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Original geschrieben von SuperSucher
Denke man muss aber unterschieden zwischen Hotline im eigenem Netz und einem fremden Netz. Bei eigenem Netz sind kürzere Nummern sicher von vorne rein vorgesehen und auch so im System hinterlegt. Nicht jedoch bei Servicenummern in anderen Netzen.
Nö kann nicht sein, denn die E-Plus Hotliner 0177-1000 kann man auch aus den o2-Netz anrufen und zwar extra bepreist...
Gruß Marco
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Original geschrieben von Senior-Garry
Dann wohl eher:
"
Ab 01.03.2010 sind 42 Cent pro Min für 0180-Nr gesetzlich vorgeschrieben und Blau ist auch dabei"
Die 0,42 Euro sind die festgelegten Höchstpreise pro Minute. Es hätten auch weniger als 0,42 Euro/Minute werden können...
Gruß Marco
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Original geschrieben von Roadrunner0778
6-Wochen in der man Einfach das Geld zurückbuchen kann.
Danach auch möglich aber Aufwändig.
(Falschbuchungungen können 1 oder 2 Jahre danach noch gebucht werden (Nachweis))
Welcher Nachweis? Falschbuchung ist Falschbuchung. Das Märchen mit den 6 Wochen ist nicht ausrottbar.
Gruß Marco
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Original geschrieben von blu_tom
Schon wegen der Widerrufsfrist sollte man alle 6 Wochen seine Kontoauszüge kontrollieren :).
Welche 6 Wochenfrist?
Gruß Marco
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Original geschrieben von sch@ich
verstehe deine künstliche Aufregung nicht....!
lol das schreibt der Richtige! Und mit dem Lesen klappt es auch nicht so, gelle?
Marco
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Original geschrieben von maschi_ac
Ich wiederhole mich: Tarifwechselkonditionen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
Unfug! In manchen Tarifen waren Tarifwechselkosten explizit in der Preisliste aufgeführt! Und damit ein Tarifbestandteil.
Davon ab, hätte man es für Neukunden und VVL einführen können. So kann man als Kunde nicht herausreden.
Ich finde es absolut unseriös was VF hier veranstaltet.
Gruß Marco
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Original geschrieben von maschi_ac
Und weshalb steht den Kunden deiner Meinung ein Recht einer Kündigung zu?
Wenn, zu Beispiel bei Vertragsabschluss eine Preisliste mit Tarifwechselkonditionen beigelegt worden ist und diese jetzt nicht mehr ausgeführt wird, kann man ausserordentlich kündigen.
Gruß Marco
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Original geschrieben von NoNick
Wenn der Händler die Auszahlung nicht auf das Girokonto des Kunden, sondern auf das Kundenkonto beim Anbieter zahlt, bleibt es trotzdem eine Auszahlung 
Richtig. Und wenn es so ist, hat der NB es mit dem Händler zu klären und nicht auf dem Rücken des Kunden auszutragen. Dieser kann nichts dafür, das der Händler sich nicht an Richtlinien hält.
Bei o2 kann das natürlich auch eine ganz andere Ursache haben, z.b. Test einer neuen Bananen- äh Abrechnungssoftware.
Gruß Marco
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Original geschrieben von Goody
Gilt auch für Bestandskunden!
Kein Sonderkündigungsrecht!
Das kannst du nicht so pauschal ungefiltert nachplappern.
1. gibt es im Mobilfunkbereich keine Sonderkündigung und
2. nur weil es Vodafone schreibt ist es noch lange nicht so.
Gruß Marco
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Original geschrieben von sch@ich
warte auch noch..:!
4-6 Wochen nach Vertragsaktivierung steht in der Beschreibung. Und diese sind noch nicht um! Warum du "noch" wartest bleibt ein Rätsel...
Gruß Marco