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Nun die beiden Links wieder sprechen sich doch ein bischen, oder nicht?
Wo man bei dem einem herauslesen kann, daß der Führerschein recht schnell weg ist, wenn man mit 0,3 promill einen Unfall baut oder mit 1,6 promill erwischt wird.
Bei dem anderem Link würde dies erstd er Fall sein, wenn das Punktekonto überläuft, Fahrerlaubnis auf Probe oder eine MPU angeordnet wird.
Was passiert eigentlich, wenn man keinen Führerschein besitzt (solche Leute gibt es wirklich). Die können doch dann so oft wie sie wollen voll bedrunken mit dem Fahrad fahren, oder?
Gruß
Dirk
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Zitat
Original geschrieben von Christian
Google ist Dein Freund: Klick / Klick 
Danke. Könntest du mir auch deine Such Kriterien verraten.
Habe es über google auch schon probiert.
Gruß
DIrk
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Hallo,
mich interesiert es ab wieviel Promill der Führerschein weg ist, wenn man mit dem Fahrad unterwegs ist.
Beim Auto ist es 0,5promill, aber beim Fahrad ist es doch mehr, oder?
Und ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Gruß
DIrk
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Komplett löschen kannst du diese, wie auch Festplatten und andere Speichermedien, nur, wenn du sie mit nutzlosen Daten komplett beschreibst.
z.B.: dd if=/dev/zero of=/dev/usb bs=512b
danach kannst du noch mal das gleiche machen aber anstelle von zero urandom nehmen und zum schluß wieder mit zero. Dann ist es fast unmöglich.
Gruß
DIrk
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Hallo,
mir ist auch nur eine Method bekann, wo am warscheinlichsten ist, mit zu bekommen, ob die email gelesen wurde.
Bei z.B.: web.de kannst du Grußkarten abschicken.
Der Empfänger erhält eine Email mit einem Link zu dieser Grußkarte und den Namen von wem sie ist (den Name kann man in einem Feld eintragen).
Du bekommst dann eine Nachricht, wenn der Empfänger die email erhalten hat und den Link zu der Grußkarte angeklickt hat.
PS: habe auch schon mal von jemanden so eine Grußkarte bekommen. Da ich mir nicht sicher war, ob es wirklich der ist, für wen er sich ausgegeben hat. Habe ich die email einfach mal ignoriert. Und siehe da schon einige Tage später wurde man von der Person angerufen.
Man darf halt nicht immer neugierig sein und hoffen, daß der andere neugieriger ist und sich wundert, warum die Grußkarte nicht gelesen wurde.
Ich perönlich hasse diese Grußkarten, da diese mich überwachen bzw. kontolieren, wenn ich sie lesen will.
Gruß
Dirk
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Zitat
Original geschrieben von Dicht
Das ist nicht ganz richtig, aber fast. 
Es gelten in der Tat die aktuellen Tarife seit 1.9.03.
Mit den neuen AGBs hat das aber nichts zu tun, da die Tarife nicht Bestandteil der AGBs sind. Zusammengefaßt läuft es so:
Tarif-/Taktungswechsel: alte AGB, neue Tarife.
Vertragsverlängerung: neue AGB, alte Tarife.
Vertragsübernahme: neue AGB, neue Tarife.
Alles anzeigen
Und mir hat ein Hotliner von der Vertragsverlängerung erzählt, daß man bei einer Vertragsübernahme die alten Tarife behalten würde.
Gruß
Dirk
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Hallo,
kann es sein, daß die Hotliner dem Kunden manchmal nen sch*** erzählen?
Hatte nämlich auch mal wissen wollen, wie das bei einer Vertragsübernahme aussieht.
ich kopiere den Text einfach rein (habe ich im Biete schon geschrieben):
Die Kundenhotline hatte gemeint, daß schon bei einer normalen Vertragsverlängerung und nicht nur bei einer Vertragsübernahme, die an dem Tag der Verlängerung gültigen Tarife gelten würden.
Darauf hin habe ich mir die gesamten AGB durch gelesen ohne einen Hinweis darauf zufinden, daß dies Tatsächlich so wäre.
Durch einen erneuten Anruf bei der Hotline, fragte ich erneut, ob die alten Tarife blieben. Als ich einen Verneinung bekam. fragte ich den Hotliner, wo dies denn in ihren AGBs stehen würde. Da die Hotline immer was erzählte, daß man die neuen AGBs bei Vertragsverlängerung/Vertragsübernahme akzeptiert.
Auf diese Frage sagte er nur, daß er mich da an die Vertragsverlängerungs-Hotline verbinden müste, weil er das nicht so genau weis.
Und diese bestätigten mir, daß man die alten Tarife behält. Egal ob Vertragsverlängerung oder Vertragsübernahme.
Irgend wie habe ich das gefühl, daß der normale Hotliner, AGBs mit Tarifen verwechselt oder zusammen fasst. Nach dem Motto neue AGBs=neue Tarife.
Gruß
Dirk
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Hallo,
ich habe einen alten O2 Genion Duo Vertrag, der am 31.12.03 ausläuft.
Durch eine verpasste Kündigung würde er sich erstmal um ein Jahr verlämgern.
Aber man kann jederzeit eine Vertragsverlängerung machen. Bei einer Vertragsverlängerung bekommt man auch zwei neue Handys dazu.
Laut der Hotline für Vertragsverlängerung, bleiben die alten Tarife erhalten.
Hinweis:
Die Kundenhotline hatte gemeint, daß schon bei einer normalen Vertragsverlängerung und nicht nur bei einer Vertragsübernahme, die an dem Tag der Verlängerung gültigen Tarife gelten würden.
Darauf hin habe ich mir die gesamten AGB durch gelesen ohne einen Hinweis darauf zufinden, daß dies Tatsächlich so wäre.
Durch einen erneuten Anruf bei der Hotline, fragte ich erneut, ob die alten Tarife blieben. Als ich einen Verneinung bekam. fragte ich den Hotliner, wo dies denn in ihren AGBs stehen würde. Da die Hotline immer was erzählte, daß man die neuen AGBs bei Vertragsverlängerung/Vertragsübernahme akzeptiert.
Auf diese Frage sagte er nur, daß er mich da an die Vertragsverlängerungs-Hotline verbinden müste, weil er das nicht so genau weis.
Und diese bestätigten mir, daß man die alten Tarife behält. Egal ob Vertragsverlängerung oder Vertragsübernahme.
Gruß
Dirk
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Nimm ein anderes email Programm, dann ist es auch nicht schlimm, wenn deie Frau die email gleich öffnet.
Es ist ja eine Bug was bei OE ausgenutzt wird.
OE hat nun mal die eigentschaft alles ausführen zu wollen.
Gruß
Dirk
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Zitat
Original geschrieben von SGJP77
Und wer sich damit dann nicht beschäftig oder auskennt ist "freiwild". Allerdings haben ja mitlerweile viele XP wo das durch die Firewall doch wieder gebremst wird.
Wenn aber viele doch XP haben, dann frage ich mich, warum laufend anfragen bei mir auf dem Port 137, 139 kommen.
Gruß
Dirk