Rückforderung über fast 1 Jahr weil Provider eigenmächtig Bankverbindung geändert hat

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Also ich sehe es hier 1:1 nach Fehlern.
    O2 hat halt einen Fehler gemacht, als sie unaufgefordert die Bankverbindung geändert haben und der TE hat den Fehler gemacht und kümmert sich nur sehr oberflächlich um sein Konto.


    Oh, ich muss also jeden Monat prüfen ob jeder brav abgebucht hat? Da hatte ich auch als Student besseres zu tun.


    Zitat


    Die Rechnungen als solche und die Höhe wird ja auch gar nicht bemängelt und von daher würde ich versuchen, es diplomatisch mit ner Ratenzahlung zu lösen.


    Sehe ich auch so


    Zitat


    Das hier noch ne Entschädigung á la FreiSMS oder so was eingefordert werden soll, finde ich persönlich lächerlich. Wieso soll der Kunde denn noch entschädigt werden?


    Für die Zeit die er zum Ausbügeln des Fehlers von O2 braucht finde ich eine kleine Aufwandsentschädigung schon für angemessen, VF hat mir sogar von sich aus 5 Euro Gutschrift für eine fehlerhafte Abrechnung spendiert.
    Das von Vorneherein zu fordern halte ich aber auch nicht für so schlau, es könnte sich kontraproduktiv für die Verhandlungen über die Ratenzahlungen auswirken, zumindest sollte man das nicht ansprechen bevor über die Raten Einigung erzielt wurde.


    Zitat


    ... der Kunde hat 9 Monate gepennt - andere tragen in der Zeit nen Kind aus!


    Das Kind bermerkt man aber spätestens in 4. Monat ;) Papier ist da geduldiger.

    Zitat


    Ganz ehrlich verstehe ich nicht, wie man in Zeiten von Online-Banking keinen Überblick über monatliche Abbuchungen hat. Diese behält man nämlich eigentlich genauso im Blick wie die Zahlungseingänge ...


    Vielleicht weil man besseres zu tun hat als seine Finanzen zu verwalten?

  • Zitat

    Original geschrieben von fbn1985
    Seit wann bin ich dazu verpflichtet zu gucken, ob mein NB bei mir abbucht???


    Bist Du nicht, aber dann solltest Du Dich auch nicht daran stören, wenn eine derartige Rechnung kommt ;)


    Ich lese hier immer viel von Rechten und Pflichten auf die sich alle berufen. Es gibt aber auch einen Graubereich dazwischen und da hier immer gleich die "gerichtliche" Keule geschwungen wird, kann man sich ja den Dialog vor Gericht ja mal ausmalen und da würde der TE aus meiner Sicht bestimmt eher ein Stirnrunzeln vom Richter ernten aus einen "Freifahrtsschein"...
    "Es ist Ihnen 9 Monate nicht aufgefallen, dass Ihr Netzbetreiber nicht mehr abbucht?"
    "Nö, ich kontrolliere meine Kontoauszüge grundsätzlich nicht, dazu fehlt mir als Student einfach die Zeit & die Lust"
    "Ist die Rechnungssumme denn aus Ihrer Sicht korrekt?"
    "Ja"
    "Wo ist dann das Problem?"
    "Ich habe keinen Bock bzw. nicht das Geld 300€ auf einmal zu bezahlen - war ja auch nicht mein Fehler, sondern der von O2"
    "Wäre Ihrer Ansicht nach der Fehler überhaupt so groß geworden, wenn Sie beispielsweise nur jedes Vierteljahr Ihre Kontoauszüge geprüft hätten? Ich meine, eine Leistung, die Sie tagtäglich nutzen, dass sollte einem ja schon auffallen, finden Sie nicht?"
    "Hmm, aber dazu bin ich ja nicht verpflichtet; O2 hat den Fehler gemacht, die sind Schuld!"
    "Ja, das hatten wir bereits, aber da Sie ja selber zugeben, dass O2 dieser Betrag zusteht, sollten wir uns überlegen, wie wir das Problem lösen. Haben Sie denn bereits aktiv nach einer Ratenzahlung angefragt? welche Ratenhöhe schwebt Ihnen denn vor?
    "Ja, aber auf Ratenzahlung habe ich eigentlich keinen Bock, weil das ist mir zu teuer. Ich würde allenfalls so 10€ bezahlen wollen, da ich mich mit meinen Kosten jetzt schon am Limit befinde"
    "Wäre es bereits möglich, dass Sie sich das Geld von Ihren Eltern leihen, O2 bezahlen und dann den Kredit in kleinen Raten bei Ihren Eltern abbezahlen??"
    "Dazu konnte mir das Forum nichts vorhersagen"


