Beiträge von ChickenHawk

    Kennt jemand einen Anbieter bei dem man bei Armbanduhren (nicht(!!) Wanduhren) das Zifferblatt mit einem eigenen Motiv bedrucken lassen kann?


    Und dann das ganze auch erstmal nur für 1 Stück (Probeexemplar) und nicht gleich mit einer Mindestabnahmemenge von 50-100.

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    Original geschrieben von Joghurt2
    Alle diese Dinger sind absoluter Mist.


    So ist es, "Spielspaß" sieht anders aus.
    Es gibt zwar auch variable Billardtische in anständiger Größe und Qualität die sich anderweitig nutzen lassen (kein Kicker, max. 2-3 "Funktionen), aber da liegst Du mal locker bei 2.500 € und mehr.


    Von dem ganzen Billiggelumpe: Finger weg, dass ist rausgeschmissenes Geld.

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    Original geschrieben von Boogieman
    Also muß ich auf jeden Fall mindestens einen weiteren Auftraggeber finden...


    Und damit ist es nicht getan, auch wenn die Vermutungsregelung aus dem alten § 7 Abs. 4 SGB IV weggefallen ist gelten die Kriterien immer noch zur Beurteilung d.h. wenn vom gesamten Umfang der selbstständigen Tätigkeit 5/6 des Umsatzes mit einem Auftraggeber gemacht werden wird trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellt.


    Des Weiteren wäre auch die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers ein Problem, wenn Du also 3/4 Deiner Zeit bei dem einen AG verbringst und Dir dann dort vor Ort einfach Abends für eine Stunde die "Selbständigkeitskappe" aufsetzt reicht das nicht aus.


    Weiß Dein AG denn schon von seinem Glück? Dieser kann anders als der AN nämlich für wesentlich länger in Regress genommen werden wenn nachträglich eine Scheinselbständigkeit unterstellt bzw. nachgewiesen wird. I.d.R. haben AG`s daher an solchen Konstruktionen bei deinen ein festangestellter AN auch noch auf selbständig macht eher wenig bis kein Interesse (zumindest nicht wenn sie die Rahmenbedingungen kennen).


    Das ganze ist relativ kompliziert und daher ist ein Forum hier auch nur bedingt der richtige Ort sowas zu erörtern (mal ganz davon ab dass ich das Eingangsposting auch schon relativ anmaßend finde...). Setz Dich mit Deinem Steuerberater und Deinem AG hin und klärt untereinander ob das realisierbar ist oder nicht.

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    Original geschrieben von achim007
    es ist wirklich so das wir in all diese Branchen passen, aber ich bin hier ganz ganz am Anfang!


    Klingt dann aber nicht wirklich spezialisiert, von daher wäre ein Auftritt in einschlägigen Fachzeitschriften wahrscheinlich nur bedingt sinnvoll, wenn es nicht wirklich 100% zur Branche passt und/oder nun was wirklich innovatives ist, dann kann man sich das Geld dafür ruhig sparen, es wird eh nur überlesen.


    Je nachdem was ihr denn da so vorhabt (waren die Kugelschreiber aus dem ersten Beitrag jetzt nur exemplarisch oder geht es wirklich um Schreibwaren?) müsst ihr halt zusehen, dass ihr auf anderen Wegen an die potentiellen Kunden rankommt um diese zu überzeugen.


    Und ansonsten kann man die Aussage vom Fahrwerk nur unterschreiben: Wer an sich einen professionellen Anspruch hat sollte diesen auch in Form von Markting und Logos etc. nach außen tragen. Hierzu bedarf es weniger der Hilfe einer reinen "Werbeagentur" sondern einer anständigen PR- und Marketingagentur, es muss ja nicht gleich der Marktführer für die ganz großen Unternehmen sein, man kann sich da ruhig lokal erstmal eine kleine Agentur suchen und schauen ob man mit denen auf einen Nenner kommt.

    Re: wie gewerblich die richtigen Fachzeitschriften finden für Inserate?


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    Original geschrieben von achim007
    Die Sache mit einer Werbeargentur ist zu teuer, ergo brauche ich eine gute Möglichkeite übers Netz Fachzeitschriften ausfindig zu machen.


    Wenn Du schon eine PR-Agentur "teuer" findest, dann würdest Du bei den Anzeigenpreisen einer wirklichen Fachzeitschrift wahrscheinlich einen Herzkasper bekommen (zumindest wenn wir hier nicht über einen 1,5-Zeiler ohne Bild irgendwo im hinteren Teil reden...), vom "Erfolg" derartiger Anzeigen mal ab.


    Davon mal ab:
    Was ist dass denn für ein Bereichsmix? Das klingt für mich alles etwas sehr diffus und teilweise auch nur wenig durchdacht.

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    Original geschrieben von shausch
    Mir ist noch eingefallen: Wahrscheinlich wird es, wenn man bei der KV den Status eines nicht-beitragszahlenden Versicherten hat, keine Karte mehr geben, sondern die lassen denjenigen jedesmal, wenn er zum Arzt will, für einen Kostenübernahmeschein in die Filiale traben.


    Keine Ahnung, könnte ich mir aber vorstellen...


    Genau dahin zielte ja meine Frage, der TE kann zwar grds. in die KV zurück, wenn er aber morgen (ja ok oder am Montag ;) ) zum Zahnarzt geht und behandelt werden will muss dieser ihn nicht behandeln sondern kann auf die Vorlage eines Kostenübernahmescheins bestehen?

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    Original geschrieben von shausch
    Versichert ist er schon, er könnte sogar seine Versicherungskarte benutzen. Seine letzte KV bleibt auch weiterhin für ihn zuständig, auch wenn die das in ihren Schreiben gern anders ausdrücken.


    Ist das so? Ich habe keinen Ahnung was an Infos alles auf dem Chip der Karte steht, nur stand ich selbst schon mal doof beim Arzt weil ich denen versehentlich erst die alte Karte gegeben hatten und die mich daraufhin nicht behandeln wollten. Schließlich muss man ja nach § 15 Abs. 2 SGB 5 vor einer Behandlung seine Leistungsberechtigung durch die Karte nachweisen.


    Und es ist zwar richtig, dass die Kassen auch nicht Versicherte wieder aufnehmen müssen, aber wenn er keine Beiträge bezahlt hat und abgemeldet worden ist, dann wäre ich mir nicht sicher ob er auch mit der "abgelaufenen"(?) Karte behandelt wird. Klar ist, er käme wieder in die KV rein keine Frage, aber ob man da nicht doch erst in Vorkasse gehen muss?