst aber ganz andere Unterlagen ein, die z.B. aus einem Online-KwK stammen.


    Wegen "Unzufrieden-Kündigung", bedenke aber dass wenn viele das Schreiben, dass die Bank dann das Angebot bei Cashback-Portalen beendet, wenn dadurch zuviel Aufwand/Ärger/Kosten entstehen.
    Bei "normalem" Webseiten-Affiliate gibt es niemanden, der reklamieren kann, da der Webseitenbetreiber diejenigen gar nicht kennt, die über den Link einen Antrag erstellen.