    :)


    Ich könnte es vielleicht nachvollziehen, wenn es einem 2 oder 3 Monate nicht auffällt, aber 9 Monate finde ich echt zu krass.


    happyhypo:
    Genaus das habe ich mich mittlerweile auch gefragt...
    Der Fehler ist schon sehr komisch und dann muss der Geschäftsmann ebenfalls richtig gepennt haben ...

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • o2 ist ein komischer Verein.
    Habe mal zu o2 eine Kündigung geschrieben. Die Rufnummer war eindeutig lesbar (Computer, Fettschrift).
    Bestätigt wurde mir jedoch die Kündigung einer komplett anderen Rufnummer. Die Nummern unterscheiden sich nicht nur in den Ziffern der Rufnummer, auch die Vorwahl und die Länge der Nummer war unterschiedlich.
    Nach Widerspruch wurde es geändert und man entschuldigte sich.

  • Habe gerade nochmal nachgelesen was der TE eigentlich will:

    Zitat

    Das kann und vor allem will ich nicht, denn es ist schließlich nicht mein Fehler der mich in diese Situation gebracht hat. Eine Ratenzahlung ist auch nicht grade das gelbe vom Ei, da ich dann immernoch eine deutlich höhere, mindestens doppelte Belastung habe als normal.


    An der Stelle noch mal der Hinweis: Gerade wenn ich nicht über soviel Geld verfüge, sollte ich ein besonderes Auge auf all mein Ausgaben haben ...Und da der TE ja auch einen recht teuren Vertrag an der Backe hat, reden wir hier nicht über 5€ die im Rauschen untergehen ...


    Aber vielleicht nochmal die Frage direkt an den TE?
    Was erwartest Du von O2? Das die auf Geld verzichten, was Ihnen der Höhe nach zusteht und wofür Du die Leistung in Anspruch genommen hast? (Würdest Du umgekehrt soweit jemandem entgegen kommen?)
    Was wäre denn aus Deiner Sicht ein "faires" Angebot?



    Zitat

    Nach Widerspruch wurde es geändert und man entschuldigte sich.


    Fehler passieren, das ist unschön, aber hier gab es kein weiteres Problem, oder?
    Und dadurch, dass Du gut aufgepasst hast, ließ sich ja auch der potentielle Ärger im Keim ersticken.
    Andernfalls hätten wir hier 2 neue Threads gehabt:
    "O2 hat meinen Vertrag einfach so gekündigt" und "Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert" :D

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    6-Wochen in der man Einfach das Geld zurückbuchen kann.


    Danach auch möglich aber Aufwändig.
    (Falschbuchungungen können 1 oder 2 Jahre danach noch gebucht werden (Nachweis))


    Welcher Nachweis? Falschbuchung ist Falschbuchung. Das Märchen mit den 6 Wochen ist nicht ausrottbar.


