Wie ambesten schulden eintreiben

  • Ich bin kein Jurist, aber in ähnlichen Fällen ein "gebranntes Kind" (hab also "schlechte Erfahrungen") ... daher meine Fragen:

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Mahnbescheid einreichen

    Weshalb, bzw. was Rechtfertigt diesen?


    Die Jacke: hat er im Auto des Kumpels vergessen. Ok. Beweis [small](das er die Jacke hat/hatte)[/small]?
    Das Ticket: du hast eine FESTE Zusage deines Kumpels gehabt. Ok. Beweis [small](das das Ticket für ihn explizit war)[/small]?


    Verzeih meine vielleicht blöde oder herablassende Schreibweise, aber solange du nichts (schriftliches) an Beweis in der Hand hast, hast du keine Chance.
    Wie gesagt, ich kenne ähnliche Situationen wie deine, und bin dann (Kostenmäßig) doppelt auf die Schnauze gefallen.
    Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei verschiedene Schuhe.
    Wir haben hier (AFAIK) einige Anwälte in den TT-Reihen, aber ich will den sehen, der jemandem in einer solchen Lage sein Geld wiederbeschafft...

    Zitat

    Von daher bleibt bei logischem Menschenverstand eigentlich nur der unerwünschte Tip: Abhaken und als Lehrgeld verbuchen.

    So siehts aus...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan


    Weshalb, bzw. was Rechtfertigt diesen?


    Die Jacke: hat er im Auto des Kumpels vergessen. Ok. Beweis [small](das er die Jacke hat/hatte)[/small]?
    Das Ticket: du hast eine FESTE Zusage deines Kumpels gehabt. Ok. Beweis [small](das das Ticket für ihn explizit war)[/small]?


    Einen Mahnbescheid kann ich im Prinzip relativ leicht erwirken, das Gericht überprüft bei der Ausstellung nicht die Rechtmäßigkeit des Anspruchs bzw. der Anspruchsgrundlage, sondern nur ob formell alles richtig ist (daher ist es ja auch so leicht einem Mahnbescheid ohne Begründung zu widersprechen).


    Jacke: Wenn die beiden sich telefonisch (oder wie auch immer) auf die Zahlung von 50 € verständigt haben so ist auch das ein zivilrechtliches Schuldverhältnis was den TE berechtigt die vereinbarte Summe zu verlangen, egal ob die Jacke ursprünglich vergessen worden ist oder nicht. Allein die Tatsache das auch "gerichtssicher" zu beweisen ist in der Tat fast ein Ding der Unmöglichkeit.


    Das gleiche gilt im Prinzip für das Ticket.

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