Beiträge von ChickenHawk
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Original geschrieben von Handyfreak22
Da müsste doch das FAG greifen?Das FAG gibt es schon seit Jahren nicht mehr, dass wird jetzt alles im BGB geregelt.
Sofern Du gleich beim auspacken bzw. testen den Mangel festgestellt hast kannst Du natürlich widerrufen. Schreibe dem Händler noch mal eine sachliche Mail in der Du Deinen Widerruf erklärst (Hiermit erkläre ich meinem Widerruf und trete somit vom Kaufvertrag zurück. (Damit es der Händler auch versteht ;))) und fordere innerhalb von 7 Werktagen Dein Geld zurück. Lässt er diese Frist verstreichen geh zu Anwalt. -
Widerruf funktioniert nur wenn Du das Gerät nur getestet aber nicht wirklich in Gebrauch genommen hast. Wenn Du das Ding jetzt schon 1 Woche im Einsatz hattest bevor der Mangel aufgetreten ist kannst Du nur über die Sachmängelgewährleistung an den Händler herantreten.
Im Prinzip steht Dir es frei einen Tausch zu fordern, der Händler kann dies aber ablehnen wenn ihm dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Ob er nun in einer Mail geschrieben hat, dass er austauscht oder nicht hilft Dir nicht wirklich viel weiter wenn er sich nun auf stur stellt, es sei denn Du zerrst den Unwilligen bis vors Gericht.Daher ggf. mal den Reparturversuch abwarten und hoffen, dass Du dann auch ein heiles bzw. repariertes Gerät erhälst.
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Original geschrieben von kuru
ich gebe das einfach jmd. mit
Super Idee, Steuerhinterziehung und Schmuggel wg. ein paar Euro fünfzig...
Warum glauben eigentlich immer alle die beim Zoll sind auf den Kopf gefallen?By the way haben wir auch einen sehr umfangreichen und informativen Zoll/Importbeitrag und entsprechende FAQ`s von Printus.
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Solange es um einen Job geht bei dem die Person keinen Außen- bzw. Kundenkontakt hat mag das ja noch angehen, sobald ich denjenigen aber auf Kunden loslassen will muss ich mir immer im klaren sein, dass auch die Kunden die entsprechenden Bilder googeln können.
Und da brauchen wir uns nichts vormachen, solche Leute sind alles andere als dem Geschäft zuträglich...
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Original geschrieben von raix
Was ist denn so schlimm dran, wenn ein paar Partyfotos von einem zu sehen sind?Nichts, aber würdest Du jemanden einstellen der sich (unbewusst) damit brüstet wenn im Netz Bilder von ihm zu finden sind wie er gerade im Kreis speit? Also ich nicht. Nicht weil man nicht sowieso weiß dass die Jugend gerne mal über die Stränge schlägt sondern allein aufgrund der Tatsache dass die Person dann auch noch so dämlich war derartige "Heldentaten" der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Gibt doch schon seit langem den Spruch: "Du darfst alles, nur solltest Du Dich nicht dabei erwischen lassen..."
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Niveau ist keine Creme oder wie war das?
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Original geschrieben von Quindan
Weshalb, bzw. was Rechtfertigt diesen?
Die Jacke: hat er im Auto des Kumpels vergessen. Ok. Beweis [small](das er die Jacke hat/hatte)[/small]?
Das Ticket: du hast eine FESTE Zusage deines Kumpels gehabt. Ok. Beweis [small](das das Ticket für ihn explizit war)[/small]?Einen Mahnbescheid kann ich im Prinzip relativ leicht erwirken, das Gericht überprüft bei der Ausstellung nicht die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bzw. der Anspruchsgrundlage, sondern nur ob formell alles richtig ist (daher ist es ja auch so leicht einem Mahnbescheid ohne Begründung zu widersprechen).
Jacke: Wenn die beiden sich telefonisch (oder wie auch immer) auf die Zahlung von 50 € verständigt haben so ist auch das ein zivilrechtliches Schuldverhältnis was den TE berechtigt die vereinbarte Summe zu verlangen, egal ob die Jacke ursprünglich vergessen worden ist oder nicht. Allein die Tatsache das auch "gerichtssicher" zu beweisen ist in der Tat fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Das gleiche gilt im Prinzip für das Ticket.
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Original geschrieben von zufaul
Was meint ihr, was ich machen könnte? "Als Lehrgeld abhaken" kommt absolut nicht in Frage.Dann musst Du "ums Prinzip" streiten und wirst höchstwahrscheinlich bei der Kiste noch draufzahlen, von der ehemaligen Freundschaft (die ja scheinbar eh nicht mehr so gut gelitten ist) bleibt dann auch nichts über, aber jeder so wie er mag...
Wenn im Guten nichts mehr zu bewerkstelligen ist:
Mahnbescheid einreichen, wenn nicht widersprochen wird Vollstreckung beantragen, wenn widersprochen wird Anwalt nehmen Klage einreichen.Kostet alles einen Haufen Zeit und (vorab) erstmal Geld, Ausgang bei solchen Geschichten ungewiss. Du kannst vor Gericht max. Deine Sichtweise der Dinge darlegen, Dein ehemaliger Freund wird das seine zu der Sache tun (z.B. behaupten es sei nie verabredet worden dass er die Jacke zu ersetzen hat, eine fest Zusage seinerseits hätte es für das Festival nie gegeben etc. pp.).
Und dann musst Du auf einen völlig gelangweilten Richter hoffen, der sich ärgert dass er sich wg. 100 € wieder mir irgendwelchen Leuten rumzanken muss die ihm aus seiner Sicht eh nur die Hucke voll lügen.
Sollte Dir das Schicksal gnädig sein, wird dein Freund zur Zahlung verurteilt.
Wenn er dann immer noch nicht zahlt musst Du Deinen gerichtlichen Titel vollstrecken lassen (kostet auch wieder Geld) und hoffen das bei dem Herren was zu holen ist (dabei ist es egal ob er mal große Autos hatte). Je nachdem kann das ganze Spiel dann fast 2 Jahre dauern, Du hast ungefähr das 4fache vom Streitwert investiert und ob Du je was von der Kohle siehst ist mehr als fraglich.Von daher bleibt bei logischem Menschenverstand eigentlich nur der unerwünschte Tip: Abhaken und als Lehrgeld verbuchen. Dazu gleich noch die Nummer, Mailadresse etc. von dem Herren löschen und ihn aus Deinem Leben streichen, glaub mir ist besser für den Blutdruck.
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Bzw. einfach mal in Kontakt mit dem Notar treten, der das Testament aufgenommen hat. Diese Kiste mit "Erbe" und "Vermächtnis" ist nicht immer ganz einfach.
Aus dem von Dir beschriebenen Auszug geht hervor, dass der Ehemann nicht Erbe ist, ihm wird lediglich ein bestimmter Teil (hier: alles außer den Immobilien) vermacht. Damit hat er gegenüber den Erben einen Anspruch auf Übertragung/Herausgabe der vermachten Sachen, der Rest gehört den Erben.
Wenn die Neffen den Erbschein bezahlen und das Geld bzw. den Fond bekommen kann der Ehemann der Verstorbenen von den Neffen die Herausgabe fordern, da ihm lt. Testament der gesamte sonstige Nachlass zusteht. Im Endeffekt würden die Neffen also nichts davon haben, ggf. können sie aber die Kosten des Erbscheins vom sonstigen Geld/Fond abziehen.
Aber wie gesagt, dass am besten nochmal mit dem Fachmann besprechen.