    Gruß Marco

  • Beide Versionen sind falsch zur 6 Wochenfrist.
    Zunächst gelten die sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses der Bank auf dem Kontoauszug. Wenn der z.B am 31.3. ist und man am 30.4. den Auszug erhält, kann man also noch fast Mitte Juni Abbuchungen vom 1.1. zurückfordern, sofern Lastschrifteinzug erteilt wurde. Dies gilt wie hier wenn Rechnungen und Lastschriftermächtigung gegeben wurden und es nur um die Höhe der Rechnung Streit gibt. Danach ist die Frist erloschen.
    Für Abbuchen, wo keine Lastschriftermächtigung vorliegt, kann unbegrenzt zurückgefordert werden. Das gilt wie gesagt aber nicht, wenn es nur um die Höhe der Rechnung geht. Da o2 immer sehr langsam auf Widersprüche reagiert (und auch Alice den nach Vertrag zugesagten 300-Euro Gutschein nicht lieferte), kenne ich mich da aus. Na ja nun darf o2 ja Alice übernehmen. Doppelt hält besser...
    Dies betrifft wahrscheinlich nur das Verhältnis Kunde zu seiner Bank, bis wann der Kunde bei der Bank Rückbuchungen vornehmen kann (damit der Provider das unberechtigt eingeforderte Geld erst gar nicht bekommt). Ob der Kunde gegenüber dem Mobilfunkprovider vor Gericht darüberhinaus Ansprüche einklagen kann, hängt dann von der Widerspruchsfrist der Mobilfunkrechnung des Providers (80 Tage nach Zugang) ab. Hat er Widerspruch eingelegt, kann er vor Gericht das Geld zurückerstreiten, wenn der Widerspruch berechtigt ist. Hat er innerhalb der Frist nach Zugang der Mobilfunkrechnung keinen Widerspruch eingelegt, hat er keinen Rechtsanspruch auf Zurückerstattung zuviel gezahlter Euro, obgleich er zwar ggf. noch bei der Bank die Lastschrift zurückbuchen kann, dem Provider das Geld dann aber zusteht und dieser das Geld einklagen und abmahnen kann.
    Die Widerspruchsfrist beim Mobilfunkanbieter sind aber nicht die märchenhaften sechs Wochen, sondern die 80 Tage, die er zur Speicherung der Verbindungsdaten verpflichtet ist.
    o2 wartet z.B. nach dem Widerspruch die 80 Tage ab um dem Kunden dann mitzuteilen, dass ja die Daten nach BNetzA gelöscht werden mussten (aber ohnehin die Rechnungen von o2 ja definitionsgemäß immer korrekt seien).

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    ...
    Die Widerspruchsfrist beim Mobilfunkanbieter sind aber nicht die märchenhaften sechs Wochen, sondern die 80 Tage, die er zur Speicherung der Verbindungsdaten verpflichtet ist.
    o2 wartet z.B. nach dem Widerspruch die 80 Tage ab um dem Kunden dann mitzuteilen, dass ja die Daten nach BNetzA gelöscht werden mussten (aber ohnehin die Rechnungen von o2 ja definitionsgemäß immer korrekt seien).


    Das ist aber nicht wirklich schlau von O2.
    Wenn O2 eine Forderung an den Kunden stellt müssen sie diese beweisen können.
    Können sie das nicht weil sie sich so lange Zeit gelassen haben bis die Daten gelöscht sind ist das das Problem von O2.

  • Natürlich habe ich auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Widerspruch die Daten ja gerade nicht gelöscht werden müssen - aber ist ja eben o2 :rolleyes:
    Das ist schon klar, dass z.B. durch Nichtsendung des vom widersprechenden Kunden angeforderten Prüfberichtes oder Löschen der Verbindungsdaten trotz rechtzeitigen Widerspruchs, die Rechnung rechtswirksam unkorrekt wird hinsichtlich des widersprochenen Anteils.
    Leider spekulieren halt viele Anbieter, darauf, dass man schon nicht klagt.
    Auch mir war der Stress die Klage nicht wert, und ich wollte eher erreichen, dass beim nächsten Male korrekt abgerechnet wird (natürlich erfolglos). Aber um zu zeigen, dass o2 falsch abrechnet, reicht es allemal. Dass das Abrechnungssystem von o2 ja immer korrekt sei (wie aus deren Standardantwort), da einmal im Jahr ja kurz zwei Prüfer vorbeikämen, klingt bei mir leider schon wie ein Scherz.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hier fliegen die "Duskussions"fetzen, aber der TE scheint wohl kein Interesse mehr am Thread zu haben.
    Jemand, den der Schuh wirklich drückt, schaut zumindest einmal am Tag hier rein und postet irgendwas.
    Wohl drückt ihn der Schuh nicht so richtig. Paßt in mein Bild des Mamasöhnchens.
    Na ja, wünsche ihm auf alle Fälle noch viel Glück mit o2, und mit allen anderen Unternehmen, die irgendwas von seinem Konto einziehen.

    Gruß Vesko

  • Ob etwas rechtswirksam ist hängt nicht von der Datenspeicherung des Mobilfunkanbieters ab. Das wäre ja noch schöner!


    Es geht lediglich um die Beweislastumkehr bei diesen 80 Tagen.
    Nach diesen 80 Tagen wird es halt schwer irgendwas nachzuweisen.
    Die Beweissicherung sollte also rechtzeitig erfolgen!


    Endverbraucher sind in aller Regel erst einmal ganz besonders schutzwürdig und dann geht´s weiter ...! ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!