Freistellungsauftrag Citibank/Targobank
Interessant, dass die Targobank, bei der ich Anfang 2015 Kunde geworden bin, meinen (unbefristeten) Citibank-Freistellungsauftrag von 2006 (!) weitergeführt hat. Hätte ich meinen Freistellungsauftrag für 2015 nicht sowieso ausschließlich bei der Targobank beantragt, sondern zusätzlich auch bei einer anderen Bank, hätte es blöd laufen können. Der Freistellungsauftrag hätte nur bis zum Ende der damaligen Geschäftsbeziehung aufrechterhalten werden dürfen bzw. bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Kündigung der Geschäftsbeziehung mit der Citibank erfolgte.
Meine Targobank-Eröffnungsunterlagen wurden übrigens auch an meine damalige, nicht mehr aktuelle Anschrift, unter der mein Konto bei der Citibank geführt wurde, verschickt. Ein ziemlicher Chaosladen.
Noch eine Frage zur Targobank-Freundschaftswerbung: Die Prämie in Höhe von 60 Euro wurde bis heute nicht an den Werber gezahlt. Die Bedingungen auf dem Empfehlungsformular habe ich mir gerade noch einmal angeschaut. Dort steht: "Neueröffnung eines Wertpapierdepots bei gleichzeitiger Order von Wertpapieren im Gegenwert von insgesamt mindestens 2.500,– EUR". Ich hatte mein Depot in Höhe von über 2.500 Euro an die Targobank übertragen und zwei Monate später wieder verkauft, also eine VerkaufsORDER ausgeführt. Ich nehme an, dass diese Order jedoch nicht die Bedingungen erfüllt hat.
Meint ihr, man kann die Prämiengutschrift mit einem Jahr Verzögerung noch auslösen? "Gleichzeitige Order" spricht wohl dagegen. Hat da jemand von euch Erfahrung gesammelt in der Beziehung?